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rlp-aw - [Rlp-aw] Was muss ich am Samstag vorweisen?

rlp-aw AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-aw mailing list

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[Rlp-aw] Was muss ich am Samstag vorweisen?


Chronologisch Thread 
  • From: Gernot Reipen <gernot.reipen AT online.de>
  • To: ML Ahrpiraten <rlp-aw AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Rlp-aw] Was muss ich am Samstag vorweisen?
  • Date: Wed, 08 Jan 2014 12:11:25 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-aw>
  • List-id: <rlp-aw.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

also wer sich als Kandidat aufstellen will, muss die u.a. Formulare vorweisen.

Da nur gewählt werden kann, wer auch auf der AV schon bei Kommunalwahlen
gewählt werden kann, und nur gewählt werden darf, wer nicht auf einer
anderen Liste steht, sollten die Nachweise der Wählbarkeit und die
Erklärung nach Anlage 10 KWO generell vor der AV vorliegen.

Gruß Gernot


-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Frage AV Kommunalwahl Datum: Wed, 8 Jan 2014 11:58:17 +0100 Von: Thomas Heinen <th.heinen AT googlemail.com> Antwort an: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de An: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Super Antwort. Ich würde sagen, ab ins Wiki damit. :)

Am 08.01.2014 11:45 schrieb "sehriehn" <sehriehn AT web.de>: Am 08.01.2014 11:01, schrieb Gerdh:
>
> Hallo,
> bei uns sind zwei Frage aufgetaucht, wer kann Helfen?
>
> 1. Kann jemand in Abwesenheit auf die Liste gewählt werden, wenn eine
> Vertretung die Vorstellung übernimmt, wenn Ja welche Unterlagen müssen
> der VL von der AV vorliegen.
Grundsätzlich ja.

Zur Einreichung müssen vorliegen:
- schriftliche Erklärung nach Anlage 10 KWO (Kommunalwahlordnung): das
ist die schriftliche Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag sowie
Erklärung der Nicht-Aufstellung in Wahlvorschlägen anderer
Parteien/Wählergruppen
- ein Nachweis der Wählbarkeit durch Melderegisterauskunft oder
Bescheinigung gemäß §4 des Kommunalwahlgesetzes, kostenfrei auszustellen
von der Gemeindeverwaltung  (Anlage 11 KWO)

von EU-Ausländern zusätzlich (nach Anlage 11a KWO):
- Versicherung an Eides Statt über Deine Staatsangehörigkeit
- sofern Du nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit
bist und deshalb personenbezogene Daten von Dir im Melderegister nicht
gespeichert sind, eine Versicherung an Eides Statt über Dein Wohndauer
in der Gemeinde, bei mehreren Wohnungen über Deine Hauptwohnung (§ 16
Abs. 2 des Meldegesetzes)
- Versicherung an Eides Statt, dass Du im EU-Staat, dessen
Staatsangehöriger Du bist, Deine Wählbarkeit nicht verloren hast

Da nur gewählt werden kann, wer auch auf der AV schon bei Kommunalwahlen
gewählt werden kann, und nur gewählt werden darf, wer nicht auf einer
anderen Liste steht, sollten die Nachweise der Wählbarkeit und die
Erklärung nach Anlage 10 KWO generell vor der AV vorliegen.

Anlage 10 KWO muss vom Bewerber selbst ausgefüllt werden. Damit das
vorliegt ist das also einer bei der AV anwesenden Person zu übergeben.
Anlage 11 KWO ist vom Amt auszugeben, das sollte mit einer schriftlichen
Vollmacht nach den üblichen Regeln möglich sein.
Die Versicherung an Eides statt zum Erhalt der Anlage 11a KWO muss die
Person selbst erbringen. Ob dafür persönliches Erscheinen notwendig ist
oder ob dies auch schriftlich oder schriftlich mit Vollmacht möglich ist
muss jemand vor Ort klären - die Gemeinde/Stadtverwaltungen sind
zuständig, daher können die Regeln abweichen. Diese kann ja nach Erhalt
ebenso übergeben werden.

Will sich jemand in Abwesenheit auf die Liste wählen lassen sollte die
abwesende Person einem anwesenden Proxy eine Vollmacht zur Vertretung
vor Ort nach bestem Wissen und Gewissen erteilen. Wenn das schriftlich
geschieht kann eine solche Vollmacht auch bei der AV nachgewiesen
werden, alternativ kann sie natürlich auch vor ebenfalls bei der AV
anwesenden Zeugen ausgesprochen werden.
Natürlich geht es auch ohne Vollmacht - aber dann kann hinterher die
Frage auftauchen, ob der Proxy überhaupt berechtigt und beauftragt war,
die abwesende Person zu vertreten. Und eine AV deshalb für ungültig
erklärt zu bekommen halte ich für vollkommen überflüssig.


>
> 2. bei der AV sind nur Mitglieder der Piratenpartei wahlberechtigt für
> die Liste, Parteilose können gewählt werden, haben aber kein Wahlrecht
> auf der AV , stimmt das so wie ich es in Erinnerung habe?
Stimmberechtigt bei der AV sind Parteimitglieder, die im Wahlgebiet
wohnen und bei einer Kommunalwahl stimmberechtigt sind - wenn es die AV
zum Stadtrat Worms ist also all diejenigen vollmündigen Mitglieder, die
innerhalb der Grenzen der Stadt Worms wohnen.
Wichtig: Bei diesem Stimmrecht geht es alleine um die Mitgliedschaft. Es
ist bei der AV unwichtig, ob der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde, als
Ordnungsmaßnahmen irgendwelche Parteirechte entzogen wurden oä.!
Wer nicht Mitglied ist, hat auch kein Stimmrecht.

Diese Mitglieder können alle vollmündigen Menschen, die im Wahlgebiet
(im Beispiel eben der Stadt Worms) wohnen und zum Zeitpunkt der AV für
eine Kommunalwahl wahlberechtigt sind, auf die Liste wählen.
Die Personen auf den Listen dürfen dabei auf keiner anderen Liste stehen
(sie dürfen gemäß Kommunalwahlrecht aber sehr wohl Mitglied anderer
Parteien sein! - wobei da vermutlich die anderen Parteien meckern).
NIchtmitglieder haben jedoch auf einer AV kein Stimmrecht.

Wer nicht im Wahlgebiet wohnt hat weder Stimmrecht noch kann diejenige
Person auf die Liste gewählt werden.
>
> Gruß
> Gerd
>


Gruß
Jan Sören

--
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  • [Rlp-aw] Was muss ich am Samstag vorweisen?, Gernot Reipen, 08.01.2014

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