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Betreff: Piraten im Rems-Murr-Kreis
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[Piraten Rems-Murr-Kreis] FW: Bitte um Beratung über "Spenden"-Sammlungserfahrung bei den Montagsdemos gg. S 21
Chronologisch Thread
- From: Volker Dyken <dyken AT hotmail.de>
- To: <rems-murr-kreis AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten Rems-Murr-Kreis] FW: Bitte um Beratung über "Spenden"-Sammlungserfahrung bei den Montagsdemos gg. S 21
- Date: Wed, 15 Feb 2012 23:11:04 +0100
- Importance: Normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rems-murr-kreis>
- List-id: Piraten im Rems-Murr-Kreis <rems-murr-kreis.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
Anliegen der Stuttgarter Montagsdemo bzgl. Sammlungsgesetz anbei zur Kenntnis und ggf. morgen zur Diskussion
Gruß, Volker
Anliegen der Stuttgarter Montagsdemo bzgl. Sammlungsgesetz anbei zur Kenntnis und ggf. morgen zur Diskussion
Gruß, Volker
> Date: Wed, 15 Feb 2012 21:13:15 +0100
> From: ch.schaaf AT t-online.de
> To: heimsch.architekten AT t-online.de
> Subject: Bitte um Beratung über "Spenden"-Sammlungserfahrung bei den Montagsdemos gg. S 21
>
> Liebe Silvia Heimsch,
>
> zunächst kurz der Anlass meiner Mail:
>
> Als Mitglied im Bündnis für Versammlungsfreiheit (Näheres unter:
> www.versammlungsrecht.info), Mitglied im Sprecherkreis der Montagsdemo
> gegen Hartz IV und aktive S 21-Gegnerin möchte ich Sie/Dich um Beratung
> im Umgang mit dem Sammlungsgesetz in Baden Württemberg bitten.
>
> Hintergrund ist folgendes: Die Montagsdemo gegen Hartz IV (seit 7 Jahren
> Montags auf der Straße) wird regelmäßig mit Anzeigen wegen angeblichem
> Verstoß gegen das Versammlungsrecht attackiert. Zuerst sollte der
> Einsatz eines Mikrofons verboten werden, dann war der Lautsprecher zu
> laut, mal die Richtung der Lautsprechers falsch, mal die Demo nicht
> genau auf dem angewiesenen Platz und zuletzt erhielt der Anmelderin der
> Montagsdemo ein Strafbefehl über 450 € wegen angeblichem Spendenaufruf,
> der verboten sei. Zweck der Angriffe: Behinderung, Einschüchterung und
> finanzielle Schädigung. Einige der Angriffe konnten gerichtlich
> zurückgewiesen werden, aber auch das kostete Geld, das zu sammeln ja nun
> offizielle verboten wurde.
>
> Während früher die Sammlung von Geld für die Finanzierung der
> politischen Aktivität mittels einer Spendendose, die auf einem Tisch
> steht, noch geduldet wurde, schreibt das Amt für öffentliche Ordnung der
> Stadt Stuttgart seit Dezember in ihre Auflage: "Das Sammeln von Spenden
> ist untersagt", prüft genau, ob jemand eine Dose in der Hand hat oder ob
> irgendwo eine steht. In der Begründung der Auflagen schreibt das Amt::
> "Das Sammeln von Spenden ist untersagt, da Sammlungen beispielsweise zur
> Finanzierung von Gerichtsprozessen eigennützig sind und hierfür
> grundsätzlich keine Sammelerlaubnis erteilt werden kann. Unabhängig
> davon stellt das Sammeln von Spenden kein Versammlungsmittel dar und
> wurde nicht von Ihnen beantragt."
>
> Letztlich liefe die Durchsetzung dieses Sammlungs-Verbotes und damit der
> unabhängigen Finanzierung der Arbeit darauf heraus, dass nur wer Geld
> hat, Flyer drucken lassen, Lautsprecheranlagen finanzieren usw. kann.
> Eine Arbeit wie sie ständig von der Bewegung gegen S 21 gemacht wurde,
> wäre ja ohne diese Spenden und stetige Arbeit an der Finanzierung der
> Aktivitäten gar nicht möglich. Die Montagsdemo gegen Hartz IV will diese
> Einschränkung der unabhängigen Finanzierung politischer Arbeit deshalb
> nicht hinnehmen und sucht
> 1. Beratung dazu, wie die noch geltende Gesetzeslage berücksichtigt
> werden kann ohne auf gemeinsame Finanzierung der Arbeit zu verzichten.
> WIr sind deshalb sehr daran interessiert, welche Erfahrungen die
> Montagsdemo gegen S 21 mit den städtischen Auflagen bezüglich
> Spendensammlung gemacht hat und wie ihr es geschafft habt, dieses Recht
> durchzusetzen. Ich habe mehrere Sammler gefragt und an der Mahnwache
> nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich an Sie/Dich wenden soll.
> 2. Unterstützung für eine wohl längerfristige Auseinandersetzung um die
> Aufhebung des Baden-Württembergischen Sammlungsgesetzes, das die
> Grundlage für das Ordnungsamt bietet, unliebsame politische Aktivitäten
> auch über diesen Weg anzugreifen. Dieses Gesetz ist in den meisten
> Bundesländern längst ersatzlos gestrichen.
>
> Ich würde mich sehr über ein Antwort freuen. Wir könnten auch
> telefonieren oder uns zu einem Gespräch treffen.
> Meine Telefonnummer: 0711/732672.
>
> Herzliche Grüße und trotz allem Oben bleiben!
> Christine Schaaf
>
>
>
>
>
> From: ch.schaaf AT t-online.de
> To: heimsch.architekten AT t-online.de
> Subject: Bitte um Beratung über "Spenden"-Sammlungserfahrung bei den Montagsdemos gg. S 21
>
> Liebe Silvia Heimsch,
>
> zunächst kurz der Anlass meiner Mail:
>
> Als Mitglied im Bündnis für Versammlungsfreiheit (Näheres unter:
> www.versammlungsrecht.info), Mitglied im Sprecherkreis der Montagsdemo
> gegen Hartz IV und aktive S 21-Gegnerin möchte ich Sie/Dich um Beratung
> im Umgang mit dem Sammlungsgesetz in Baden Württemberg bitten.
>
> Hintergrund ist folgendes: Die Montagsdemo gegen Hartz IV (seit 7 Jahren
> Montags auf der Straße) wird regelmäßig mit Anzeigen wegen angeblichem
> Verstoß gegen das Versammlungsrecht attackiert. Zuerst sollte der
> Einsatz eines Mikrofons verboten werden, dann war der Lautsprecher zu
> laut, mal die Richtung der Lautsprechers falsch, mal die Demo nicht
> genau auf dem angewiesenen Platz und zuletzt erhielt der Anmelderin der
> Montagsdemo ein Strafbefehl über 450 € wegen angeblichem Spendenaufruf,
> der verboten sei. Zweck der Angriffe: Behinderung, Einschüchterung und
> finanzielle Schädigung. Einige der Angriffe konnten gerichtlich
> zurückgewiesen werden, aber auch das kostete Geld, das zu sammeln ja nun
> offizielle verboten wurde.
>
> Während früher die Sammlung von Geld für die Finanzierung der
> politischen Aktivität mittels einer Spendendose, die auf einem Tisch
> steht, noch geduldet wurde, schreibt das Amt für öffentliche Ordnung der
> Stadt Stuttgart seit Dezember in ihre Auflage: "Das Sammeln von Spenden
> ist untersagt", prüft genau, ob jemand eine Dose in der Hand hat oder ob
> irgendwo eine steht. In der Begründung der Auflagen schreibt das Amt::
> "Das Sammeln von Spenden ist untersagt, da Sammlungen beispielsweise zur
> Finanzierung von Gerichtsprozessen eigennützig sind und hierfür
> grundsätzlich keine Sammelerlaubnis erteilt werden kann. Unabhängig
> davon stellt das Sammeln von Spenden kein Versammlungsmittel dar und
> wurde nicht von Ihnen beantragt."
>
> Letztlich liefe die Durchsetzung dieses Sammlungs-Verbotes und damit der
> unabhängigen Finanzierung der Arbeit darauf heraus, dass nur wer Geld
> hat, Flyer drucken lassen, Lautsprecheranlagen finanzieren usw. kann.
> Eine Arbeit wie sie ständig von der Bewegung gegen S 21 gemacht wurde,
> wäre ja ohne diese Spenden und stetige Arbeit an der Finanzierung der
> Aktivitäten gar nicht möglich. Die Montagsdemo gegen Hartz IV will diese
> Einschränkung der unabhängigen Finanzierung politischer Arbeit deshalb
> nicht hinnehmen und sucht
> 1. Beratung dazu, wie die noch geltende Gesetzeslage berücksichtigt
> werden kann ohne auf gemeinsame Finanzierung der Arbeit zu verzichten.
> WIr sind deshalb sehr daran interessiert, welche Erfahrungen die
> Montagsdemo gegen S 21 mit den städtischen Auflagen bezüglich
> Spendensammlung gemacht hat und wie ihr es geschafft habt, dieses Recht
> durchzusetzen. Ich habe mehrere Sammler gefragt und an der Mahnwache
> nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich an Sie/Dich wenden soll.
> 2. Unterstützung für eine wohl längerfristige Auseinandersetzung um die
> Aufhebung des Baden-Württembergischen Sammlungsgesetzes, das die
> Grundlage für das Ordnungsamt bietet, unliebsame politische Aktivitäten
> auch über diesen Weg anzugreifen. Dieses Gesetz ist in den meisten
> Bundesländern längst ersatzlos gestrichen.
>
> Ich würde mich sehr über ein Antwort freuen. Wir könnten auch
> telefonieren oder uns zu einem Gespräch treffen.
> Meine Telefonnummer: 0711/732672.
>
> Herzliche Grüße und trotz allem Oben bleiben!
> Christine Schaaf
>
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