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Betreff: Piraten im Rems-Murr-Kreis
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[Piraten Rems-Murr-Kreis] Unterstuetzer-Unterschriften sammeln am Wochenmarkt: (k)eine rechtliche Handhabe dagegen?
Chronologisch Thread
- From: "Marc Bufe \(Airport1\)" <info AT airport1.de>
- To: <rems-murr-kreis AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten Rems-Murr-Kreis] Unterstuetzer-Unterschriften sammeln am Wochenmarkt: (k)eine rechtliche Handhabe dagegen?
- Date: Wed, 22 Sep 2010 17:33:57 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rems-murr-kreis>
- List-id: Piraten im Rems-Murr-Kreis <rems-murr-kreis.lists.piratenpartei.de>
Moyn Moyn,
Sind vielleicht Juristen unter uns?
Wir wurden mal Samstags beim Unterstuetzer Unterschriften sammeln am
Backnanger Wochenmarkt von einer Ordnungshueterin angesprochen. Man muesse
das angeblich genehmigen lassen, es koste sonst (ich glaube) ~ 30 Euro. Nun
hatten wir das letzte Woche versucht anzumelden, doch das Ordnungsamt war
"sich selbst nicht mal sicher" ob man das genehmigen lassen muesste. Man
hats dann lieber mal untersagt. Wir sind dann also um den Wochenmarkt
herum"geschlichen" (uebrigens schoen dass noch Volker dazugestossen ist!)
statt direkt auf diesem unterwegs gewesen.
Zumindest nach der Backnanger Marktordnung (Stand 1.1.2010) haben sie aber
eigentlich gar keine rechtliche Grundlage, auf der sie uns das verbieten
koennten. Grob gesagt ist darin nur geregelt dass man auf dem Markt nicht
herumlaufen und seine Waren anbieten darf, man keine lebenden Tiere
schlachten darf und der Kunde beim Wiegen der Ware zuschauen koennen muss:
http://www.backnang.de/servlet/PB/show/1194490/7-7%20Marktsatzung.pdf
Habe mich dann weiter erkundigt, bei einer Rechtsanwaeltin. Diese meinte
dass das Ordnungsamt wohl davon ausgehe, dass wir als Versammlung anzusehen
seien. Das waeren wir aber fruehestens ab 3 Personen (zusammen), und selbst
dann gebe es hohe Huerden uns das zu verbieten:
"
Nach dem BVerfG ist eine Versammlung eine örtliche Zusammenkunft mehrerer
Personen (mind. 3) zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der
öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit
Vermutlich wird das Unterschriftensammeln am Samstager Wochenmarkt als
Kundgabe einer Meinung gewertet. Kann man sicherlich auch anders sehen, aber
so mE die Idee des Ordnungsamtes.
Nach § 14 Abs. 1 Versammlungesetz sind öffentliche Versammlungen unter
freiem Himmel mind. 48 h vorher beim Ordnungsamt anzumelden. Eigentlich ein
formaler Akt, den man vielleicht gehen sollte, da ein Verbieten der
Versammlung wegen der Versammlungfreiheit (Art. 8 gg) sowie der
Meinungsfreiheit (Art 5 GG) hohe Hürden hat, zum Teil darf ja sogar die NPD
Versammlungen machen.
"
Dann habe ich heute noch von jemand mitbekommen, der fuer die Kommunalwahlen
zwar nur 50 Unterschriften sammeln musste bzgl. dem Ordnungsamt: "das kommt,
wenn man vorher fragt."
Nach all dem was also bislang bekannt ist, gibt es m.E. keine rechtliche
Handhabe Unterstuetzer Unterschriften auch auf Wochenmaerkten zu sammeln.
Aber vielleicht kennt sich hier ja jemand damit besser aus?
Mit freundlichen Gruessen, Regards, Hasta Luego, Au Revoir, Adeus, Ciao,
Baadaye, Jajuechapeve
Airport1 (Marc Bufe)
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- [Piraten Rems-Murr-Kreis] Unterstuetzer-Unterschriften sammeln am Wochenmarkt: (k)eine rechtliche Handhabe dagegen?, Marc Bufe (Airport1), 22.09.2010
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