ovp-hgw-dm AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Vorpommern-Greifswald
Listenarchiv
- From: Aldero <Aldero AT news.piratenpartei.de>
- To: ovp-hgw-dm AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf
- Date: Fri, 25 Nov 2011 16:01:16 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ovp-hgw-dm>
- List-id: Kreisverband Region Greifswald <ovp-hgw-dm.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Hier ist die Satzung, ich hatte noch ein fenster mit dem pad offen:
/_Vorbemerkung_//: Ich habe mich bemüht, eine schlanke und einfache Satzung zu schreiben, die aber alle Regelungen enthält, die das Parteiengesetz verlangt. Ein Schatzmeister ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn keine Gelder verwaltet oder eingenommen werden. Eventuell kann man mit dieser Satzung auch auf eine Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung (=Kreisparteitag) und auf eine Wahlordnung verzichten, deshalb ist es an diesen Stellen etwas ausführlicher geworden./
*Satzung der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Vorpommern-Greifswald*
*§ 1 Allgemeines*
(1) Der Kreisverband Vorpommern-Greifswald der Piratenpartei Deutschland ist gemäß den Satzungen der Piratenpartei Deutschland und des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern ein nachgeordneter Gebietsverband des Landesverbandes auf Kreisebene.
(2) Der Kreisverband Vorpommern-Greifswald der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet ›Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Vorpommern-Greifswald‹. Die Kurzbezeichnung lautet ›PIRATEN‹. Die Verwendung des verkürzten Namens ›Piratenpartei Vorpommern-Greifswald‹ ist zulässig.
(3) Sitz des Kreisverbandes ist Greifswald.
(4) Der Kreisverband Vorpommern-Greifswald betätigt sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
(5) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.
*§ 2 Mitgliedschaft*
(1) Mitglied des Kreisverbandes ist jeder Pirat, der seinen angezeigten Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat, sofern nicht nach § 3 Abs. 2a Satz 2 bis 4 der Bundessatzung die Zugehörigkeit zu einer anderen Gliederung besteht.
(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei richtet sich nach der Bundessatzung.
(3) Die Rechte und Pflichten der Piraten des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald ergeben sich aus der Bundessatzung.
(4) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland regeln die Bundessatzung und die Satzung des Landesverbands. Die Mitgliedschaft im Kreisverband endet durch den Wechsel des angezeigten Wohnsitzes in einen Ort außerhalb des Landkreises Vorpommern-Greifswald oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.
(5) Die Regelungen der Bundessatzung zu Ordnungsmaßnahmen gelten entsprechend.
*§ 3 Mitgliederversammlung*
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald. Sie beschließt die Richtlinien und Ausrichtung der Arbeit des Kreisverbandes, die der Vorstand umzusetzen hat.
(2) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Die Einberufung erfolgt durch Vorstandsbeschluss. Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Fünftel der im Kreisverband organsierten Piraten beantragt. Die Einladung der Mitglieder erfolgt durch E-Mail, sofern ein Pirat keine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch einfachen Brief. Die Einladung gilt als bewirkt, wenn sie an die letzte bekanntgemachte Adresse gerichtet wurde.
(3) Die Mitgliedersammlung wählt einen Versammlungsleiter, einen Protokollführer und einen Wahlleiter. Der Wahlleiter kann Wahlhelfer bestimmen. Er kann nicht zugleich für ein Parteiamt kandidieren.
(4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsändernde Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bekanntgemacht sein.
(5) Abstimmungen erfolgen in einem Wahlgang, wenn bis zu zwei Alternativen/Personen zur Wahl stehen. Stehen mehr als zwei Alternativen/Personen zur Wahl, erfolgt im zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Alternativen/Personen, sofern nicht bereits im ersten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht worden ist. Wahlen zu Parteiämtern erfolgen einzeln und sind geheim. Alle anderen Abstimmungen sind geheim, soweit die Mitgliederversammlung das beschließt.
(6) Jeder Pirat ist auf der Mitgliederversammlung antrags- und redeberechtigt.
(7) Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll aufgenommen. Beschlüsse sind im Wortlaut zu protokollieren, Wahlen zu Parteiämtern mit dem genauen Abstimmungsergebnis. Das Protokoll wird durch den Versammlungsleiter, den Protokollführer und den Vorsitzenden unterschrieben und veröffentlicht.
*§ 4 Vorstand*
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Vorstand. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Während der Amtszeit kann ein Mitglied des Vorstands von der Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abberufen werden.
(2) Der Vorstand vertritt den Kreisverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(3) Dem Vorstand gehören ein Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende und nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über deren Anzahl bis zu drei Beisitzer an. Eine Kumulation von Parteiämtern muss von der Mitgliederversammlung ausdrücklich und im Einzelfall gebilligt werden.
(4) Der Vorstand trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender zusammentreten. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds muss vor der Beschlussfassung ein Meinungsbild der Mitglieder des Kreisverbandes eingeholt werden, sofern die Entscheidung nicht unaufschiebbar ist.
(5) Vorstandssitzungen sind parteiöffentlich. Die Öffentlichkeit kann in begründeten Fällen ausgeschlossen werden, etwa um Persönlichkeitsrechte zu wahren. Vorstandsbeschlüsse sind zu veröffentlichen.
(6) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Sie soll unter anderem Regelungen zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder, zur Ladung und Dokumentation der Vorstandssitzungen und zur Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes enthalten.
(7) Scheidet der Vorsitzende aus, bestimmen die verbleibenden Vorstandsmitglieder einen stellvertretenden Vorsitzenden zum kommissarischen Vorsitzenden. Scheidet ein stellvertretender Vorsitzender aus, wird ein Beisitzer zum kommissarischen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Verbleiben weniger als drei Mitglieder im Vorstand, ist dieser handlungsunfähig und muss unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.
(8) Der Vorstand berichtet der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
*§ 5 Schiedsgerichtsbarkeit*
Die Schiedsgerichtsordnung der Bundessatzung gilt entsprechend. Zuständig ist das Landesschiedsgericht.
*§ 6 Finanzordnung*
Der Kreisverband verzichtet auf jegliche finanzielle Betätigung. Er hat keine Einnahmen und tätigt keine Rechtsgeschäfte mit finanziellen Auswirkungen. Für Spenden gilt § 25 Abs. 1 Satz 3 des Parteiengesetzes, sie sind unverzüglich an den Schatzmeister des Landesverbandes als zuständiges Vorstandsmitglied weiterzuleiten.
*§ 7 Auflösung und Verschmelzung*
Für die Auflösung oder Verschmelzung des Kreisverbandes gelten die Regelungen der Bundessatzung entsprechend.
*§ 8 Parteiämter*
Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung. Über Erstattungen entscheidet der Landesvorstand.
*§ 9 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen*
Für die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die Regelungen der Bundessatzung und der Satzung des Landesverbandes.
*§ 10 Inkrafttreten*
Diese Satzung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung in Kraft.
niels schrieb:
Niels Lohmann schrieb:
Hallo Sascha,Und es müsste natürlich Stefan heißen. Ich bitte 1000 fach um
Entschuldigung - wird Zeit, dass das Wochenende kommt :-)
Grüße,
Niels.----------------------------------------------------------------------Niels Lohmann
Stellvertretender Vorsitzender
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Piratenpartei Deutschland
- [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Stefan, 25.11.2011
- Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Niels Lohmann, 25.11.2011
- Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Niels Lohmann, 25.11.2011
- Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Aldero, 25.11.2011
- Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Niels Lohmann, 25.11.2011
- Re: [Piraten Greifswald] Dringend: Satzungsentwurf, Niels Lohmann, 25.11.2011
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.