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- Subject: [OWL] Wg: Pressemitteilung: PIRATEN Minden
- Date: Wed, 21 Mar 2018 13:35:35 +0100
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PIRATEN MindenPressemitteilungWir bitten um Veröffentlichung:„Strategie zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung“
PIRATEN fragen Verwaltung Minden
Anfrage im Stadtrat am 22. März 2018
"Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) [1] und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [2] in Kraft. Betroffen sind auch Behörden und Kommunen.
Bei Nichteinhaltung ist unter anderem mit dem Verbot der weiteren Datenverarbeitung [3][4] zu rechnen. Jede Person, der ein Schaden entsteht, hat in Zukunft außerdem ein zivilrechtliches Klagerecht. [6]
Die Übergangszeit der im Jahr 2015 beschlossenen europäischen DSGVO endet am 24. Mai 2018. Die Anforderungen werden damit rechtskräftig bindend.
Stadtverordneter Frank Tomaschewski (PIRATEN) fragt in der kommenden Stadtverordnetenversammlung die Verwaltung in Minden nach dem aktuellen Sachstand und weist auch in einem umfangreichen Fragenkatalog auf die Probleme hin:
"Die europäische Datenschutzgrundverordnung wird das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Verstoßen Kommunen oder ihre Rechenzentrumsbetreiber gegen die neue Verordnung -beispielsweise indem sie die strengen Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Anforderungen an Einwilligungserklärungen oder Transparenzpflichten nicht erfüllen, drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro. Um solche Geldstrafen zu verhindern, ist es dringend erforderlich, sich bereits seit Abschluss der europäischen DSGVO auf ihr Inkrafttreten vorzubereiten."
"Grundsätzlich sehe ich nach den derzeitigen Gesprächen mit der Verwaltung in den letzten Tagen die Stadt Minden gut aufgestellt, aber die Bedeutung des Datenschutzes und der damit verbundenen Probleme sind im Detail größer, als vermutet wird," so der Mindener Piratenvorsitzende.
Frank Tomaschewski, der auch stellv. Fraktionsvorsitzender der "Liberalen Fraktion" im Rat der Stadt Minden ist, würde zur weiteren Begleitung der Thematik bis zum Stichtag am 25. Mai 2018 es begrüßen, wenn die Gesamtthematik dann noch einmal auf eine der nächsten beiden Stadtverordnetenversammlungen als ordentlicher Tagesordnungspunkt behandelt werden könnte, um im Rahmen des Transparenzbeschlusses des Stadtrates vom 7. Juli 2016 alle Bürger, Mitarbeiter der Verwaltung und den gesamten Rat umfangreich und aktuell informiert werden.
Verantwortlich:
Frank Tomaschewski
Vorsitzender PIRATEN Minden
Anlagen
Betreff: Anfrage nach § 17 GO am 22. März 2018Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michael Jäcke.anbei meine Anfrage nach § 17 GO zur Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2018 zum Thema„Strategie zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung“
Der Fragenkatalog wurde insoweit schon mit der Verwaltung besprochen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch in aller Form für die informativen Gespräche mit der Verwaltung und Herrn Fabry vorab ausdrücklich bedanken.
Die Wichtigkeit des Themas erfordert eine umfangreiche Information und Bearbeitung durch die Verwaltung und den Stadtrat.
Aus Vereinfachungsgründen würde ich es begrüßen, wenn die Verwaltung aufgrund der Komplexität der Thematik in der Stadtverordnetenversammlung einen kurzen Überblick zum aktuellen Sachstand geben könnte.
Die Detailbeantwortung der Fragen könnte dann in schriftlicher Form an die Fraktionen erfolgen und zusätzlich mit dem Protokoll der Sitzung versandt werden und in das Ratsinformationssystem eingestellt werden.
Zur weiteren Begleitung der Thematik bis zum Stichtag am 25. Mai 2018 würde ich es begrüßen, wenn die Gesamtthematik dann noch einmal auf eine der nächsten beiden Stadtverordnetenversammlungen als ordentlicher Tagesordnungspunkt behandelt werden könnte, um im Rahmen unseres Transparenzbeschlusses vom 7. Juli 2016 alle Bürger, Mitarbeiter der Verwaltung und den gesamten Rat umfangreich und aktuell zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tomaschewski
Stadtverordneter
"Liberale Fraktion"
Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung zur Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2018
„Strategie zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung“
Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) [1] und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [2] in Kraft. Betroffen sind auch Behörden und Kommunen.
Bei Nichteinhaltung ist unter anderem mit dem Verbot der weiteren Datenverarbeitung [3][4] zu rechnen. Jede Person, der ein Schaden entsteht, hat in Zukunft außerdem ein zivilrechtliches Klagerecht. [6]
Die Übergangszeit der im Jahr 2015 beschlossenen europäischen DSGVO endet am 24. Mai 2018. Die Anforderungen werden damit rechtskräftig bindend.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche der neuen Pflichten sowie technischen Anforderungen wurden in dieser Zeitspanne bereits von der Stadt Minden umgesetzt?
2. Welche Aufgaben stehen noch zur Umsetzung an?
3. Wurden bestehende Verträge mit Rechenzentrumsbetreibern auf ihre DSGVO-Konformität hin geprüft bzw. entsprechend neu abgeschlossen?
4. Dem Bürger steht nach dem 24.5.2018 ein zivilrechtliches Klagerecht bei Verstößen zu. [5] Da ein externer Dienstleister die Aufsicht zum Thema führt, stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn die Stadt Minden, ab dem 25. Mai 2018 die neuen Anforderungen nicht erfüllt und Schadenersatz leisten muss?
5. Liegen der Stadt Minden Mängelberichte vor?
5a) Existieren Anforderungen, die die Stadt nicht wird umsetzen können?
6. Sind in der Verwaltung Schulungen zu den neuen Aufgaben und Verfahren durchgeführt worden oder sind solche in Kürze vorgesehen?
6a) Wenn ja, für wie viele Mitarbeiter in welchen Fachbereichen?
6b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wurde ein neues Informations- und Dokumentationssystem aufgebaut?
7a) Wird das dann von der Kommune geforderte "Verzeichnis zu Verarbeitungstätigkeiten" vom DS-Beauftragten geprüft und fristgerecht fertiggestellt?
8. Wann wird in der Stadtverordnetenversammlung der Bericht zum Status der DSGVO vorgestellt?
9. An welchen Schulungen haben wie viele der Mitarbeiter des Fachdienstes IT-Service genau teilgenommen bzw. werden sie noch teilnehmen?
10. Werden bis zum Stichtag alle Fachdienst IT-Service Mitarbeiterentsprechend der neuen DS-GVO geschult worden sein?
11. Sind Schulungen für alle Mitarbeiter geplant, die mit Datenverarbeitung und somit Datenschutz, zu tun haben?
11a) Wie viele Mitarbeiter arbeiten in welchen Fachdiensten mit personenbezogenen Daten, die unter die DS-GVO fallen?
11b) Wenn keine Schulungen geplant sind;
warum nicht?
Wenn ja, welche Fachdienste werden wann welche Schulungen wahrnehmen?
12. Wann hat die Stadt Minden mit der Umsetzung der europäischen DS-GVO begonnen?
13. Laut vorläufigen Informationen wird die Umsetzung nicht bis zum 25. Mai 2018 vollständig fertig gestellt werden können. Welches Datum/welchen Zeitraum plant die Verwaltung für die vollständige Umsetzung?
Begründung:
Die europäische Datenschutzgrundverordnung wird das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen. Verstoßen Kommunen oder ihre Rechenzentrumsbetreiber gegen die neue Verordnung -beispielsweise indem sie die strengen Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Anforderungen an Einwilligungserklärungen oder Transparenz-pflichten nicht erfüllen -drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro. Um solche Geldstrafen zu verhindern, ist es dringend erforderlich, sich bereits seit Abschluss der europäischen DSGVO auf ihr Inkrafttreten vorzubereiten.
Quellen:
[1] https://dsgvo-gesetz.de/
[2] https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/
[3] DS-GVO Art. 82 Abs. 2 : https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/
[4] DS-GVO Art. 58 Abs. 2 : https://dsgvo-gesetz.de/art-58-dsgvo/
[5] DS-GVO Art. 82 Abs. 1 : https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/
[6] Neue Pflichten: http://www.kommune21.de/meldung_24945_Neue+Pflichten.html
Mit freundlichen Grüßen
Frank Tomaschewski
Stadtverordneter
- [OWL] Wg: Pressemitteilung: PIRATEN Minden, Frank Tomaschewski, 21.03.2018
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