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Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
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[OWL] NRW erlässt Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers im Forschungszentrum Jülich
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- Subject: [OWL] NRW erlässt Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers im Forschungszentrum Jülich
- Date: Wed, 2 Jul 2014 17:43:55 -0000
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Zur Info.
Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des Landes NRW
02.07.2014: Landesatomaufsicht erlässt Anordnung zur Räumung des
AVR-Behälterlagers im Forschungszentrum Jülich
http://www.mweimh.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2014/140702_AVR_Juelich/index.php
Düsseldorf. Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als
atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat die Räumung des AVR-Behälterlagers auf
dem Gelände des Forschungszentrums Jülich angeordnet. Die
Forschungszentrum Jülich GmbH hat dazu bis zum 30.09.2014 ein
detailliertes Konzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem
AVR-Behälterlager vorzulegen und im Weiteren die erforderli-chen
Genehmigungen für die Räumung zu erwirken.
Im Zwischenlager auf dem Gelände des FZJ, dem so genannten
AVR-Behälterlager, lagern seit der Stilllegung des Versuchskernkraftwerks
dessen Brennelementekugeln in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart
CASTOR® THTR/AVR. Die Forschungszentrum Jülich GmbH hatte 2013 beim
Bundesamt für Strahlenschutz eine erneute Genehmigung zur Aufbewahrung der
AVR-Brennelemente bis Mitte 2016 beantragt. Nach dem Enden der bis zum
30.06.2013 befristeten Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für
Strahlenschutz wurden die Kernbrennstoffe auf Grundlage von zwei zeitlich
begrenzten atomrechtlichen Anordnungen der Atomaufsicht von
Nordrhein-Westfalen durch das Forschungszentrum Jülich aufbewahrt.
Nunmehr teilte das Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige
Ge-nehmigungsbehörde der Atomaufsicht NRW mit, dass Untersuchungen zur
Erdbebensicherheit zur Zeit nicht abgeschlossen seien und eine Prognose
zum Abschluss des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht möglich sei.
Deshalb ergibt sich jetzt die Notwendigkeit zur Anordnung der Räumung.
Um einen ungeregelten Zustand zu vermeiden und weiterhin die notwendigen
Sicherheitsstandards im AVR-Behälterlager des Forschungszentrums zu
gewährleisten, wird in der atomaufsichtlichen Anordnung auf die Regelungen
der bisherigen Aufbewahrungsgenehmigung aus dem Jahr 1993 einschließlich
der seitdem erfolgten Nachträge Bezug genommen. Sämtliche Auflagen und
Regelungen des Betriebes gelten weiterhin uneingeschränkt für die
Aufbewahrung der Brennelemente. Das Ministerium hat ebenfalls angeordnet,
dass ihm seitens des Forschungszentrums monatlich in schriftlicher Form
über den Fortgang der Vorbereitungen zur Entfernung der Kernbrennstoffe
aus dem AVR-Behälterlager sowie über den Stand der dafür erforderlichen
Genehmigungsverfahren zu berichten ist.
Der Forschungszentrum Jülich GmbH wurde die Anordnung am 02.07.2014
ausgehändigt.
- [OWL] NRW erlässt Anordnung zur Räumung des AVR-Behälterlagers im Forschungszentrum Jülich, Andreas Rohrmann, 02.07.2014
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