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ostwestfalen-lippe - Re: [OWL] Frage zu öffentliche Ausschreibungen

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

Re: [OWL] Frage zu öffentliche Ausschreibungen


Chronologisch Thread 
  • From: "Joachim Reske" <joachim_reske_agr AT web.de>
  • To: "Sven Böhle" <ronin AT piratenpartei-nrw.de>, "Lippe Piratenpartei" <ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [OWL] Frage zu öffentliche Ausschreibungen
  • Date: Mon, 2 Jun 2014 15:57:07 +0200
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Die Submissionsunterlagen einfordern!
Informationsfreiheitsgesetz als Rechtsgrundlage angeben!
Submissionseinreichungen sind als Geschäftsgeheimnisse eingeschränkt einsehbar.
Für Öffentlichkeit muss die Submission selbst entsprechend ausgelegt sein!
 
Gruß
 
Joachim
 
P.S. Rat, einfach anfragen!
 
 
Gesendet: Montag, 02. Juni 2014 um 14:58 Uhr
Von: "Sven Böhle" <ronin AT piratenpartei-nrw.de>
An: "Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de" <Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de>
Betreff: Re: [OWL] Frage zu öffentliche Ausschreibungen
Moin Bernd,

dass ich nur als qualifiziertes Unternehmen den Zuschlag bekommen kann, will ich
doch hoffen!

Die beschriebenen Probleme sind mir aber bekannt. Was mich noch zusätzlich stört
ist die Verbindung zwischen Rat, Verwaltung und den lokalen Unternehmen. Auf den
ersten Blick scheint mir das eine Sache zwischen den genannten Teilnehmern zu
sein, so dass man nicht wirklich von Transparenz reden kann.
Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand weiß ob ich das Recht und die
Möglichkeit habe diese Unterlagen einzusehen.
Es könnte über das Informationsfreiheitsgesetz möglich sein. Sicher bin ich mir
aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen Sven


> Bernd Scholand <bernd AT scholand.de> hat am 2. Juni 2014 um 14:14 geschrieben:
>
>
> Moin Sven,
>
> zum einen, darf man sich als Unternehmen nur zu öffentlichen
> Ausschreibungen bewerben, wenn man sich als fähiges Unternehmen
> qualifiziert hat. Das heißt, finanziell, personell und fachlich wurde
> alles für korrekt befunden. "Öffentlich" heißt dann auch nur von
> "Öffentlicher Hand" ausgeschrieben, nicht öffentlich für jeden
> einsehbar. Die Ausschreibungsunterlagen sind zudem in der Regel
> kostenpflichtig. (Und aus Erfahrung weiß ich dass sich die bewerbenden
> regionalen Unternehmen natürlich gegenseitig kennen und dementsprechend
> vorher absprechen) ;-) Letztendlich, bekommen jedoch die billigen
> ausländischen Unternehmen den Zuschlag, melden während der laufenden
> Arbeit Insolvenz an und der Steuerzahler muss es dann richten. Beispiele
> kennen wir alle zuhauf. ;-)
>
> LG
> Bernd
>
>
> Am 02.06.2014 13:43, schrieb Sven Böhle:
> > Moin,
> >
> > kann mir jemand von euch weiterhelfen?
> >
> > Ich würde mir gerne die öffentlichen Ausschreibungen meiner Kommune
> > anschauen.
> > Der kurze Weg über das elektronische Vergabeportal ist erst einmal nur für
> > Unternehmen vorgesehen.
> >
> > Kennt sich damit jemand aus und weiß wie die rechtliche Lage ist?
> > Heißt öffentliche Ausschreibung „öffentlich für Unternehmen“ oder
> > „öffentliche
> > für Alle“?
> > Habe ich als Bürger das Recht die Unterlagen einzusehen? Oder darf ich nur
> > zuschauen?
> >
> > Mfg Sven
>
> --
> Mit freundlichen Grüßen
> *Bernd Scholand*
> Tel.: 05205/7549614
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> Piratenpartei Bielefeld <http://wiki.piratenpartei.de/Stammtisch_Bielefeld>
> ---
> /Demokratie beruht auf drei Prinzipien: auf der Freiheit des Gewissens,
> auf der Freiheit der Rede und auf der Klugheit, keine der beiden in
> Anspruch zu nehmen. [Mark Twain]
> /
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