Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ostwestfalen-lippe - [OWL] heise online: EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] heise online: EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht


Chronologisch Thread 
  • From: andreas AT rohrmann.com
  • To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] heise online: EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht
  • Date: Tue, 8 Apr 2014 11:17:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Diese Meldung aus heise online wurde Ihnen von "andreas AT rohrmann.com"
gesandt. Wir weisen darauf hin, dass die Absenderangabe nicht verifiziert
ist. Sollten Sie Zweifel an der Authentizität des Absenders haben, ignorieren
Sie diese E-Mail bitte.
------------------------------------------------------------------------
Ahoi.

Mal ein Lichtblick am Ende des Tunnels.
Es gibt wohl doch noch Menschen mit gesundem Menschenverstand :-)

Nun wird es spannend, wie es in Europa mit den Staaten weitergeht, die VDS
umgesetzt haben. So z.B. Österreich.

Wäre auch spannend gewesen, die EU hätte wegen der VDS Deutschland verklagt,
also zu einer verfassungsfeindlichen Richtlinie...

Das macht Mut und zeigt, dass man über den Gerichtsweg am Ende doch zum Recht
kommen kann. D.h. auch, dass man diesen Weg viel öfter gehen muss!

Greetz Andreas70
------------------------------------------------------------------------

08.04.2014 09:55

EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof sieht einen "besonders schwerwiegenden Eingriff
der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz
personenbezogener Daten". Die Bürger könnten sich ständig überwacht fühlen.

Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen
europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof am
Dienstag in Luxemburg entschieden.

[Update 8.4.14, 10.30:] Der EuGH[1] meint, aus den Daten, die mit der
Vorratsdatenspeicherung gesammelt werden, "können sehr genaue Schlüsse auf
das Privatleben der Personen [...] gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des
täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder
in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten,
soziale Beziehungen und das soziale Umfeld". Die Richter sehen daher einen
"besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf
Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten".



Gefühl der ständigen Überwachung
Auch könnte bei den Betroffenen der Vorratsdatenspeicherung das Gefühl
erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht wird, meinen die
Richter. Schließlich würden die Teilnehmer oder Benutzer nicht über die
Vorratsdatenspeicherung und ihre spätere Nutzung informiert.

Zwar sei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, die
Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener
Daten anzutasten, weil keine Inhalte gespeichert werden sollen. Auch diene
sie dem Gemeinwohl, weil schwere Kriminalität bekämpft werden soll.
Allerdings würden mit der bestehenden Richtlinie die Grenzen der
Verhältnismäßigkeit überschritten.

Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Eingriff von besonderer Schwere in die
Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die gewährleisten, dass
sich der Eingriff tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt. Die
Richtlinie erstrecke sich nämlich "generell auf sämtliche Personen,
elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine
Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung
schwerer Straftaten vorzusehen".

Kein beschränkter Zugang zu den Daten
Die Richtlinie sieht nach Ansicht des EuGH kein objektives Kriterium vor,
durch das der Zugang der nationalen Behörden zu den Daten beschränkt wird. Im
Gegenteil bezieht sie sich lediglich allgemein auf die von jedem
Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmten "schweren Straftaten". Es
gebe auch keine materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den
Zugang der Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung, sowie keine
vorherige Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle.

Die Richtlinie schreibe eine Dauer der Vorratsspeicherung von mindestens
sechs Monaten vor, ohne dass zwischen den Datenkategorien anhand der
betroffenen Personen oder nach Maßgabe des etwaigen Nutzens der Daten für das
verfolgte Ziel unterschieden werde. Zudem gebe es keine Garantien dafür, dass
die gespeicherten Daten nicht missbraucht werden können. Die Richter rügen
zudem, dass es nicht vorgeschrieben ist, die Daten auf EU-Gebiet zu speichern.

Große Koalition setzte trotzdem auf Vorratsdatenspeicherung
Auch wenn bereits erwartet worden war, dass das höchste europäische Gericht
die zugehörige EU-Richtlinie für ungültig erklärt, wollte die Bundesregierung
an der Vorratsdatenspeicherung festhalten. Das hatte sowohl[2]
Bundesjustizminister Heiko Maas als Bundesinnenminister Thomas de Maizière
noch vor der Entscheidung[3] erklärt. Ein Gesetzentwurf über die
verdachtsunabhängige Sammlung von Verbindungs- und eventuell auch
Standortdaten solle zügig kommen, waren sie sich einig.

Die nun gekippte Richtlinie war nicht direkt gültig, stattdessen mussten die
EU-Mitgliedsstaaten die Regeln selbst gesetzlich umsetzen. Nachdem das
deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht
teilweise kassiert worden war[4], konnte sich die schwarz-gelbe Koalition
nicht auf ein neues Gesetz einigen. (anw)
/


(mho[5])







URL dieses Artikels:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Regeln-zur-Vorratsdatenspeicherung-verstossen-gegen-EU-Recht-2165604.html



Links in diesem Artikel:

[1]
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
[2]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizminister-Vorratsdatenspeicherung-kommt-auf-jeden-Fall-2112398.html
[3]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Innenminister-kritisiert-US-Ueberwachung-als-masslos-mahnt-Vorratsdatenspeicherung-an-2164509.html
[4]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-legt-Huerde-fuer-kuenftige-Vorratsdatenspeicherung-hoch-944021.html
[5] mailto:mho AT heise.de

------------------------------------------------------------------------
Copyright Heise Zeitschriften Verlag




  • [OWL] heise online: EuGH: Regeln zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht, andreas, 08.04.2014

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang