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Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
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[OWL] heise online: Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte sorgt weiter für Verwirrung
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- From: andreas AT rohrmann.com
- To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [OWL] heise online: Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte sorgt weiter für Verwirrung
- Date: Tue, 4 Feb 2014 15:00:46 +0100
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- List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
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Ahoi
Nein, wie lächerlich ist denn das. Das war ja auch überhaupt nicht absehbar,
dass die Fotos (die per Mail oder Upload an die Kasse gingen) nicht
hinreichend geprüft werden können!
Das Projekt läuft ja auch nur auf einem minimalen Mindestbudget, bei dem man
solche Probleme im Vorfeld nicht prüfen und vorhersehen konnte...
Das wird ja noch lustig!
PS:
Im Übrigen hat mir meine ges. Krankenkasse nun doch eine alte
Versicherungskarte nach 3 Wochen im neuen Jahr ohne EGK zugestellt. Geht also
doch, wenn man sich mit guter Begründung beschwert :-)
Greetz Andreas70
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04.02.2014 13:39
Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte sorgt weiter für Verwirrung
Laut einem Gutachten haben die Krankenkassen nicht ausreichend geprüft, ob
das Foto auf der Gesundheitskarte auch mit dem Versicherten übereinstimmt.
Wie eine korrekte Identitätsprüfung dann im einzelnen aussieht, ist auch noch
offen.
Die Krankenkassen haben offenbar bei der Produktion der elektronischen
Gesundheitskarte (eGK) unzureichend geprüft, ob das auf der Karte
aufgebrachte Foto des Versicherten tätsächlich mit dem Versicherten
übereinstimmt. Das geht aus einem Gutachten der kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) hervor. Deshalb sei die eGK kaum brauchbar, weil die
zuverlässige Identifizierung des Patienten nicht möglich ist.
Im Unterschied zur herkömmlichen Krankenversicherungskarte kommt die neue
elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto des Versicherten, das auf dem
Kartenkörper aufgebracht wird. Dieses Foto ist nicht im Chip gespeichert und
hat keinerlei Sicherheitsmerkmale. Entsprechend einfach sind die Lieferwege
ausgestaltet: Vor der Produktion der eGK haben die Kassen ihren Versicherten
etliche Möglichkeiten geboten, Fotos einzuschicken, die auf dem Kartenkörper
aufgedruckt werden. Ein Großteil dieser Fotos wurde von den Versicherten per
E-Mail oder in einem angebotenen Datei-Upload zu ihren Krankenkassen
geschickt. Eine strenge Identitätsprüfung wurde nicht vorgenommen.
Deshalb hält ein Gutachten der KBV die eGK spätestens dann für problematisch,
wenn Patientendaten der Gesundheitskarte zugeordnet werden. So heißt es in er
Stellungnahme der KBV[1], dass man die eGK als solche nicht in Bausch und
Bogen verdamme. Die richtige Zuordnung der Daten zum Karteninhaber müsse aber
durch die Krankenkasse gewährleistet werden. Dies gelte insbesondere für das
Foto. Man sehe rechtliche Probleme, "da ja insbesondere in Zukunft sensible
Daten auf der Karte gespeichert werden sollen."
Wie die korrekte Gültigkeits- und Identitätsprüfung elektronischer
Gesundheitskarten im Einzelnen erfolgt, ist derzeit noch nicht geregelt. Wie
bereits gemeldet[2], sind die Ärzte von der ursprünglich festgelegten Pflicht
entbunden worden, sich einen Ausweis zeigen zu lassen, wenn sie Zweifel an
der Identität des Karteninhabers haben. Der Passus "Im Zweifelsfall kann der
Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument bzw. der gesetzliche
Vertreter (z.B. bei Versicherten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) zur
Prüfung der Identität des Versicherten herangezogen werden" wurde in der
neuesten Fassung des maßgeblichen "Bundesmantelvertrages Ärzte" ersatzlos
gestrichen.
Dort heißt es nun zur Gültigkeitsprüfung ebenso lapidar wie unbestimmt zu den
Pflichten von Ärzten und Kassen: "Die Vertragspartner werden Regelungen
treffen, die sicherstellen, dass die Abrechnung von Leistungen ohne vorherige
Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse ausgeschlossen ist." Die Frage
muss spätestens dann beantwortet sein, wenn mit der telematischen
Infrastruktur die technischen Voraussetzung für eine Online-Prüfung der Karte
gegeben sind. Erst mit dieser Infrastruktur ist es zudem möglich, dass Ärzte
selbst erweiterte Patientendaten auf der eGK speichern können – nach
PIN-Freigabe durch den Karteninhaber. (Detlef Borchers)
/
(axk[3])
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[2]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-neues-Jahr-alte-Verwirrung-2085544.html
[3] mailto:axk AT heise.de
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- [OWL] heise online: Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte sorgt weiter für Verwirrung, andreas, 04.02.2014
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