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[OWL] heise online: Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen LTE-Drossel
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- Subject: [OWL] heise online: Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen LTE-Drossel
- Date: Mon, 20 Jan 2014 18:49:26 +0100
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Nach der Telekom mit DSL ist nun auch der Mobilfunk dran...
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20.01.2014 17:45
Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen LTE-Drossel
Die Verbraucherzentrale Sachsen[1] will den Mobilfunkprovider Vodafone[2]
wegen irreführender Präsentation von LTE-Tarifen vor Gericht bringen. Bereits
Mitte Dezember 2013 hatten die Verbraucherschützer laut eigenen Angaben eine
Abmahnung an Vodafone geschickt. "Die Unterlassungserklärung, die wir in
Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärte
Katja Henschler von der Verbraucherzentrale der Pressemitteilung[3] zufolge.
Stein des Anstoßes: Vodafone bewirbt laut Verbraucherzentrale seine
LTE-Tarife Zuhause S, M und L derart, dass die nach Ausschöpfung des
Tarifvolumens erfolgende Drosselung auf 384 KBit/s verschleiert werde. So
würden die "Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate
von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit
ausgehen", monieren die Verbraucherschützer. Ebenso will die
Verbraucherzentrale vor Gericht auch die Frage prüfen lassen, ob bei dieser
Tarifgestaltung eine Drosselung auf gerade mal ein Zehntel der versprochenen
Geschwindigkeit überhaupt zulässig sei.
Vodafone erklärte auf unsere Anfrage hin, dass man für die Beanstandung
keinen Grund sehe und daher die von der Verbraucherzentrale geforderte
Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben habe. Die
Produktkommunikation weise sehr wohl transparent darauf hin, dass man nur ein
bestimmtes Volumen kaufe und danach die Geschwindigkeit reduziert werde.
Diese Reduzierung sei im Mobilfunk allgemein üblich und auch im Interesse der
Kunden, wie Vodafone erklärte. Denn nur so sei es möglich, "die begrenzten
Ressourcen des Mobilfunk-Netzes gerecht auf alle Teilnehmer" zu verteilen.
Allerdings wolle das Unternehmen in der Produktdarstellung die reduzierte
Übertragungsgeschwindigkeit künftig deutlich heraus stellen.
Bei der Telekom waren die Verbraucherschützer aus Sachsen mit ihrer Abmahnung
erfolgreicher[4]. So hatte das Unternehmen nach ähnlicher Abmahnung die
Gestaltung seiner LTE-Tarife „Call & Surf via Funk“ entsprechend der
Kritikpunkte geändert: Seit Anfang Dezember 2013 wird die Drosselung deutlich
dargestellt. Zudem sollen alle Kunden, die vor der Änderung im Dezember den
Tarif buchten, seit Januar 2014 die Möglichkeit haben, bei verbrauchtem
Volumen jeweils dreimal monatlich 10 GByte kostenfrei nachzubuchen.
(axk[5])
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[3] http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/lte-vor-gericht
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Telekom-korrigiert-LTE-Volumenbeschraenkung-2088524.html
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