ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
Listenarchiv
- From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
- To: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [OWL] Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein!
- Date: Mon, 4 Nov 2013 20:12:52 -0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
- List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
"Drosselkom" adé? Das Urteil des LG Köln und seine Folgen
Damit hatte die Deutsche Telekom wohl nicht gerechnet. Erst kündigte das
Unternehmen im Sommer eine Tempobremse bei Internetflatrates aus dem
Festnetz an - und löste damit einen Sturm der Empörung aus. Die Telekom
ruderte zurück. Nun untersagte das Kölner Landgericht die Drosselung ganz:
Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein.
Was hatte die Telekom ursprünglich geplant?
Wenn Festnetzkunden der Telekom eine bestimmte Datenmenge im Monat
überschreiten, sollten sie nur noch deutlich langsamer im Internet surfen
können. Der Anschluss sollte ursprünglich auf das Schneckentempo von 384
Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die Tempobremse wurde später etwas
gelockert und auf 2 Megabit/Sekunde hochgesetzt. Die Pläne sollten nicht
vor 2016 umgesetzt werden, betonte das Unternehmen. Hintergrund ist auch
der Ausbau der schnellen Internetverbindungen über Breitband. Das kostet
viel Geld - das die Telekom wieder erwirtschaften muss.
Wie reagierten Nutzer?
Kunden waren verärgert, die Telekom wurde im Netz als "Drosselkom"
verspottet. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten tausende Menschen
eine Online-Petition gegen das Vorhaben. Sie stören sich nicht nur an der
Drosselung, sondern auch daran, dass die Telekom den eigenen
Fernseh-Dienst Entertain nicht in die Volumenbegrenzung einrechnen will.
Damit sehen Gegner das Prinzip der Netzneutralität verletzt, nach dem alle
Daten im Internet gleich behandelt und nicht bevorzugt werden sollen.
Inzwischen hat die Petition über 76.000 Unterstützer.
Wer wäre ausgebremst wurden?
Wenige Vielsurfer verbrauchten überdurchschnittlich viel Kapazität,
argumentierte die Telekom. Kritiker bemängelten, dass bis zur geplanten
Einführung der Drosselung 2016 auch die Nutzung von datenintensiven Video-
und Multimediangeboten zunehmen werde. Somit könnten mehr Nutzer als jetzt
an die Datenobergrenze stoßen. So sieht es auch das Landgericht Köln: Eine
Drosselung auf 2 Megabit pro Sekunde würde ein breites Publikum treffen,
hieß es in der Urteilsbegründung. Die Telekom betonte bisher, die
künftigen Obergrenzen würden an den Verbrauch von Durchschnittsnutzern
angepasst. Es solle auch "echte" Flatrates ohne Begrenzung geben.
Heißt das, Festnetz-Tarife dürfen nicht mehr gedrosselt werden?
Die Telekom will voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen, es
ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon gäbe es wohl auch weiterhin
einen Weg für eine Drosselung von Pauschalverträgen im Festnetzbereich.
Sie dürften dann nur nicht mehr als Flatrate bezeichnet werden.
Wie sieht es mit Mobilfunktarifen aus?
Bei Handys und Smartphones sind Tempobremsen im Gegensatz zum Festnetz
weit verbreitet. Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich nicht anwendbar,
sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW, die gegen die
Drosselung geklagt hatte.
Aber: "Die Probleme sind natürlich auch da bekannt." Die
Verbraucherzentrale habe jedoch keine konkreten Pläne, auch gegen
Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man wolle "erstmal diese eine Sache
durchfechten". Für etliche Kunden verschwimmen aber die Grenzen zwischen
Fest- und Mobilnetz: Gerade in ländlichen Gebieten wird der
Mobilfunkstandard LTE oft als Ersatz für Festnetz-Internet genutzt.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/55268/0/Drosselkom-ade-Das-Urteil-des-LG-Koeln-und-seine-Folgen
- [OWL] Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein!, Andreas Rohrmann, 04.11.2013
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.