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ostwestfalen-lippe - Re: [OWL] Nachtrag eGK - Beleg meiner "Ab-2014"-These

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

Re: [OWL] Nachtrag eGK - Beleg meiner "Ab-2014"-These


Chronologisch Thread 
  • From: balli <balli AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: André Kahle <husky AT piratenpartei-nrw.de>, OWL Mailingliste <ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [OWL] Nachtrag eGK - Beleg meiner "Ab-2014"-These
  • Date: Thu, 17 Oct 2013 17:28:41 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Ahoi!

Dem füge ich die Pressemitteilunng vom GKV hinzu, wie am Montag schon erwähnt.

"


Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte


GKV-Spitzenverband

Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer entsprechenden Vereinbarung verständigt.

Derzeit sind bereits rund 95 Prozent der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.

Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt."

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_81024.jsp


LG
Balli




Am 17.10.2013 16:29, schrieb André Kahle:
Hi,

Nachtrag bzgl. OWL-Mumble Diskussion und Busfahrt-Diskussion


/Elektronische Gesundheitskarte: Ab 2014 nur noch Gesundheitskarte
gültig/

//
/Dtsch Arztebl 2013; 110(41): A-1886 / B-1666 / C-1634/
////

/Vom 1. Januar 2014 an ist nach einer Vereinbarung des Spitzenverbands der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) offiziell nur noch die //elektronische Gesundheitskarte//(eGK) gültig. Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum. Allerdings können die alten Karten im Rahmen einer Übergangsregelung in den Arztpraxen noch bis zum 1. Oktober 2014 eingelesen und zur //Abrechnung//verwendet werden, sofern die KVK noch nicht abgelaufen sind./

/95 Prozent der Versicherten haben nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes bereits die //elektronische Gesundheitskarte//. Dagegen haben der AOK zufolge circa vier Millionen Menschen noch keine eGK per Zusendung eines eigenen Fotos beantragt. Bei der AOK Rheinland/Hamburg sind noch etwa 175 000 Versicherte ohne eGK./

/Diesen Versicherten rät der Verband, „schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einzureichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann“. Die neue Karte enthält bislang die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse und Geschlecht sowie das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers./

/Laut GKV-Verband wird kein Versicherter, der Anfang 2014 ohne die neue Karte zum Arzt geht, nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.///

http://www.aerzteblatt.de/archiv/147548/Elektronische-Gesundheitskarte-Ab-2014-nur-noch-Gesundheitskarte-gueltig


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