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ostwestfalen-lippe - [OWL] Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

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[OWL] Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
  • To: nrw-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten
  • Date: Tue, 8 May 2012 14:55:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Ahoi.

Eine wichtige Meldung für NRW:

Länderfinanzausgleich - Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten

http://www.sueddeutsche.de/politik/laenderfinanzausgleich-richter-kippen-nrw-gesetz-zu-einheitslasten-1.1351563


Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft
voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Ein
Landesgesetz, das den Kommunen 40 Prozent der Ausgaben für den Solidarpakt
aufbürdet, sei "unvereinbar und nichtig", entschied der
Verfassungsgerichtshof in Münster.


Das Landesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische
Einheitslastengesetz gekippt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster
entsprach damit der Klage von 91 Kommunen, die sich gegen ihre Beteiligung
an den Kosten der deutschen Einheit gewandt hatten. Das Gesetz zur
Einheitslastenabrechnung sei "unvereinbar und nichtig", hieß es in dem
Urteil.

Das Gesetz war von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung 2010
beschlossen worden. Es sieht vor, dass die Kommunen 40 Prozent der
Ausgaben des Landes für die deutsche Einheit tragen müssen, bis der
Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft.

Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen
angelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr
zahlen mussten. Jetzt muss das Land das Gesetz überarbeiten und
Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben.

Länderfinanzausgleich Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten

08.05.2012, 12:48

Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden müssen in Zukunft
voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Ein
Landesgesetz, das den Kommunen 40 Prozent der Ausgaben für den Solidarpakt
aufbürdet, sei "unvereinbar und nichtig", entschied der
Verfassungsgerichtshof in Münster.




Das Landesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische
Einheitslastengesetz gekippt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster
entsprach damit der Klage von 91 Kommunen, die sich gegen ihre Beteiligung
an den Kosten der deutschen Einheit gewandt hatten. Das Gesetz zur
Einheitslastenabrechnung sei "unvereinbar und nichtig", hieß es in dem
Urteil.
Prozess um Einheitslasten für die NRW-Kommunen Bild vergrößern

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, verkündet im
Verfassungsgerichtshof in Münster das Urteil zum nordrhein-westfälischen
Einheitslastengesetz. 91 Städte und Gemeinden hatten gegen das Gesetz
geklagt - und Recht bekommen. (© dpa)

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Das Gesetz war von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung 2010
beschlossen worden. Es sieht vor, dass die Kommunen 40 Prozent der
Ausgaben des Landes für die deutsche Einheit tragen müssen, bis der
Solidarpakt II im Jahr 2019 ausläuft.

Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen
angelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr
zahlen mussten. Jetzt muss das Land das Gesetz überarbeiten und
Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben.

Zwar ging es in dem Prozess in Münster nicht um den Solidarpakt an sich -
es war zu klären, wer in NRW welchen Anteil zum Länderfinanzausgleich und
zum Fonds Deutsche Einheit beitragen muss - dennoch war die Klage eng mit
der aktuellen Debatte um die Solidaritätszahlungen verknüpft. So hatte das
Land Nordrhein-Westfalen die hohen Ausgaben für den Solidarpakt als
Begründung für die Belastung der Städte und Kommunen angegeben.

Die Städte und Gemeinden argumentierten in ihrer Klage, das Land NRW sei
im Länderfinanzausgleich zwar lange Geberland, aber zuletzt auch
Empfängerland gewesen. 2010 flossen 354 Millionen Euro aus dem Ländertopf
nach Düsseldorf, 2011 immerhin noch 224 Millionen Euro. Das zeige, dass
andere Länder wie Bayern die Lasten stemmten - und NRW gar keine Kosten
weiterzugeben habe. Den Kommunen würden somit bis 2019 mehr als zwei
Milliarden Euro völlig zu Unrecht entzogen.

Das Land NRW antwortete darauf, dass auch ein westdeutsches Empfängerland
Belastungen aus der Einheit zu tragen habe. Ohne den Osten würde es mehr
Geld aus Ausgleichstöpfen geben.

Dass das Gericht die Berechnungsgrundlage des Landes nicht anerkannte, war
für den Prozess ausschlaggebend. NRW hatte unter anderem die Kennziffern
der Wirtschaftskraft anderer Bundesländer mit der eigenen verglichen, um
seine Belastung zu errechnen, und verwies auf dieser Grundlage vehement
auf Einbußen im Länderfinanzausgleich.

Die Richter setzten den Akzent in der Verhandlung jedoch überraschend auf
etwas anderes: Der im Grundgesetz geregelte deutsche Finanzausgleich
arbeitet nämlich mit einem mehrstufigen System, nach dem deutschlandweit
die Einheitslasten von Kommunen, Ländern und Bund verteilt werden, um
ungerechte Härten etwa in bestimmten Regionen abzufangen. Das Gericht
deutete bereits vor dem Urteil an, dass sich dieser Schlüssel
möglicherweise nur unzureichend im NRW-Gesetz wiederfindet.




  • [OWL] Richter kippen NRW-Gesetz zu Einheitslasten, Andreas Rohrmann, 08.05.2012

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