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Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
Listenarchiv
- From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
- To: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
- Cc: Detmold AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [OWL] [Fwd: Etikettenschwindel nunmehr gesetzlich erlaubt]
- Date: Thu, 7 Jul 2011 17:45:29 +0200
- Importance: Normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
- List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
Ahoi.
Zum Thema Verbraucherschutz eine schlechte Nachricht. Man kann wohl eher
von Verbaucherbetrug als vom Schutz sprechen!
Lest selbst:
------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Etikettenschwindel nunmehr gesetzlich erlaubt
Von: "foodwatch-Newsletter" <neuigkeiten AT foodwatch.de>
Datum: Do, 7.07.2011, 15:09
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Lieber Herr Rohrmann,
die Abstimmung dauerte nur wenige Augenblicke. Applaus, Hände schütteln,
nächster
Tagesordnungspunkt: Das Europäische Parlament hat gestern neue Regeln zur
Kennzeichnung auf Lebensmitteln beschlossen. Damit endet eine jahrelange
Diskussion darüber, welche Informationen Verbraucher beim Einkauf im
Supermarkt
bekommen sollen. Gewinner ist die Lebensmittelindustrie. Sie hat sich mit
ihren
Forderungen durchsetzen können. Verbraucher hingegen können auch weiterhin
ganz
legal betrogen werden.
Beispiel Nährwertkennzeichnung: Auf der Vorderseite von Lebensmittelpackungen
müssen auch in Zukunft keine Angaben zu Fett, Zucker oder Salz gemacht
werden.
Hersteller können weiterhin deutlich sichtbar mit "Fitness" und "leichten
Zwischenmahlzeiten" werben - und die Nährwerte auf der Rückseite im
Kleingedruckten verstecken. Dort - und das ist neu - müssen zukünftig die
Werte
in einer Tabelle verpflichtend ausgezeichnet werden, und die Angaben
müssen sich
auf einheitliche 100 Gramm bzw. 100 Milliliter beziehen. Auf der
Packungsvorderseite kann die Industrie jedoch die Nährwerte schönrechnen,
indem
einfach eine willkürliche "Portionsgröße" als Grundlage dient: So können
beispielsweise auf der Packung einer Tiefkühlpizza nur die Werte einer halben
Pizza angegeben werden. foodwatch hatte die verständliche und leicht
erkennbare
Kennzeichnung mit den Ampelfarben gefordert. Dies zu verhindern hat sich die
Lebensmittel-Industrie rund 1 Mrd. Euro kosten lassen.
Und die Herkunftskennzeichnung? Auch hier hat sich die Industrie-Lobby
durchgesetzt. Ursprünglich wollten die EU-Parlamentarier verpflichtende
Herkunftsangaben zum Beispiel auch für Milch und Milchprodukte. Bei
Fleisch und
Fisch sollte es auch dann Angaben zur Herkunft geben, wenn diese in
verarbeiteten
Produkten stecken. Unter dem Druck der Lebensmittelindustrie ist von diesen
Plänen nicht mehr viel übrig geblieben: Nur bei Frischfleisch soll die
Angabe der
Herkunft Pflicht werden. Verbraucher erfahren also weiterhin nicht, wo die
Kühe
auf der Weide standen, deren Milch sie kaufen, oder woher das Fleisch
stammt, aus
dem die Wurst hergestellt wurde.
Eines ist jedoch klar: Langfristig wird an verständlichen und gut sichtbaren
Informationen auf Lebensmittel-Verpackungen kein Weg vorbei führen. Dafür
setzen
wir uns weiterhin entschieden ein.
Mit herzlichem Dank für Ihre Unterstützung,
Ihr foodwatch-Team
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- [OWL] [Fwd: Etikettenschwindel nunmehr gesetzlich erlaubt], Andreas Rohrmann, 07.07.2011
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