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Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)
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[OWL] Fwd: Aktuelle Basisinfos zum 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Chronologisch Thread
- From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
- To: Detmold AT lists.piratenpartei.de
- Cc: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [OWL] Fwd: Aktuelle Basisinfos zum 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
- Date: Sat, 11 Sep 2010 23:32:55 +0200
- Importance: Normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
- List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>
Wen es interessiert, hier eine weitergeleitete Mail:
Ist eine gute Zusammenfassung und lesenswert!
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Was ist eigentlich mit dem 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
passiert?
Am 10.6.2010 wurde der 14. JMStV unterschrieben, jetzt muss er in den
Landesparlamenten ratifiziert werden. Es bestand Hoffnung, NRW würde
sich der Ratifizierung verweigern. Diese Hoffnung wurde jedoch von SPD
und Grüne ausgeräumt: man will zustimmen, obwohl man sich im Wahlkampf
deutlich gegen den JMStV-Entwurf aussprach.
Wichtig ist die Begründung zum 14. JMStV, hier erfahrt Ihr die Intention
desselben:
http://www.telemedicus.info/article/1795-JMStV-Gesetzesbegruendung-zum-14.-RAEStV-veroeffentlicht.html
Die Vertragsänderungen findet Ihr unter:
http://www.telemedicus.info/article/1789-JMStV-14.-Rundfunkaenderungsstaatsvertrag-veroeffentlicht.html
Und hier noch der neue 14. JMStV vom 10.6.2010 im Vergleich zur Version
vom 7.12.2009 und zum aktuell gültigen 13. JMStV:
http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/AltVersusNeu
http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/AltVersusNeu/Paragraph5
http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/AltVersusNeu/Paragraph11
von 13.-14.: http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf
Des weiteren kann man bei netzpolitik.org Stellungnahmen von SPD und
Grüne in NRW nachlesen. Die Antwort von Marc Jan Eumann (Staatssekretär
bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des
Landes Nordrhein-Westfalen) stammt aus einer Anfrage meinerseits, aber
netzpolitik.org hat das netterweise kommentiert und durch die
Texterkennung geschickt:
http://www.netzpolitik.org/2010/nrw-medienkompetenzland-dank-jmstv-und-schwimmausweis/
> Ist der 14. JMStV immer noch der Weg in die Internetzensur?
Nein, nicht mehr in der befürchteten Größenordnung. Der aktuelle Entwurf
des 14. JMStV vom 10.6.2010 enthält nicht mehr die "Provider-Haftung"
des Dezember-Entwurfes, die u.a. zu einer Internetzensurstruktur in
großem Ausmaß hätte führen können. Dennoch stellt er eine
Verschlimmbesserung dar.
Streng genommen schreibt bereits der aktuelle 13. JMStV Sendezeiten im
Internet etc. vor, das Internet wird jedoch im Grunde nicht
berücksichtigt, die Umsetzung kaum eingefordert. Mit dem 14. JMStV
ändert sich das: Anbieter im Internet werden deutlich in die Pflicht
genommen und es werden Jugendschutzprogramme subventioniert.
Dabei profitieren:
1. Die Hersteller von Filtersoftware, denn die wird mit dem neuen JMStV
als Fazit staatlich flächendeckend eingeführt. Sie muss/sollte von
Webseiten aller Art unterstützt werden und kann (muss nicht!) von
Internetsurfern verwendet werden, z.B. auf dem Familien-PC.
2. Größere Inhaltsanbieter, da sie gegen entsprechende Zahlung die
Verantwortung an eine Freiwillige Selbstkontrolle abgeben können und
diese die Regeln festlegt. Für Private Homepages gelten jedoch die
gleichen Pflichten, der private "Anbieter" haftet allerdings persönlich
und kann ggf. Opfer von (Massen-)Abmahnungen werden, z.B. wenn er eine
Fanpage für ein Computerspiel ab 16 betreibt oder ein Bild verlinkt,
welches für Personen unter 16 schädlich sein könnte. Ebenso gefährlich
ist es, eine Seite für Kinder in die Homepage zu integrieren, da dann
die gesamte Homepage kindgerecht (ab 6) sein muss.
> Muss jeder seine Websites mit einer Alterskennzeichnung versehen?
Die Alterskennzeichnung ist "freiwillig".
Die anderen Optionen sind:
- bestimmte Zeitfenster, also Sendezeiten im Internet
- Klassische Zugangsbeschränkungen
Sendezeiten und Zugangsbeschränkung greifen dann, wenn das Angebot für
Kinder unter 16 Jahren schädlich sein könnte. Angebote "ab 12" müssen
jedoch strikt getrennt von Inhalten für Kinder angeboten werden.
Abmahnungsgefahr gibt es also für alle "ab 16"-Fälle und auf Seiten, die
einen Bereich für Kinder haben. Achtung: auch Links zu einem Filmtrailer
eines Films ab 16 könnten darunter fallen.
Der Anbieter muss im Zweifel beweisen, dass sein Angebot für die
Zielgruppe geeignet ist.
Allerdings sollte man in der Praxis dennoch eine Alterskennzeichnung
vornehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Seite automatisch "ab
18" eingestuft wird. Weite Teile des Internets, vor allem ältere Seiten
? sowie natürlich fast alle ausländischen Websites ? werden für Surfer
mit Jugendschutzprogramm nicht verwendbar sein.
Schwierig wird das Ganze jedoch für User-Content-Seiten, denn hier wird
die Freiwillige Selbstkontrolle beinahe Pflicht. Nur dann reicht z.B.
eine redaktionelle Betreuung und ein Beschwerdemanagement, um dem
Jugendschutz Genüge zu tun. Aber heißt das, dass eine Redaktion private
Blogeinträge und Galerien begutachten muss? Und wie ist eine
Altersstufung vorzunehmen? Wenn sich zwei 14-Jährige über ein soziales
Netzwerk über Sex unterhalten, ist der Content natürlich für 14-Jährige
nicht geeignet. Hier bleiben so viele Fragen offen, dass manche dies als
ein Verbot von sozialen Netzwerken in Deutschland ansehen. (Ausländische
Server sind nicht betroffen)
User-Content (z.B. Foren, Kommentarmöglichkeiten) wird für die
Websitebetreiber ohne Mitgliedschaft in der Freiwilligen Selbstkontrolle
auch hier wieder zur Abmahnfalle.
Weniger Probleme haben Journalisten: bei Nachrichten gibt es eine
Beweisumkehr. Der Journalist darf erst einmal machen und kann nur von
der Aufsichtsbehörde zur Zielgruppeneinschränkung bewegt werden.
Abmahnschreiben werden dadurch für explizit als Nachrichtenseiten
deklarierte Websites diesbezüglich unwahrscheinlich.
Die technische Umsetzung der geforderten Alterskennzeichnung wird von
der Freiwillen Selbstkontrolle, KJM, ARD, ZDF und Deutschlandradio
festgelegt. Ob sie von Betreibern von z.B. fertigen CMS-Lösungen ohne
Programmierkenntnis umsetzbar ist, ist daher noch nicht abzusehen. Dazu
kommt eine "visuelle Komponente", also die optische Kennzeichnung auf
der Website. Wer wo das visuelle Kennzeichen anbringen muss, steht
ebenfalls noch nicht fest.
Die Alterskennzeichnung kann erst dann dem Jugendschutz dienen und gilt
rechtlich gesehen auch erst dann, wenn die Jugendschutzprogramme laufen.
Fazit
Chancen:
* Jugendschutzprogramme erhalten eine zusätzliche Informationsquelle.
Gefahren:
* Großer Aufwand für nichts: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die
Jugendschutzprogramme trotz des hohen Aufwands auf Seiten der
Websitebetreiber nicht attraktiver werden, da alle nichtgekennzeichneten
Seiten (ältere Seiten, ausländische Seiten) automatisch wegfallen.
* Abmahngefahr vor allem für private Homepages (Beispiel: Fanpage zu
Computerspiel ab 16).
* Abmahngefahr und rechtliche Probleme für jede Art von User-Content.
* Altersabstufung bei Mischung aus User-Content und privater
Kommunikation schwierig.
* Große Medienunternehmen werden gegenüber kleinen Firmen oder
Privatleuten bevorteilt.
* Die Alternative "Sendezeiten" schränkt die Möglichkeiten der
Internetnutzer ein.
Viele Grüße
Oliver (Kreon)
- [OWL] Fwd: Aktuelle Basisinfos zum 14. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), Andreas Rohrmann, 11.09.2010
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