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ostwestfalen-lippe - [OWL] Fwd: Re: [Piraten NRW] Formales: Ablauf Neuwahlen

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] Fwd: Re: [Piraten NRW] Formales: Ablauf Neuwahlen


Chronologisch Thread 
  • From: Hans Immanuel Herbers <pirat AT ergo-sumus.de>
  • To: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] Fwd: Re: [Piraten NRW] Formales: Ablauf Neuwahlen
  • Date: Fri, 28 May 2010 00:39:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>



-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: [Piraten NRW] Formales: Ablauf Neuwahlen Datum: Fri, 28 May 2010 00:30:37 +0200 Von: Hans Immanuel Herbers <pirat AT ergo-sumus.de> An: nordrhein-westfalen AT lists.piratenpartei.de

Ahoi,


Am 27.05.2010 21:40, schrieb Michael Merkel:

Schwan schrieb:


Das Parteieingesetz sieht eine Einladungsfrist von 3 Tagen für eine Mitgliederversammlung vor. Schleswig-Holstein hat sich damit beholfen, keinen Landesparteitag einzuberufen, sondern eine Landesmitgliederversammlung.
Ich weiß nicht ob sie sich wie mit Parteiengesetz beholfen  haben aber für die Aufstellung von Kandidaten und Listen macht man keine Versammlungen nach dem
PPG sondern nach dem Wahlgesetz, dies besagt für NRW:


§ 18

(7) Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien und Wählergruppen durch ihre Satzung.


Ich denke Du erkennst die Eindeutigkeit.



Um Michaels Mail zu vervollständigen: Für die Wahl der Landesliste bei einer Neuwahl gilt unsere Landessatzung:

"(3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung. Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt. "


Demnach reicht es NICHT, erst dann den LPT einzuberufen wenn der Landtag sich auflöst denn:

- dann sind nach 60 Tagen Neuwahlen,
- der Landeswahlausschuss prüft nach § 20 (3) Landeswahlgesetz am 39. Tag vor der Wahl die Wahlvorschläge, bis dahin müssen 1000 Unterschriften für die gewählte Landesliste vorliegen. Auf eine Fristverkürzung können wir uns NICHT verlassen, die KANN kommen, MUSS aber NICHT.
- nehmen wir 14 Tage zum Sammeln von 1000 Unterschriften (was erst nach der Landeslistenwahl beginnen darf) + Bestätigung durch die Kommunen + Transport nach Düsseldorf
- und sehen wir die Frist zur Einberufung unseres LPT von 4 Wochen = 28 Tage.....

Dann muss der LPT zur Wahl einer Landesliste 82 Tage vor der Landtagswahl einberufen werden.

Dies gilt vorsichtshalber ebenso für Kreiswahlversammlung zur Aufstellung von Direktkandidaten.

Man kann also NICHT warten bis der Landtag sich formell auflöst sondern muss einberufen, bevor er das getan hat. Für mich folgen daraus folgende Dinge, die ich z.T. heute zur Fristwahrung beantragen werde:

1. Der Landesvorstand möge vorsichtshalber für den 10. oder 11. Juli einen LPT zur Wahl einer Landesliste einberufen. Diese Einberufen kann widerrufen werden, wenn nicht bis 14 Tage davor alles darauf hindeutet, dass der Landtag aufgelöst wird.
2. Der Landesvorstand möge vorsichtshalber für den 4. und / oder 5. September (= direkt nach den Sommerferien) einen LPT zur Wahl einer Landesliste einberufen. Dieser LPT kann ebenfalls Tagesordnungspunkte zur Finanzordnung und Satzung enthalten, die Listenwahl müsste gegebenenfalls aber Vorrang haben. Sollte es 14 Tage vor diesem Termin keine Hinweise auf Neuwahlen geben, könnte theoretisch auch dieser LPT abgesagt werden.
3. Der Landesvorstand möge vorsichtshalber für den 25. und 26. September einen LPT zur Wahl einer Landesliste einberufen. Dieser LPT sollte - falls die vorherigen Termine abgesagt wurden - in jedem Fall stattfinden und falls es nicht zu Neuwahlen kommt die anstehenden Fragen zu Finanzordnung und Satzung beschliessen.

Die Beschlüsse zu 1., 2. und 3. sollten umgehend gefasst werden und zugleich die Landesvorsitzende und ihr Stellvertreter ermächtigt werden, die Beschlüsse zu 1. und 2. aufzuheben und die Versammlungen abzusagen wenn die politische Lage dies nahelegt. Nur so gewinnt man Planungssicherheit.

4. Der Landesvorstand möge dazu aufrufen, in den Wahlkreisen Vorbereitungen für Kreiswahlversammlungen aufzunehmen. Orte und Termine für den Zeitraum ab 1. Juli (der Landesvorstand tagt 1. Juni -> vierwöchige Einberufungsfrist) bis 24. September sollen dem Landesvorstand mitgeteilt werden. Es soll empfohlen werden, dieselben Vertrauensleute und Sitzungsleiter wie vor der letzten Landtagswahl vorzuschlagen um ein reibungsloses Verfahren zu sichern. Die Verwaltungspiraten im Landesvorstand sollen beauftragt werden, diese Kreiswahlversammlungen jeweils umgehend einzuberufen.

5. Der Landesvorstand möge eine Gruppe Piraten mit formeller und politischer Erfahrung beaufragen, die rechtlichen, formalen und politischen Anforderungen von Neuwahlen für die Piratenpartei zu prüfen und dem Landesvorstand etwaige Schritte vorzuschlagen.

Ich werde für den Fall, dass es zu einem LPT kommt einen Satzungantrag einbringen:

$ 8 (3) der Satzung des Landesverbandes möge um folgenden Satz ergänzt werden: "Im Falle einer voraussichtlichen vorzeitigen Auflösung des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand diese Frist auf 1 Woche verkürzen um eine Landeswahlversammlung und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen."


Viele Grüße


Hans Immanuel

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  • [OWL] Fwd: Re: [Piraten NRW] Formales: Ablauf Neuwahlen, Hans Immanuel Herbers, 28.05.2010

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