Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

oberhausen - Re: [Oberhausen] Parteiausschlussverfahren

oberhausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Oberhausen (NRW)

Listenarchiv

Re: [Oberhausen] Parteiausschlussverfahren


Chronologisch Thread 
  • From: "Ralf Hurnik" <Ralf.Hurnik AT Arcor.de>
  • To: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Oberhausen] Parteiausschlussverfahren
  • Date: Sat, 29 Sep 2012 23:27:51 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/oberhausen>
  • List-id: "Oberhausen \(NRW\)" <oberhausen.lists.piratenpartei.de>

-----Ursprüngliche Nachricht----- From: Roland
Sent: Saturday, September 29, 2012 11:13 PM

Hallo Roland,

Corax hat schon recht, fast unmöglich.


http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_6_-_Ordnungsma.C3.9Fnahmen

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.


(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. Der Ausschluss wird vom Bundesvorstand beim zuständigen Schiedsgericht beantragt. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand das Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.

Gruß Ralf




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang