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Betreff: Mailingliste des Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW
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- To: "Mailingliste des Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW" <nrw-rheinisch-bergischer-kreis AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NRW-Rheinisch-Bergischer-Kreis] Pressemitteilung NRW in Kopie
- Date: Wed, 28 Mar 2012 20:36:00 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-rheinisch-bergischer-kreis>
- List-id: Mailingliste des Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW <nrw-rheinisch-bergischer-kreis.lists.piratenpartei.de>
Dämpfer für die Bevormundungspolitik der NRW-Regierung
Düsseldorf, 28.03.2012
Im Dezember des vergangenen Jahres wurde vom Gesundheitsministerium
Nordrhein-Westfalen verfügt, dass nikotinhaltige Liquids für e-Zigaretten dem
Arzneimittelgesetz unterworfen werden. Dadurch wurde der Handel praktisch
untersagt und unter Strafandrohung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
NRW hält dies für rechtswidrig [1]. Liquids sind keine Arzneimittel, sondern
Genussmittel. Damit gibt das Gericht zu verstehen, dass nach seiner
Rechtsauffassung nikotinhaltige Liquids nicht dem Arzneimittelgesetz
unterliegen können.
Die Piratenpartei NRW erwartet, dass das Gesundheitsministerium endlich seine
Blockadehaltung aufgibt, sich der geltenden Rechtslage fügt und die
erforderliche Grundlagenarbeit veranlasst. „Für die Aufrechterhaltung des
Verkaufsverbots für Liquids besteht nach derzeitigem Erkenntnisstand kein
Anlass“, sagt Andreas Rohde vom Arbeitskreis Drogenpolitik der PIRATEN NRW.
„Wir haben bei der Thematik e-Zigarette bereits mehrfach eine sachorientierte
Vorgehensweise angemahnt. Die Freiheitsrechte der Bürger müssen gewahrt
bleiben, Qualitätssicherung und Verbraucherschutz sind zu gewährleisten“,
ergänzt Dietmar Schulz von Arbeitskreis Gesundheitspolitik der NRW-PIRATEN.
Entsprechende Hinweise und Bürgeranfragen wurden vom Gesundheitsministerium
weitestgehend ignoriert.
Die PIRATEN sind zuversichtlich, dass nun durch das OVG NRW Rechtssicherheit
hergestellt wird und fordern: Alle vorhanden Informationen über die
physiologische Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Liquids müssen in die
Betrachtung einbezogen werden. Bisher ungeklärte Aspekte bedürfen ergänzender
wissenschaftlicher Studien, um die Frage der Unbedenklichkeit angemessen
beurteilen und in politisches Handeln umsetzen zu können. Basierend auf den
gewonnen Erkenntnissen sind Qualitätsstandards und geeignete Warnhinweise zu
entwickeln. Die e-Zigarette muss auch in der Suchtpräventionsarbeit und im
Jugendschutzgesetz angemessen berücksichtigt werden.
„Kurz gesagt: Das neu aufgekommene Genussmittel e-Zigarette ist so zu
behandeln, wie wir es für jedes Genussmittel mit möglicherweise
risikobehafteten Nebenwirkungen fordern“, fordert Rohde. „Nur so können die
Grundlagen dafür geschaffen werden, dass mündige Verbraucher selbst
entscheiden können, welchen möglichen Risiken sie sich aussetzen möchten.“
Quelle:
[1]
http://beck-aktuell.beck.de/news/ovg-muenster-haelt-behoerdliche-warnung-vor-e-zigaretten-fuer-rechtswidrig
--
Lieben Piratengruß
Andreas Vivarelli alias Bestenfalls
- [NRW-Rheinisch-Bergischer-Kreis] Pressemitteilung NRW in Kopie, Andreas, 28.03.2012
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