nrw-olpe AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piratenpartei Olpe
Listenarchiv
- From: "Willi Hempelmann" <w.hempelmann AT gmx.de>
- To: <nrw-siegen AT lists.piratenpartei.de>, "Piratenpartei Olpe" <nrw-olpe AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Piraten Olpe] Hallo Piraten mal checken ob so als Presseartikel OK
- Date: Mon, 7 May 2012 12:43:34 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-olpe>
- List-id: Piratenpartei Olpe <nrw-olpe.lists.piratenpartei.de>
Bin von der Elternpflegschaft der Grundschule Lennestadt-Bielstein angesprochen worden weil die Schule in der Gefahr schwebt nach dem Schulrechtsgesetz geschlossen zu werden.
Habe das mal allgemein formuliert weil die Situation für alle ländlichen Bereiche gilt. Sagt mir mal Eure Meinung zum Inhalt. Sollte zügig gehen, wir müssen das Schreiben auch noch mit den Eltern abstimmen und bis heute Abend an die Redaktionen weiterleiten.
Mit piratigen Grüßen
Willi
olpepirat1 AT piratenpartei-nrw.de
Nachfolgend Text der Elternpflegschaft:
Änderung des Schulgesetzes NRW – Stärkung der Grundschulen im ländlichen Raum
Erhalt der Grundschule Lennestadt-Bilstein
Für unsere gesamte Gesellschaft die Bildung der Kinder höchste Priorität haben. Die Grundschulen spielen hierbei eine wichtige Schlüsselrolle. Es besteht ein Erfordernis an einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich.
Es scheint seit dem vergangenen Jahr ein Konsens zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Schulpolitik zu bestehen. Der bisherige Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes bzw. das im Dezember 2011 aufgrund der gemeinsamen Leitlinien dieser Fraktionen erstellte Konzept der Landesregierung gehen auf die Erfordernisse im Primarbereich aber völlig unzureichend ein. Insbesondere den Besonderheiten im ländlichen Raum wird nicht genügend Rechnung getragen.
In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Grundschulen aufgrund sinkender Schülerzahlen geschlossen. Diese Entwicklung ist unbedingt kurzfristig zu bremsen. Gerade für die kleinen Kinder ist eine Beschulung in ihrem gewohnten sozialen Umfeld von großer Bedeutung. Auch für die Zukunftsperspektiven der Dörfer ist eine wohnortnahe Grundschule unerlässlich.
Aus diesem Grund sind Verbesserungen zum aktuellen Entwurf in der anstehenden Schulgesetzgebung dringend vorzunehmen und kurzfristig umzusetzen. Als Beispiele für spürbare Verbesserungen seien genannt:
1. Die vorgesehene kommunale Klassenrichtzahl ist pro Gemeinde um 2 zu erhöhen.
2. Der geplante Klassenfrequenzrichtwert von 22,5 ist auf 20 oder weniger zu senken.
3. Zusätzlich zu den schülerbezogenen Lehrerzuweisungen erhält jeder Standort eine Grundstock von 36 Lehrerwochenstunden.
4. Für die Bildung einer Eingangsklasse müssen auch 12 statt 15 Kinder ausreichend sein.
5. Nur vorübergehende Unterschreitungen der Mindestschülerzahlen für einen Standort oder eine Eingangsklasse dürfen nicht automatisch zur Schließung des Standortes/der Schule führen.
6. Sofern jahrgangsübergreifender Unterricht an einem Standort erforderlich sein sollte, dürfen beide Jahrgänge in der Summe nicht mehr als 22 Kinder aufweisen. Anderenfalls sind deutliche Stellenzuschläge zu gewähren.
7. Die zusätzliche Leitungszeit für Schulen mit einem Teilstandort wird nicht nur im ersten Jahr, sondern für alle Jahre auf mindestens 11 Wochenstunden festgelegt.
8. Der Schulaufsicht wird zu den bisherigen Möglichkeiten für Vertretungsfälle ein gesondertes Kontingent an zusätzlichen Lehrerstellen zugewiesen. Dies auch, um Sonderfällen wie unter 5. Rechnung tragen zu können.
Im Sinne der Kinder sind diese Ziele umgehend in die Tat umzusetzen. Für die Gesetzgebung mag ein Jahr wenig sein, für ein betroffenes Kind geht es aber um jedes Jahr.
Zu 1) Hiermit würde den Kommunen als örtlicher Schulträger ein größerer Spielraum für die Gestaltung ihrer Schullandschaft eingeräumt. Ob die jeweilige Klassenrichtzahl tatsächlich ausgeschöpft wird, kann durch die jeweilige Gemeinde u. a. unter Berücksichtigung ihrer siedlungsbedingten oder gewachsenen Gegebenheiten entscheiden. Alle Kommunen würden profitieren, kleine Gemeinden durch die absolute Zahl der Erhöhung um 2 jedoch stärker.
Zu 2) Damit verbessert sich die Schüler-Lehrerrelation zu Gunsten der Kinder bzw. kleinerer Klassen. Die Möglichkeiten für individuelle Förderungen sowohl der guten als auch der schwächeren Schüler erhöhen sich deutlich.
Zu 4 und 5) Deutlich mehr kleine Standorte können hierdurch erhalten bleiben.
Zu 6) Diesem Ziel liegt der Gedanke zugrunde, dass jahrgangsübergreifender Unterricht höhere Anforderungen an die Lehrkräfte stellt, um jedem Kind gerecht zu werden, als dies bei jahrgangsbezogenem Unterricht der Fall ist.
Zu 7) Nach dem Konzept soll die Leitungszeit von 11 über 9 auf 7 Stunden ab dem drittem Jahr sinken. Eine dauerhaft höhere Leitungszeit macht die Position des Grundschulrektors attraktiver.
Zu 8) Vor allem an kleinen Schulen kann der Ausfall von Lehrkräften gravierende Folgen haben (siehe Lennestadt-Langenei). Mit einer größeren Zahl von Vertretungslehrern für das Kreisgebiet kann dieses Problem deutlich gemindert werden.
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Attachment:
Stirbt die Schule stirbt das Dorf.docx
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- [Piraten Olpe] Hallo Piraten mal checken ob so als Presseartikel OK, Willi Hempelmann, 07.05.2012
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