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nrw-maerkischer-kreis - [NRW-Maerkischer-Kreis] Fwd: Einladung zur Kreismitgliederversammlung (diesmal mit passender Tagesordnung)

nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-maerkischer-kreis mailing list

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[NRW-Maerkischer-Kreis] Fwd: Einladung zur Kreismitgliederversammlung (diesmal mit passender Tagesordnung)


Chronologisch Thread 
  • From: jjx <jjx AT speluncula.de>
  • To: nrw-maerkischer-kreis AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-Maerkischer-Kreis] Fwd: Einladung zur Kreismitgliederversammlung (diesmal mit passender Tagesordnung)
  • Date: Fri, 31 Oct 2014 22:46:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-maerkischer-kreis>
  • List-id: <nrw-maerkischer-kreis.lists.piratenpartei.de>




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Einladung zur Kreismitgliederversammlung (diesmal mit
passender Tagesordnung)
Datum: Fri, 31 Oct 2014 22:46:53 +0100
Von: Piratenpartei - Piratenbüro Märkischer Kreis
<maerkischer-kreis AT piratenpartei-nrw.de>
Antwort an: Piratenpartei - Piratenbüro Märkischer Kreis
<maerkischer-kreis AT piratenpartei-nrw.de>
An: jjx AT speluncula.de



Hallo liebe Parteimitglieder und solche die es noch werden wollen,
nachdem unser vKV-Piratenbüro im Märkischen Kreis mittlerweile schon knapp 2
Jahre besteht, wird eine erneute Kreismitgliederversammlung fällig.
Am 30.11.2013 wurden die aktuellen Büropiraten für den Märkischen Kreis in
Iserlohn gewählt.
Wie unsere Geschäftsordnung (
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:M%C3%A4rkischer_Kreis/Piratenb%C3%BCro/Gesch%C3%A4ftsordnung
)vorsieht, muss nunmehr eine erneute Kreismitgliederversammlung stattfinden.
Zu dieser laden wir euch zum 29.11.2014 ins Büro in der Karl-Arnold-Str. 28,
in Iserlohn ein.
Die Kreismitgliederversammlung beginnt um 14 Uhr, die Akkreditierung ist
schon eine Stunde früher möglich.
Beste Grüße
Linn, Julian

PS.: Bei der ersten Einladung hatte sich ein Kopierfehler eingeschlichen,
daher war die Tagesordnung einer vergangenen KMV drin, das soll natürlich
nicht sein, daher hier nocheinmal die richtige TO)


Tagesordnung

1. 13:00 Uhr: Akkreditierung
2. 14:00 Uhr: Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
3. Wahl des/der Versammlungsleiter(s) und Protokollführer(s)
4. Beschlussfassung über die Tagesordnung
5. Abstimmung über die Zulassung von Gästen
6. Abstimmung über die Geschäftsordnung
7. Wahl des Wahlleiters
8. Wahl von x Wahlhelfern
9. Abstimmung über das Wahlverfahren
10. Kreisverband oder Piratenbüro Märkischer Kreis
10.1 Debatte über Gründung eines Kreisverbandes oder Fortsetzung des
Piratenbüros
10.2 Abstimmung über Gründung eines Kreisverbandes
10.3 Vorstellung der Satzungsentwürfe
10.4 Debatte über die Satzung
10.5 Wahl einer Satzung
10.6 Satzungsänderungsanträge
10.7 Vorstellung und Befragung der Kandidaten zum KV 1. Vorsitzenden
10.8 Wahl des KV 1. Vorsitzenden & Bekanntgabe der Wahlergebnisse
10.9 Vorstellung und Befragung der Kandidaten zum KV 2. Vorsitzenden
10.10 Wahl des KV 2. Vorsitzenden & Bekanntgabe der Wahlergebnisse
10.11 Vorstellung und Befragung der Kandidaten zum Amt des KV Schatzmeisters
10.12 Wahl des KV Schatzmeisters & Bekanntgabe der Wahlergebnisse
10.13 ggf. Wahl weiterer Ämter & Bekanntgabe der Wahlergebnisse
11. Abstimmung über die Fortsetzung eines Piratenbüros
11.1 GO-Änderungsanträge
11.2 Vorstellung der GO-Änderungsanträge
11.3 Abstimmung der GO-Änderungsanträge
11.4 Festlegung der Anzahl zu wählender Büropiraten
11.5 Vorstellung und Befragung der Kandidaten als Büropiraten
11.6 Wahl der Büropiraten & Bekanntgabe der Wahlergebnisse
12. Sonstiges
12.1 Bestimmung der Verifizierungspiraten (BEO)
12.2 Neuausrichtung der Webpräsenz


GO-Änderunganträge zm Piratenbüro des Märkischen Kreises bei der KMV am
29.11.2014

==== 1. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatz: (in §1)

Die Einladung zu einer Kreismitgliederversammlung erfolgt aufgrund der
Einladung der Büropiraten oder auf Antrag von mindestens <sechs/einem
Zehntel der> Mitglieder des Märkischen Kreises. Die Einladung erfolgt in
Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige
Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu
enthalten.

BEGRÜNDUNG:
Aktuell haben wir keine Regelung in der GO, wie Piraten eine KMV einberufen
können. Die Anzahl kann noch bestimmt werden. Sechs fände ich ausreichend,
das betrifft die meisten aktiven. Ein Zehntel wären aktuell mind. zehn
Mitglieder.

==== 2. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatz: (in §1)

Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Bei Letzteren muss die
Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen
ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit
in der Einladung genannt wurden.

BEGRÜNDUNG:
Fristfestsetzug für die Einladungsfrist

==== 3. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatz: (in §1)

Die Antragsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 21
Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Kreismitgliederversammlungen
sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und
alle den Büropiraten fristgerecht eingereichten Anträge zu veröffentlichen,
die Anträge im Wortlaut. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge
gilt eine Antragsfrist von 21 Tagen, sie sind mit der Einladung zur
Kreismitgliederversammlung zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut
zu veröffentlichen.

BEGRÜNDUNG:
Fristfestsetzug für die Antragsfrist

==== 4. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatz: (in §1)

Über die Kreismitgliederversammlung und ihre Beschlüsse wird ein
Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der
Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. Im Fall von
Wahlen oder geheimen Abstimmungen wird ein Wahlprotokoll angefertigt, das
durch die Wahlleitung und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben wird.

BEGRÜNDUNG:
Aktuell steht noch nichts in der GO, dass diese entsprechend protokolliert
werden muss.

==== 5. ====
ANTRAG:
Änderung des §4.2
Von:

Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der
abgegebenen Stimmen für sich vereint.

In:

Gewählt wird in geheimer Akzeptanzwahl.

BEGRÜNDUNG:
Personenwahlen sollten immer geheim erfolgen, hier kann es nicht schaden
dies noch explizit in die GO mit reinzuschreiben. Rest siehe 2.
GO-Änderungsantrag.

==== 6. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatzes: (als §4.3)

Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich
vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden, als von der
Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den
Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.

BEGRÜNDUNG:
Sollten sich die Versammlung für 3 Büropiraten entscheiden, es stellen sich
jedoch mehr zur Wahl und alle erreichen das Quorum, wären nach bisheriger
GO alle gewählt.

==== 7. ====
ANTRAG:
Hinzufügen der folgenden Absätze: (als §4.4 und §4.5)

Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein weiteres Parteiamt in einer
höheren Parteigliederung innehaben.

Kein Büropirat darf bei seiner Wahl ein politisches Mandat innehaben.

BEGRÜNDUNG:
So soll eine Ämterkumulation ausgeschlossen werden.
Bei den Anträgen 5. - 7. wird der bisherige §4.3 entsprechend nach unten
nummeriert (bei Annahme aller dann §4.6)

==== 8. ====
ANTRAG:
Hinzufügen des folgenden Absatzes: (als §5.2.5)

mit Auflösung des Piratenbüros

BEGRÜNDUNG:
Sollte sich im laufenden Jahr das Piratenbüro auflösen bzw. ein Kreiverband
gegründet werden endet die Amtszeit. Nach bisheriger GO wäre Büropirat bis
max. 15 Monate, nach seiner Wahl, noch im Amt.
Vorläufige Geschäftsordnung
= §1 Rahmenbedingungen =
Mitgliederversammlungen der Piraten im Märkischen Kreis sind grundsätzlich
öffentlich und tagen unter Zulassung von Gästen.
== §1.1 Allgemeines ==
# Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil,
so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich
daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder
Beschlüssen.
# Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
# Nur Piraten, welche ordentliche Mitglieder gemäß der Satzung der
Piratenpartei Deutschland im Landesverband NRW sind, können ein Stimmrecht
bei der Versammlung ausüben; es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich
Anderes bestimmt.
# Das Protokoll der Versammlung enthält mindestens
#* Ort, Tag und Beginn der Versammlung,
#* die Namen der Mitglieder des Versammlungsgremiums, des Wahlleiters und der
Protokollanten,
#* Wechsel des Versammlungsleiters,
#* die Feststellung, dass die Versammlung satzungsgemäß einberufen wurde,
#* die Tagesordnung,
#* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
#* bei Wahlen, die Namen der Kandidaten und Gewählten, sowie die Erklärung,
dass sie die Wahl annehmen und
#* Ergebnisse aller Wahlen und Abstimmungen (nicht GO-Anträge).
# Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollanten, eines
Versammlungsleiters und des Wahlleiters beurkundet. .
# Das Protokoll ist innerhalb von 14 Tagen im Wiki der Piratenpartei zu
veröffentlichen.
== §1.2 Akkreditierung ==
# Akkreditierungspiraten sind jene Personen, die vom Landesvorstand als
solche beauftragt wurden oder der Landesvorstand selbst. Ihnen obliegt das
Führen der Anwesenheitsliste, die Kontrolle der Wahlberechtigung und das
Austeilen der Stimmkarten.
# Jeder stimmberechtigte Pirat erhält eine seinen Abstimmungsrechten
entsprechende Stimmkarte.
# Die Akkreditierung beginnt spätestens eine halbe Stunde vor dem
geplanten Versammlungsbeginn und endet zeitgleich mit dem Ende der
Versammlung. Eine Akkreditierung ist während der Versammlung möglich.
# Eine Akkreditierung findet während einer Wahl oder Abstimmung nicht
statt. Die Akkreditierung wird nach der Wahl oder Abstimmung erneut
geöffnet.
= §2 Versammlungsämter =
Versammlungsämter sind Versammlungsleiter, Helfer des Versammlungsleiters,
Wahlleiter, Wahlhelfer, Protokollanten und Helfer der Protokollanten.
=== §2.1 Versammlungsleiter ===
# Der Versammlungsleiter wird zu Beginn der Versammlung gewählt. Bis zu
dessen Wahl fungiert ein Büropirat oder der Versammlungsleiter der letzen
Kreismitgliederversammlung als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern von
diesen nicht eine andere Person kommissarisch mit dieser Aufgabe beauftragt
wurden.
# Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser
Geschäftsordnung.
# Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung
inklusive des Zeitplans. Dazu erteilt er Rederecht inklusive angemessener
Redezeit beziehungsweise entzieht dieses, wobei eine angemessene Diskussion
sichergestellt werden muss.
# Der Versammlungsleiter gibt folgendes bekannt:
#* Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen
#* Zeitpunkt und Ort der Wiederaufnahme der Versammlung bei einer Vertagung
#* Beginn und Ende der Versammlung
# Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von
Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich
vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete
Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von
Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
# Der Versammlungsleiter kann von seinem Amt zurücktreten. In diesem Fall
ist ein neuer Versammlungsleiter zu wählen. Ein Helfer des
Versammlunsgleiters oder Mitglied des Versammlungsgremiums übernimmt
kommissarisch die Funktion des Versammlungsleiters, bis ein Neuer gewählt
ist.
# Der Versammlungsleiter kann seine Aufgabe an ein Mitglied des
Versammlungsgremiums übergeben. Zur gleichen Zeit ist immer nur ein
gewählter Versammlungsleiter tätig; ein Wechsel ist der Versammlung bekannt
zu geben. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein
verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich
wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.
# Der Versammlungsleiter übt für die Dauer der Versammlung das Hausrecht
aus, trägt für den ungestörten Ablauf der Versammlung Sorge und kann
Personen, die den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören,
von diesem ausschließen. Die Versammlung kann einen solchen Ausschluss mit
einfacher Mehrheit aufheben.
=== §2.2 Helfer des Versammlungsleiters ===
# Die Versammlung kann Versammlungsleiter-Helfer ernennen, die den
Versammlungsleiter bei seiner Arbeit unterstützen.
=== §2.3 Versammlungsgremiums ===
# Der Versammlungsleiter und seine Helfer bilden zusammen das
Versammlungsgremium.
# Das Versammlungsgremium besteht aus mindestens zwei Personen. Um die
Mindestanzahl zu erreichen, können freiwillige Helfer, auf Beschluss der
Versammlung, Mitglieder des Versammlungsgremiums werden.
# Das Versammlungsgremium nimmt während der Versammlung alle
schriftlichen Anträge entgegen, prüft diese umgehend auf Zulässigkeit und
leitet sie unverzüglich an den Versammlungsleiter weiter, der sie der
Versammlung angemessen bekannt macht. Während dieser Prüfung und
Weiterleitung wird die Versammlung nicht unterbrochen.
=== §2.4 Wahlleiter ===
# Die Versammlung wählt zur Durchführung von Abstimmung und von Wahlen zu
Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen
Wahlleiter. Dieser darf nicht Kandidat für Ämter sein, deren Wahl er
durchzuführen hat.
# Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:
#* die Ankündigung der Wahl,
#* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
#* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
#* das Sicherstellen der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen, insbesondere
der geheimen Wahl,
#* das Entgegennehmen der Stimmzettel,
#* die Auszählung der Stimmen,
#* die Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der
gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen
Stimmen,
#* die Feststellung des Wahlergebnisses und
#* die Beurkundung des Wahlprotokolls.
# Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche
zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht
erstatten.
# Der Wahlleiter kann von seinem Amt zurücktreten. In diesem Fall ist von
der Versammlung unverzüglich ein neuer Wahlleiter zu wählen.
# Tritt der Wahlleiter während eines laufenden Wahlgangs oder einer
geheimen Abstimmung zurück, so ist diese nach dem Wahlgang eines neuen
Wahlleiters zu wiederholen. Der momentan laufende Wahlgang wird sofort
geschlossen und nicht ausgezählt.
=== §2.5 Wahlhelfer ===
# Der Wahlleiter ernennt Wahlhelfer, die ihn in seiner Arbeit unterstützen.
# Ein Wahlhelfer darf nicht zur Feststellung von Ergebnissen herangezogen
werden, sofern er den abgestimmten Antrag selbst gestellt oder übernommen
hat. Ist dies der Fall, so ruht die Funktion als Wahlhelfer bis zur
Beendigung der Abstimmung.
# Ein Wahlhelfer darf nicht für Ämter kandidieren, die Gegenstand des
Wahlgangs sind. Im Falle einer Kandidatur ruht die Funktion als Wahlhelfer
bis zur Beendigung des Wahlgangs.
# Sind weniger als zwei Wahlhelfer für eine Wahl oder Abstimmung verfügbar,
so sind Wahlhelfer nachzuernennen.
# Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters, sie handeln nach
seinen Weisungen und Vorgaben.
=== §2.6 Protokollant ===
Die Versammlung wählt mindestens einen Protokollanten, der nach Maßgabe
dieser Geschäftsordung das Versammlungsprotokoll anfertigt.
=== §2.7 Protokollhelfer ===
Die Versammlungsleitung oder die Versammlung selber kann Personen dazu
ernennen, die Protokollanten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese
Protokollhelfer sind der Versammlung unverzüglich nach ihrer Ernennung
bekannt zu machen. Auf begründeten Antrag kann die Versammlung entscheiden,
einzelne Personen abzulehnen.
= §3 Kandidatur =
# Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen,
sofern dem nicht Gesetze, die Satzung oder Ordnungsmaßnahmen des
Schiedgerichtes entgegenstehen.
# Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den
Kandidaten Zeit sich zu melden.
# Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist dies vom Wahlleiter
bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich
innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste
geschlossen.
# Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann kein Kandidat mehr
aufgestellt werden.
# Der Wahlleiter kann die Kandidatenliste erneut öffnen und den
Wahlvorgang wiederholen. Vorraussetzung ist, dass die Kandidatenliste leer
ist, weil alle Kandidaturen zurückgezogen wurden oder kein gewählter
Kandidat die Wahl annimmt.
= §4 Fristen =
# Die Einladung zu einer Kreismitgliederversammlung erfolgt aufgrund der
Einladung der Büropiraten oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der
Mitglieder des Märkischen Kreises. Die Einladung erfolgt in Textform und
hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und
Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
# Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Bei Letzteren muss die
Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen
ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit
in der Einladung genannt wurden.
# Die Antragsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt
21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Kreismitgliederversammlungen
ist die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und
alle den Büropiraten eingereichten Anträge zu veröffentlichen. Für
Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 21
Tagen, sie sind mit der Einladung zur Kreismitgliederversammlung zu
veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.
# Über die Kreismitgliederversammlung, die Beschlüsse und Wahlen wird
ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der
Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. Sollte ein
Wahlprotokoll angefertigt werden, wird es durch die Wahlleitung und
mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben.
= §4 Wahlen und Abstimmungen =
# Alle Wahlen finden öffentlich statt, sofern nicht ein Gesetz etwas anderes
bestimmt.
# Abstimmungen sind öffentlich, sofern nicht explizit geheime Abstimmung
beantragt wurde. Bei öffentlichen Abstimmungen und öffentlichen Wahlen wird
durch Zeigen der Stimmkarte abgestimmt.
# Alle Personen, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet
Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Abstimmung oder Wahl in Frage
stellen könnten, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen. Bei begründetem
Verdacht auf Unregelmäßigkeit findet auf Verlangen des Wahlleiters oder auf
Wunsch der Versammlung (Zweidrittelmehrheit) eine Wiederholung der
Abstimmung oder Wahl statt.
# Die Versammlung fasst grundsätzlich ihre Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit, soweit die Satzung, Gesetze oder die Geschäftsordnung nichts
anderes fordert.
# Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der
Nein-Stimmen übersteigt.
# Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen
wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
# Bei Wahlen und Abstimmungen ergibt sich, die Zahl der stimmberechtigten
Personen aus der Anzahl der derzeit Akkreditierten.
# Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung wird mit einem eindeutig dem
Wahlgang zuzuordnenden Stimmzettel gewählt. Jeder Stimmzettel muss eine
eindeutige Beschreibung aufweisen, welche Auswirkungen das Ergebnis des
Wahlgangs hat. Jeder Stimmzettel muss mindestens zwei Auswahlfelder
enthalten. Bei einem Antrag oder nur einem wählbaren Kandidaten findet eine
Zustimmungswahl statt. Gibt es zwei oder mehr Wahlmöglichkeiten, so steht
auf dem Stimmzettel für jede Wahlmöglichkeit ein Auswahlfeld. Zusätzlich
muss auf jedem Stimmzettel die Höchstanzahl zu vergebender Stimmen stehen.
# Stimmzettel, bei denen der Wille des Wählenden nicht eindeutig
erkennbar ist, oder auf denen sich anderweitige Markierungen/Kommentare
befinden, oder bei denen die Anzahl markierter Auswahlfelder die
Höchstanzahl zu vergebender Stimmen übersteigen, sind ungültig.
== §4.1 Wahlen zu Parteiämtern ==
# Wahlen zu Parteiämtern haben geheim zu erfolgen.
# Gewählt ist, wer die meisten, wenigstens aber 50% der Stimmen auf sich
vereint. Erreicht kein Kandidat das erforderliche Quorum, so erfolgt
zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen
konnten, eine Stichwahl. Die Anzahl der Kandidaten ist gegebenenfalls durch
Stichwahl zuvor zu begrenzen.
# Werden für ein Amt mehrere gleichberechtigte Personen gewählt, wird
über diese zusammen abgestimmt. Die Anzahl zu vergebender Stimmen
entspricht höchstens der Anzahl zu besetzender Ämter. Gewählt sind die
Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten, begrenzt
durch die Anzahl zu besetzender Ämter.
= §5 Anträge =
== §5.1 Allgemeine Anträge an die Versammlung ==
# Jeder Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag kurz und bündig
vorzustellen.
# Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltlich
Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
# Die Moderation wird durch den Versammlungsleiter gewährleistet. Kann
die Versammlungsleitung keine neutrale Position einnehmen, so ist für die
Dauer der Moderation ein Moderator von der Versammlung mit einfacher
Mehrheit zu wählen.
== §5.2 Anträge zur Geschäftsordnung ==
# Jede stimmberechtigte Person kann jederzeit, durch deutlich sichtbares
Heben beider Hände, sofern der Antrag nicht schriftlich eingereicht werden
muss, das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung (nachfolgend
GO-Antrag) stellen zu wollen. Der Behandlung des GO-Antrags ist nach dem
aktuellen Redebeitrag bzw. nach Abschluss einer Wahl oder Abstimmung
Vorrang zu geben.
# Wurde ein GO-Antrag gestellt, so kann jede stimmberechtigte Person
entsprechend Abs.1 einen Alternativantrag stellen. Andere Anträge sind bis
zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rücknahme nicht zulässig.
# Jede stimmberechtigte Person kann daraufhin formale oder begründete
Gegenrede erheben. Zu jedem GO-Antrag ist nur eine begründete Gegenrede
erlaubt.
# Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so
ist der GO-Antrag angenommen. Gibt es Gegenrede, oder gibt es mindestens
einen Alternativantrag, so wird über den GO-Antrag bzw. die GO-Anträge
abgestimmt.
# Ein gleichlautender Antrag kann innerhalb von 5 Minuten nicht von ein und
demselben Person gestellt werden.
# Es gelten nur folgende Geschäftsordnungsanträge, entsprechend ihrer
Grundlage in dieser Geschäftsordnung
## GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
## GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
## GO-Antrag auf Enthebung und Neuwahl eines Versammlungsamtes
## GO-Antrag auf Unterbrechen der Sitzung
## GO-Antrag auf Auszählung
## GO-Antrag auf erneute Auszählung der letzten Auszählung
## GO-Antrag auf Zulassung eines Gastredners
## GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge
## GO-Antrag auf Schließen der Rednerliste
## GO-Antrag auf erneute Eröffnung der Rednerliste
## GO-Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes
## GO-Antrag auf Begrenzen der Redezeit
## GO-Antrag auf Aufhebung der Begrenzung der Redezeit
## GO-Antrag auf Verlängerung einer moderierten Diskussion
## GO-Antrag auf Beendigung einer moderierten Diskussion
## GO-Antrag auf gemeinsame Abstimmung von mehreren Anträgen
## GO-Antrag auf geheime Wahl
## GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge
=== §5.2.1 GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===
# Der GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss die gewünschten
Änderungen im Wortlaut enthalten.
# Änderungen, die §1 dieser Geschäftsordnung berühren sind unzulässig.
# Die Versammlungsleitung kann verlangen, dass dieser GO-Antrag schriftlich
beim Versammlungsgremium eingereicht wird.
# Eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Zweidrittelmehrheit.
=== §5.2.2 GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===
# Eine Änderung der Tagesordnung kann sein:
#* das sofortige Vorziehen eines Tagesordnungspunktes
#* das Vorziehen eines Tagesordnungspunktes nach dem aktuell behandeltem
Tagesordnungspunkt
#* das Einfügen und sofortige Behandeln eines Tagesordnungspunktes
#* die Vertagung eines Tagesordnungspunktes auf die nächste Versammlung
#* das Verschieben eines Tagesordnungspunktes hinter einen beliebigen anderen
nachfolgenden Tagesordnungspunkt
# Die Versammlungsleitung kann verlangen, dass dieser GO-Antrag schriftlich
beim Versammlungsgremium eingereicht wird.
=== §5.2.3 GO-Antrag auf Enthebung eines Versammlungsamtes ===
# Der Antrag auf Enthebung eines einzelnen Versammlungsamtes kann von jedem
Mitglied der Versammlung gestellt werden.
# Eine Begründung kann zusätzlich zum Antragstext verlesen werden.
=== §5.2.4 GO-Antrag auf Unterbrechen der Sitzung ===
# Der Antrag muss die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. Dabei darf die
Unterbrechung maximal 60 Minuten betragen.
# Dieser GO-Antrag darf nur ein Mal in zehn Minuten gestellt werden.
# Das Recht des Versamlungsleiters die Sitzung zu unterbrechen bleibt hiervon
unberührt.
=== §5.2.5 GO-Antrag auf auf Auszählung ===
Jede stimmberechtigte Person kann die Auszählung eines durch den
Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisses beantragen.
=== §5.2.6 GO-Antrag auf erneute Auszählung der letzten Auszählung ===
# Jede stimmberechtigte Person kann die Neuauszählung der ersten Auszählung
einer Abstimmung oder Wahl beantragen.
# Eine Neuauszählung einer erneuten Auszählung ist nicht möglich.
# Dieser GO-Antrag ist unverzüglich nach der letzten Auszählung zu stellen.
=== §5.2.7 GO-Antrag auf Einholen eines Meinungsbildes ===
# Jede stimmberechtigte Person hat das Recht, ein Meinungsbild
einzufordern. §5.2 (Anträge zur Geschäftsordnung) Abs.2 bis 4 finden dabei
keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
# Der Antragsteller formuliert eine Entscheidungsfrage, woraufhin eine
Abstimmung durchgeführt wird.
# Das Meinungsbild wird, auch bei knappem Ergebnis, nicht ausgezählt.
# Der Versammlungsleiter stellt fest, ob das Meinungsbild positiv, negativ
oder unklar ist.
=== §5.2.8 GO-Antrag auf Schließen der Rednerliste ===
# Jede stimmberechtigte Person kann einen Antrag auf Schließen der
Rednerliste stellen.
# Der Antragsteller darf selbst bisher nicht auf der aktuellen
Rednerliste gestanden haben darf sich nicht auf die Rednerliste stellen
lassen, auch wenn der GO-Antrag zur Schließung der Rednerliste abgelehnt
wird
# Wurde dieser GO-Antrag angenommen, so hat jeder Rederecht, der sich zum
Zeitpunkt des Antrags bereits als Redner gemeldet hat. Es dürfen keine
weiteren Redner auf die Rednerliste aufgenommen werden. Außerdem wird der
Rednerliste zum Schluss der Antragssteller bzw. ein Vertreter der
antragsstellenden Gruppe hinzugefügt, damit dieser zu den
Meinungsäußerungen Stellung beziehen kann.
=== §5.2.9 GO-Antrag auf erneute Eröffnung der Rednerliste ===
Wurde die Rednerliste geschlossen, so kann mit diesem GO-Antrag die
Rednerliste erneut geöffnet werden.
=== §5.2.10 GO-Antrag auf Begrenzen der Redezeit ===
Der Antrag muss die gewünschte Höchstdauer (in Sekunden) zukünftiger
Redebeiträge enthalten. Dabei darf eine Redezeit von 1 Minute nicht
unterschritten werden.
=== §5.2.11 GO-Antrag auf Aufhebung der Begrenzung der Redezeit ===
Eine Aufhebung dieser Begrenzung kann jederzeit beantragt werden.
=== §5.2.12 GO-Antrag auf gemeinsame Abstimmung von mehreren Anträgen ===
# Jede stimmberechtigte Person kann eine gemeinsame Abstimmung mehrerer
Anträge beantragen.
# Die Antragsteller der gemeinsam abzustimmenden Anträge haben hierbei ein
Vetorecht und können dies verhindern.
=== §5.2.13 GO-Antrag auf geheime Abstimmung ===
Jede stimmberechtigte Person kann beantragen, eine auf der Tagesordnung
stehende Abstimmung geheim durchführen zu lassen.
=== §5.2.14 GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge ===
Werden für ein Amt mehrere gleichberechtigte Personen gewählt, so kann mit
dem "GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge" abweichend zu §5.1 (3) die Wahl in
getrennte Wahlgänge aufgeteilt werden, die nacheinander durchzuführen sind.






  • [NRW-Maerkischer-Kreis] Fwd: Einladung zur Kreismitgliederversammlung (diesmal mit passender Tagesordnung), jjx, 31.10.2014

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