nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Wesel
Listenarchiv
- From: Jochen Lobnig <jochenlobnig AT aol.com>
- To: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] WG: Novellierung Landeswassergesetz
- Date: Fri, 13 May 2016 01:48:43 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
- List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>
Schaut Euch den Vorgang einmal an. Wer dazu eine Meinung hat, sollte
dies Hans-Jörg wissen lassen. Gruß Jochen -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: [AK-Kommunalpolitik] WG: Novellierung Landeswassergesetz Datum: Thu, 12 May 2016 15:04:19 +0000 Von: Hanns-Joerg.Rohwedder AT landtag.nrw.de Antwort an: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de> An: nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de Hej,
Meinungen zu der Stellungnahme?
Gruß
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Hanns-Jörg Rohwedder MdL Piratenfraktion NRW Stellvertretender Parlamentarischer Geschäftsführer Umweltpolitischer Sprecher Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Tel.: 0211-884-4625 Fax: 0211-884-3726 Mail: hanns-joerg.rohwedder AT landtag.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dear spies, members and minions of the Six Eyes Alliance, ladies and gentlemen! This e-mail has been sent from within the borders of the Federal Republic of Germany, a sovereign state with strict data laws for protecting the data and privacy of its citizens. Therefore it is strictly prohibited to record, store or digitally evaluate this e-mail message. Please bear this in mind while minding your own business. Thank you very much. [#PRISM #noPRISM #tempora] --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Von:
Norbert Frece (intern) <nfr AT ruhrverband.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. Mai 2016 16:59 An: Rohwedder, Hanns-Jörg (PIRATEN) Betreff: Novellierung Landeswassergesetz Sehr geehrter Herr Rohwedder,
wie Sie sicherlich wissen, beabsichtigt die Landesregierung in Kürze das Landeswassergesetz NRW sowie die Verbandsgesetze zu novellieren. Die Novellierungen der Gesetze sind ein wichtiger Schritt, um die Wasserwirtschaft des Landes zukunftsfähig aufzustellen und damit die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässern nachhaltig zu sichern. Allerdings stoßen bei uns, dem Ruhrverband als sondergesetzlicher Wasserverband in Ihrem Wahlbezirk, zwei Punkte auf Unverständnis. Daher suchen wir im Vorfeld der abschließenden Beratungen das Gespräch mit Ihnen. Zum einen beabsichtigt die Landesregierung, die ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehene optionale Übertragung der Kanalnetze von Kommunen auf Wasserverbände nun doch nicht in das Landeswassergesetz aufzunehmen. Dies würde vielen Kommunen in unserem Verbandsgebiet, die gerne diese Option nutzen würden, die Möglichkeit nehmen, ihr Kanalnetz an den Ruhrverband zu übertragen. Der Ruhrverband als im Verbandsgebiet für die Abwasser- und Niederschlagswasserbehandlung zuständige Körperschaft ist der natürliche Partner der Kommunen und steht für Gebührenstabilität, hohe Effizienz sowie nachhaltige Investitionen in den Substanzerhalt der Kanalisation. Am Beispiel der Stadt Meschede, die dem Ruhrverband 2008 das Kanalnetz übertragen hat, lassen sich diese Vorteile eindrücklich - insbesondere durch die seitdem bestehende Gebührenstabilität - nachweisen. Selbstverständlich bleibt bei dieser Form der Kanalnetzübertragung die Planungshoheit sowie das Satzungs- und Gebührenrecht weiterhin in kommunaler Hand. Zum anderen will die Landesregierung ein umfassendes Prüfrecht des Landesrechnungshofs für die sondergesetzlichen Wasserverbände einführen. Der Ruhrverband sieht hierin einen massiven Eingriff in die Selbstverwaltung der Wasserverbände, die über eigene in der Verbandssatzung geregelte Prüfinstanzen verfügen (Innenrevision und Wirtschaftsprüfer). Das Prüfrecht kann nur dem zustehen, der finanziert. Dies sind bei uns die Mitglieder des Verbands und nicht das Land NRW. Die rund 150 Vertreter unserer Mitglieder bestimmen deshalb jährlich neu, wer als Wirtschaftsprüfer für das abgelaufene Geschäftsjahr tätig wird. Dies ist ein substantieller Bestandteil der Selbstverwaltungsorganisation der Wasserverbände. Zudem können wir aus der vorgesehenen Prüfpflicht keinerlei Vorteile für das Land NRW erkennen und befürchten darüber hinaus, dass durch die vorgesehenen Regelungen aufgabenfremd und nachteilig in die Organisationsstrukturen der Wasserverbände eingegriffen werden könnte, und zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird. Der Ruhrverband wäre Ihnen außerordentlich verbunden, wenn Sie sich in seinem Sinne dafür einsetzen, dass die Übertragung von Kanalnetzen im Landeswassergesetz NRW ermöglicht, und kein umfassendes Prüfrecht des Landesrechnungshofs in das Ruhrverbandsgesetz aufgenommen würde. Sofern Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und würden es uns erlauben, Sie in Kürze einmal telefonisch zu kontaktieren, um mit Ihnen die oben geschilderten Sachverhalte auszutauschen. Angefügt erhalten Sie zwei Positionspapiere der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zu Ihrer weiteren Unterrichtung. Mit freundlichem Gruß Norbert Frece Prof. Dr.-Ing. Norbert Jardin (Vorstandsvorsitzender) (Vorstand Technik und Flussgebietsmanagement) Norbert Frece
Ruhrverband Telefon:
0201/178-1030
Verbandsrat:
Dipl.-Ök. Franz-Josef Britz,
Vorsitzender
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position der agw_verbandsgesetze_landesrechnungshof.pdf
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- [NRW-KV-Wesel] Fwd: [AK-Kommunalpolitik] WG: Novellierung Landeswassergesetz, Jochen Lobnig, 13.05.2016
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