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nrw-kv-wesel - Re: [NRW-KV-Wesel] Plakatvorschläge

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

Listenarchiv

Re: [NRW-KV-Wesel] Plakatvorschläge


Chronologisch Thread 
  • From: André Landskron <andre.landskron AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-KV-Wesel] Plakatvorschläge
  • Date: Fri, 25 Apr 2014 13:27:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>

Oder so fachlich ausgedrückt... ;-)

Von meinem iPad gesendet

Am 25.04.2014 um 11:49 schrieb manfred.schramm AT piratenpartei-nrw.de:

> Muss in ein VISP nicht immer eine natürliche Person?

 

Meine Laienjuristische Bewertung:

 

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen, die im Sinne des deutschen Presserechts für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem verantwortlich sind.

Die Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein. Sie ist im Allgemeinen nicht notwendig bei Werbeschriften, einmaligen Infoschriften, Einladungen und Ähnlichem.

Weiteres regeln die Pressegesetze auf Landesebene.

 

Das NRW-Presserecht kann man so interpretieren, dass auch Plakate unter die Druckwerke fallen, die dem Presserecht unterliegen. (Landespressegesetz NRW §7.1)

Somit hätten auch Plakate eine Impressumspflicht.

Bei Selbstverlag (das trifft bei unseren eigenverantwortlich entworfenen und beschafften Plakaten zu) reicht als Angabe der Verfasser oder der Herausgeber. (Landespressegesetz NRW §8.1)

Da wir (KV) der selbst verlegende Herausgeber sind (die Plakate werden gemäß Vorstandsbeschluss angeschafft), reicht imho die Angabe des Kreisverbands (juristische Person) ohne Nennung einer natürlichen Person.

 

 

> Kann ein Parteiorgan im Sinne der Partei persönlich verantwortlich sein?

 

Die Frage ist, ob im V.i.S.d.P. eine Person oder zwingend eine natürliche Person eingetragen werden muss.

Siehe oben, ich denke, bei Wahlplakaten reicht die Angabe des KV.

 

 

 

Grüße aus dem schönen Wesel,

Masch aka Manfred Schramm

@Hhhhmmmmasch

 

 

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