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nrw-kv-wesel - Re: [NRW-KV-Wesel] LV oder KV?, Orgaliste f. Kommunal-AKs lt. KV-Satzung

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

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Re: [NRW-KV-Wesel] LV oder KV?, Orgaliste f. Kommunal-AKs lt. KV-Satzung


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Weinbrenner <thomas.weinbrenner AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-KV-Wesel] LV oder KV?, Orgaliste f. Kommunal-AKs lt. KV-Satzung
  • Date: Tue, 3 Jul 2012 21:03:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Mailingliste - PIRATEN-KV-Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>

Am Tue, 03 Jul 2012 18:24:48 +0000
schrieb Ich <Ich AT news.piratenpartei.de>:

>
> Der Büropirat muß aber vom Landesvorstand bestätigt werden, steht
> aber auch so in der Satzung

Genau. Ein Nichtparteiorgan (die Mitgliederversammlung eines Kreises
ohne Kreisverband) schlägt etwas vor, ein Parteiorgan der nächsten
existierenden Gliederung (hier der Landesvorstand) aber muß es
bestätigen. Die Macht, den Büropiraten zu beauftragen liegt beim
Vorstand, nicht bei der Mitgliederversammlung.

Das ist im Prinzip das gleiche System, wie ich es auch bei den
Kommunal-AGs sehe. Die eigentliche Arbeit wird vom Nichtparteiorgan
(der Kommunal-AG) gemacht, das Parteiorgan (autorisiert) es.

Eine Möglichkeit, den Kommunal-AGs die Arbeit zu erleichtern wäre es
allerdings, ihnen einen Blankoscheck für ihre Arbeit auszustellen.
Der Vorstand (oder die Mitgliederversammlung eines
existierenden Gebietsverbandes, also KV Wesel oder LV NRW) autorisiert
sie, offizielle politische Aussagen zu ihrem Themengebiet zu tätigen
ohne dies jeweils einzeln vom Vorstand bestätigen zu lassen. Allerdings
ist das halt eine geliehene Autorität, notfalls kann der Vorstand (oder
die Mitgliederversammlung) ihnen diese Befugnis wieder entziehen.

--
Thomas Weinbrenner

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