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nrw-kreis-recklinghausen - [Kreis-RE] Zulässigkeit von Fraktions- bzw. Gruppenbildung

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

Listenarchiv

[Kreis-RE] Zulässigkeit von Fraktions- bzw. Gruppenbildung


Chronologisch Thread 
  • From: melkalkowski <melkalkowski AT web.de>
  • To: "Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten" <nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Kreis-RE] Zulässigkeit von Fraktions- bzw. Gruppenbildung
  • Date: Mon, 8 Sep 2014 12:57:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>

FYI



---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: <Heidi-Breuer
Datum: 07.09.2014 10:27
Betreff: [Kommunalpolitikerinnen-nrw] Zulässigkeit von Fraktions- bzw.
Gruppenbildung
An: <Kommunalpolitikerinnen-nrw AT linke-news-nrw.de
<mailto:Kommunalpolitikerinnen-nrw AT linke-news-nrw.de>>
Cc:

Hallo an alle MandatsträgerInnen,
die Zulässigkeit von Fraktions- bzw. Gruppenbildungen wird auf Weisung
des NRW Innenminsteriums vom 17.7. wohl in allen Kommunen und Kreisen
überprüft.
Der Grund sind die Entscheidung vom Verwaltungsgericht Minden vom 17.6.
und vom Oberverwaltungsgericht vom 24.6.2014.
Nach unserer Information betrifft es folgende Städte und Kreise:
Räte kreisangehöriger Städte mit Linke/Piraten:
Dormagen
Geldern
Grevenbroich
Gummersbach
Hattigen
Lemgo
Meerbusch
Meinerzhagen
Mettmann
Räte kreisfreier Städte und Kreise mit Linke/Piraten:
Borken
Dortmund
Kleve
Minden-Lübbecke
Oberbergischer Kreis
Kreis Paderborn
Rhein-Kreis Neuss
Mettmann
Hinzu kommen natürlich die Räte in denen weitere Parteien- und
Wählergruppen in unterschiedlicher Konstellation Fraktionen oder Gruppen
bilden, oder bilden wollen.
Ich würde mich freuen wenn wir über diesen Verteiler einen Austausch der
jeweiligen Situation und Erfahrungen organisieren könnten.
Bitte beantwortet folgende Fragen:
1. wurde Fraktion od. Gruppe vor der Überprüfung anerkannt ?
2. hat Fraktion od. Gruppe ihre Arbeit vor der Überprüfung begonnen ?
3. wann und wie wurde Fraktion od. Gruppe von Überptüfung informiert ?
4. wie wird konkret überprüft ?
5. gibt es abgeschlossene Überprüfungen ? Ergebnis ?
6. gibt es eingeleitete od. angestrebte Gerichtsverfahren ?
In unserem Fall wurden wir problemlos anerkannt; haben mit allen anderen
Fraktionen einstimmige Vorschlaglisten für Ausschüsse und Gremien
erstellt und gewählt;Raum für Gruppensitzungen im Kreishaus
nutzen können und sind am 27.8. von der "Notwendigkeit" einer
Überprüfung informiert worden.
Gespannt auf Antwort wartend
grüßt
Heidi Breuer
Kreistagsabgeordnete im Kreis Borken
Kreissprecherin KV Borken


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