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nrw-kreis-recklinghausen - Re: [Kreis-RE] Ladungsfristen zur KV gründung

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

Listenarchiv

Re: [Kreis-RE] Ladungsfristen zur KV gründung


Chronologisch Thread 
  • From: Eugen Meisner <eugen.meisner AT gmx.net>
  • To: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kreis-RE] Ladungsfristen zur KV gründung
  • Date: Wed, 12 Mar 2014 21:21:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>

Ups...

Sollte heißen:

"Es ist auch logisch dass der Antrag nicht mit der Einladung an alle 5000 Mitglieder des Landesverband  versendet wird, sondern auf der Webseite veröffentlicht werden darf. Ansonsten müssten ja alle Anträge in die Einladung einfließen." Die Einladung muss aber nichtsdestotrotz beim Mitglied eingehen.

Am 12.03.2014 21:18, schrieb Eugen Meisner:
Diktatorisch hat sich nicht auf die Fristen bezogen, sondern auf die Aussage "..wer sich jetzt noch traut die KMV und die Gründung an zu fechten und sich blamieren will , bekommt  von mir das Krönchen aufgesetzt...".

Die Fristen sind dagegen eine andere Sache.

Nach den Antworten aus dem Verwaltungspad ergibt das folgende Bild:

Mangels einer spezifischen Regelung, greift die gesetzliche Regelung.

Fristen beim Postweg


Fristbeginn = Tag nach dem Zugang der Einladung jeweils beim Mitglied im Briefkasten
- Problem: Ermittlung im Einzellfall nicht möglich
- daher arbeiten wir mit der 3-Tages-Fiktion
- d.h. Absendetag + 3 Tage = Zugang beim Mitglied

Fristberechnung = 14 Tage + 3 Tage = 17 Tage


Fristen bei Einladungen in Textform
(E-Mail) nach  § 126 b BGB

Zugang = sofort = am selben Tag, da E-Mail-Postfach immer erreichbar
Fristbeginn = Tag nach dem Zugang
Fristberechnung = 14 Tage

Fristen bei Einladungen in Textform (Webseite) nach  § 126 b BGB

- Habe ich persönlich noch nie gehört.

- Das Argument mit dem § 6a Abs. 4 Satz 2 der Landessatzung regelt den Fall des Antrags auf Änderung der Satzung und des Parteiprogramms mit einer Frist von 42 Tagen. Es ist auch logisch dass der Antrag mit der Einladung nicht an alle 5000 Mitglieder des Landesverband  versendet wird, sondern auf der Webseite veröffentlicht werden darf. Ansonsten müssten ja alle Anträge in die Einladung einfließen.


Am 12.03.2014 20:39, schrieb Stefan Nohn:
Quelle: Ab Zeile 79
= 5. Einladungsfristen per eMail (Stefan Nohn) =
;Frage:
- Wenn per Mail eingeladen wird  und eine 14tägige Einladungsfrist eingehalten werden soll, muss dann wie per Posteinladung einen Tag für den Transport abgezogen werden?
- Wenn die fehlenden Emailadressen dann postalisch eingeladen werden, und nur 13 Tage gerechnet werden können, wird dadurch die Einladungsfrist gekippt? Eigentlich sollten die Piraten ja ihre Daten pflegen und entsprechend erreichbar sein und ist eine zusätzliche schriftliche Einladung für fehlende Emailempfänger dann nur Service oder zwingend notwendig?

;Antwort:
KV ohne spezifische Regelung in der eigenen Satzung: Der Postweg ist zu berücksichtigen, die Frist für die Einladung verlängert sich entsprechend um bis zu drei Tage.
KV mit spezifischer Regelung in der eigenen Satzung: Die spezifischen Regelungen greifen, § 5 Abs 6 der Landessatzung bleibt davon unberührt.
vKV: wie KV ohne spezifische Regelung.
Fristwahrend ist aber eine rechtzeitige Einladung in Textform nach § 126b BGB, also beispielsweise auch eine Veröffentlichung auf der Website. § 6a Abs. 4 Satz 2 der Landessatzung spricht explizit von „veröffentlichen“, nicht von „versenden“ oder „zukommen zu lassen“. Unzulässig wäre das nur bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen.



Am 12.03.2014 20:34, schrieb Stefan Nohn:
Lieber Eugen,

wenn man sich in Formsachen, insbesondere wie eine evtl. Frist einzuhalten ist, uneinig ist hat das nichts mit diktatorischen Methoden zu tun.

Wenn Uwe als einer der wenigen das Meiste für und im Kreis macht hat das auch nichts mit diktatorischen Methoden zu tun. Es ist einfach nur schade dass aller Mist letzten Endes bei Uwe landet und sonst kaum jemand Zeit hat. Ist nun mal so.

Und bevor ich mich ebenfalls im Ton verhaue hör ich nun lieber auf.

lg,
    Stefan


Am 12.03.2014 17:26, schrieb Eugen Meisner:
Am 11.03.2014 19:01, schrieb Uwe(@Joshibaer):

Also wer sich jetzt noch traut die KMV und die Gründung an zu fechten und sich blamieren will , bekommt  von mir das Krönchen aufgesetzt.

Also wenn du es darauf anlegst: Ich komme hin und werde es anfechten !!!

Ich mag dich Uwe und habe absolut nichts gegen die Gründung des Kreisverbands, aber bitte nach demokratischen und nicht diktatorischen Methoden!

Im Weiteren kann es absolut nicht sein, dass der Termin für die Gründung des KMV sich allein nach deinem Terminplan richtet.

Wenn du am 30.03. nicht kannst, dann ist dein Problem und nicht das Problem der Mitglieder der Piratenpartei des Kreises Recklinghausen.




-- 
Stefan Nohn
Anne-Frank-Str. 1b
45701 Herten

Tel: 0 23 66-60 23 10
Fax: 0 23 66-60 23 11
Mobil: 0151 - 20 78 74 75









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