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Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten
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[Kreis-RE] WG: [AK-Kommunalpolitik] Regionalräte, Ruhrparlament, Landschafstversammlungen
Chronologisch Thread
- From: Thomas Weijers <thomasweijers AT yahoo.de>
- To: Piraten Gladbeck <nrw-gladbeck AT lists.piratenpartei.de>, Piraten Kreis RE <nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Kreis-RE] WG: [AK-Kommunalpolitik] Regionalräte, Ruhrparlament, Landschafstversammlungen
- Date: Fri, 11 Oct 2013 10:45:55 +0100 (BST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
- List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>
Moin,
weil es relativ gut geschrieben ist, hier mal an Euch weiter geleitet.
Thomas
----- Weitergeleitete Message -----
Von: Hans Immanuel Herbers <pirat AT ergo-sumus.de>
An: NRW-AK-Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 17:17 Donnerstag, 10.Oktober 2013
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] Regionalräte, Ruhrparlament, Landschafstversammlungen
Von: Hans Immanuel Herbers <pirat AT ergo-sumus.de>
An: NRW-AK-Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 17:17 Donnerstag, 10.Oktober 2013
Betreff: [AK-Kommunalpolitik] Regionalräte, Ruhrparlament, Landschafstversammlungen
Ahoi,
bei der Kommunalwahl im Mai 2014 entscheidet sich auch die
Zusammensetzung von Gremien, an die bei uns kaum wer denkt. Wichtig sind
sie aber! Ich meine damit die Mittelebenen zwischen Kreisen /
kreisfreien Städten und dem Land NRW.
Wichtig sind da landesweit drei:
- Die Regionalräte
- Das Ruhrparlament
- Die Landschaftsversammlungen
Ich möchte hier nur knapp skizzieren, wie die jeweils besetzt werden -
denn da gibt es Dinge zu beachten wenn wir die Kommunalwahlen
vorbereiten. Besonders beim Landesvorstand!
A. Die Regionalräte (früher: Bezirksplanungsräte)
1. Welcher Bereich?
Einen Regionalrat gibt es für jeden Regierungsbezirk in NRW. Die
entscheiden Dinge auf der Bezirksebene - wählen aber NICHT die
Regierungspräsidenten, das tut die Landesregierung (derzeit gibt es
Regierungspräsidenten von CDU, SPD, Grünen, FDP).
Wichtig ist: Die Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr (RVR)
angehören, sind im Regionalrat ihres Regierungsbezirkes NICHT vertreten.
2. Zuständig für ....
Vor allem beschließt der Regionalrat den Regionalplan (s. auch hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplan ). Weiter berät er die
meisten Fragen der Arbeit des Regierungsbezirkes. Wichtig ist er für uns
vor allem um Informationen zu bekommen.
3. Wer kommt da rein?
Ehrlich: Das System, wie der Regionalrat besetzt wird, ist das
merkwürdigste überhaupt in NRW!
3.1 Wieviel Mitglieder hat denn der Regionalrat?
Das wechselt! Je Kreis und kreisfreier Stadt werden für je angefangene
200.000 Einwohner 1 Mitglied gewählt. Auf die Art kommt eine Zahl
zusammen, die ist logischerweise in jedem Regierungsbezirk anders. Dann
wird nochmal die Hälfte dieser Zahl hinzugefügt. Summe ist dann die
Mitgliederzahl des Regionalrates.
3.2 Und wie kommt man nun da rein?
Zuerst werden 2/3 der Sitze indirekt gewählt: Jeder Kreistag im
Regierungsbezirk (außer RVR!!) und jeder Rat einer kreisfreien Stadt
(außer RVR!!) wählt nach Verhältniswahl seine Vertreter. Jeder
Kreis/kreisfreie Stadt wählt für je angefangene 200.000 Einwohner 1
Mitglied. Das sind praktisch nur SPD und CDU - Vertreter.
Und dann wird festgestellt: Wieviel Sitze stehen jeder Partei /
Wählervereinigung im Regionalrat zu gemessen an ihrem Ergebnis bei den
Gemeindewahlen. Gemeindewahl heißt die Räte der Städte und Gemeinden,
NICHT die Kreistage!
Von dieser Zahl werden die Parteivertreter abgezogen, die über die
Kreistage/kreisfreien Städte schon gewählt sind. Die restlichen Sitze
werden dann so vergeben, dass der Regionalrat insgesamt dem Ergebnis der
Gemeindewahlen im Gebiet entspricht.
3.3 Zu kompliziert! Hast du ein Beispiel?
Klar - nehmen wir den Regierungsbezirk Arnsberg. Weil Dortmund oder
Hagen dem RVR angehören vertritt der Regionalrat hier nur den
Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe,
Siegen-Wittgenstein und Soest. 10 Mitglieder wurden von den Kreistagen
gewählt. Darum gibt es 5 weitere Mitglieder. Auf die Art ist auch
jeweils 1 Vertreter der FDP, der Grünen und der Freien Wähler da drin.
Oder Detmold: Da gibt es keine RVR-Mitglieder. Also vertritt der
Regionalrat alle Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld. Es wurden 13
Mitglieder in den Kreistagen und im Bielefelder Rat gewählt, 7 kamen
hinzu. So sind neben CDU und SPD auch Grüne und FDP als Fraktion mit je
2 Mitgliedern vertreten und die Freien Wähler haben 1 Sitz.
3.4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt?
Der Landesvorstand muss bis 10 Wochen nach der Kommunalwahl bei jedem
Regierungsbezirk eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser
Liste müssen im Regierungsbezirk (ohne RVR!!) ihren Erstwohnsitz haben.
Fallen Leute später aus kann die Liste im Laufe der Amtszeit ergänzt werden.
Unsere Satzungen sehen hier nichts vor. Gesetzlich ist der
Landesvorstand frei darin, wen er benennt. Da Satzungen aber
gleichartige Fälle analog zu bestehenden Regelungen anwenden und da nur
das unseren Grundsätzen entspricht halte ich nur ein Verfahren für möglich:
Für jeden Regierungsbezirk (ohne RVR!!) wird eine Regionalversammlung
einberufen, die wählt dann die Reserveliste und der Landesvorstand
leitet die weiter. Das kann in OWL die regelmässige OWL-MV sein. Klüger
wäre es aber, bei einem Landesparteitag in getrennten Räumen für jeden
Bezirk zu wählen (zum Termin siehe aber UNBEDINGT unten zum
Ruhrparlament!!). Wie auch immer - zuständig ist der Landesvorstand.
B. Das Ruhrparlament
1. Welcher Bereich?
Alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund,
Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen)
und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna, Wesel.
2. Zuständig für....
Ich klau mal bei Wikipedia: "Der RVR ist für das Marketing des
Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher
Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem
entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst
kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernimmt er die staatliche
Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist
die AGR Unternehmensgruppe. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die
Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH."
3. Wer kommt da rein?
Das Ruhrparlament hat derzeit 71 Mitglieder. Die werden - vereinfacht
dargestellt - so gewählt:
Zuerst wählen die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage je
80.000 Einwohner ein Mitglied. Das passiert in Verhältniswahl. Dann wird
berechnet, ob die so gewählten Mitglieder dem Wahlergebnis bei der
Kommunalwahl (Wahl der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage) im
Gebiet des Regionalverbandes entspricht. Das ist wahrscheinlich nie der
Fall. Darum gibt es Reservelisten. Aus denen werden weitere Mitglieder
bestimmt, bis die Zusammensetzung passt.
4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt?
Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl beim
Geschäftsführer des RVR eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf
dieser Liste müssen in jedem Fall bei der Kommunalwahl auf einer Liste
für den jeweiligen Rat der kreisfreien Stadt oder Kreistag gestanden
haben. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat
(kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT ins Ruhrparlament. Er muss
aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht.
Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr sagt klar: "Als Bewerberin oder
Bewerber kann in einer Reserveliste nur benannt werden, wer in einer
Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des
Wahlgebietes hierzu gewählt worden ist." (§ 10 (5) letzter Satz)
Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das
Gebiet des Regionalverbandes Ruhr einberufen werden. Und zwar so, dass
der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach
der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem
Landesparteitag passieren, bei dem zeitgleich die Regionalratslisten
gewählt würden (s.o.).
C. Landschaftsversammlung Rheinland / Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
1. Welcher Bereich?
Ganz einfach - das Rheinland (frühere preußische Provinz Rheinland)
einerseits, andererseits Westfalen (frühere preußische Provinz
Westfalen) und Lippe.
2. Zuständig für....
Die Landschaftsverbände haben wichtige Aufgaben in der überörtlichen
Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt), tragen
Einrichtungen wie etwa Fachkrankenhäuser, psychiatrische
Landeskrankenhäuser, Förderschulen für Behinderte. Sie sind
verantwortlich für die Kultur- und Denkmalpflege und im Rahmen der
psychiatrischen Landeskrankenhäuser auch im Bereich des Justizvollzuges.
3. Wer kommt da rein?
Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder, die für
Westfalen-Lippe 106. Sie werden im ersten Schritt von den Kreistagen und
Räten der kreisfreien Städte gewählt. Dann kommt es zu einem
Verhältnisausgleich: Über Reservelisten werden weitere Mitglieder
benannt so dass am Ende die Versammlung so nach Parteien besetzt ist,
wie die Kommunalwahl (hier: Kreistagswahl und Wahl der Räte der
kreisfreien Städte) im Verbandsgebiet ausging.
4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter?
Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl je eine
Reserveliste einreichen. Darauf kann nur stehen, wer bei der
Kommunalwahl auf der Reserveliste für seinen Kreistag oder Rat der
kreisfreien Stadt gestanden hat. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der
Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT auf die
Reserveliste für die Landschaftsversammlung. Er muss aber nicht gewählt
sein, unterer Listenplatz reicht.
Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das
Rheinland und eine für Westfalen-Lippe einberufen werden. Und zwar so,
dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag
nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem
Landesparteitag passieren, bei dem man sich zeitweise in zwei
Versammlungen teilt.
Schlußbemerkung:
Es kann gut sein, dass Piraten einzelne Sitze in Regionalräten bekommen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im Ruhrparlament und in den
Landschaftsversammlungen vertreten sein werden - wenn der Landesvorstand
seine Hausaufgaben macht.
Viele Grüße
Hans Immanuel
--
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- [Kreis-RE] WG: [AK-Kommunalpolitik] Regionalräte, Ruhrparlament, Landschafstversammlungen, Thomas Weijers, 11.10.2013
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