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nrw-kreis-mettmann - [Nrw-kreis-mettmann] Fwd: Re: [Ratingen] Kreisverband oder Piratenbüro

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[Nrw-kreis-mettmann] Fwd: Re: [Ratingen] Kreisverband oder Piratenbüro


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Paas <chrpaas AT gmail.com>
  • To: Mailingliste Kreis Mettmann <nrw-kreis-mettmann AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Nrw-kreis-mettmann] Fwd: Re: [Ratingen] Kreisverband oder Piratenbüro
  • Date: Thu, 30 Aug 2012 07:48:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-mettmann>
  • List-id: <nrw-kreis-mettmann.lists.piratenpartei.de>

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: "Manfred Götz" <manfred.goetz AT piratenpartei-nrw.de>
Datum: 30.08.2012 07:45
Betreff: Re: [Ratingen] Kreisverband oder Piratenbüro
An: "Ortsgruppe Ratingen (Nordrhein-Westfalen)" <ratingen AT lists.piratenpartei.de>

Hallo Christian.

die "ständige Mitgliederversammlung" ist ein interessantes Konstrukt - allerdings nach aktueller Satzungslage nicht zulässig. Es gibt hierzu gerade eine Initiative in Liquid Feedback: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2557.html . Eine gute Dokumentation der aktuellen Situation gibt es hier: http://wiki.piratenpartei.de/MV:St%C3%A4ndige_Mitgliederversammlung .

Nach meinem Verständnis könnten wir so etwas auch beschließen, aber dazu müssen wir ersteinmal beschlußfähig sein. Das sind wir in der KMV nicht. Nochmal zur Erinnerung: eine KMV kann Büropiraten wählen oder eine Kreisverband gründen - mehr Legitimation hat diese Versammlung nicht.

Der von Dir erwähnte Punkt "GO/Satzung" ist aus meiner Sicht wichtig. Eine KMV kann keine Satzung haben - eine Satzung gibt es nur für juristische Personen des öffentlichen Rechtes - sprich in unserem Fall einen Verband. Eine KMV kann sich aber sehr wohl eine GO verpassen. Ich habe mal recherchiert: es sieht so aus als hätte fast jede KMV in Deutschland eine GO - für den Kreis Mettmann scheint dies aber nicht der Fall zu sein. Beispiele für GOs aus unserer Gegend siehst Du hier:


Wie Du siehst, geht es in allen GO's immer nur darum, wie die Versammlung an sich abläuft. Dies wäre aus meiner Sicht auch für unsere KMV durchaus sinnvoll, aber das ist ein anderes Thema. Zusätzliche Rechte wie "die KMV darf entscheiden, daß..." können wir uns mit einer GO nicht einräumen.

Übrigens bin ich noch über eine interessante Wiki-Seite zu unserer Disksussion gestolpert:


Piratige Grüße

Storzenbecher (Manfred Götz)


Am 29.08.2012 um 22:53 schrieb Christian Paas:

Hallo Manfred,

wow, hast Du Zeit so viel zu recherchieren..... ;-)

habe auch nichts gegenteiliges gefunden....

Ich habe auch von Kreises gehört, die eine "ständige" Mitgliederversammlung haben, die sich regelmäßig am Stammtisch oder per mumble trifft.
Da muß man dann nur in der GO/Satzung vorsichtig sein, welche Mindestbeteiligung bzw. Vorlauf bei verschiedenen Abstimmungsereignissen definiert werden.

Gruß
Christian

Am 29. August 2012 22:38 schrieb Manfred Götz <manfred.goetz AT piratenpartei-nrw.de>:
Hallo Piratinger,

in der Gefahr, daß ich Euch alle nerve - ich werde bei der Diskussion jedoch nicht locker lassen, bevor ich verstanden habe, wie wir aktuell in Ratingen gemäß Gesetz und Satzung dastehen. Ich habe mich daher heuteabend mal durch alle relevanten Gesetze und Satzungen gelesen - sehr spannend übrigens.


Das Parteiengesetz kennt an sich ersteinmal keine KV's oder KMV's. Zum Thema regionale Struktur steht geschrieben:

-> Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. 

-> Mitgliederversammlung und Vorstand sind notwendige Organe der Partei und der Gebietsverbände. 

Das eine Kreismitgliedsversammlung einem Parteitag entspricht kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Aus meiner Sicht bezieht sich das Parteiengesetz immer nur auf bestehende Verbände. Das ist aktuell der Landesverband und ein Kreisverband - dann wer er gegründet wurde.



Die Bundessatzung schreibt zum Thema regionale Struktur:

-> Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. 

Ergo: laut Bundessatzung gibt es nur Regelungen für die Landesverbände. Alles was die Ebene tiefer betrifft, muß der Landesverbandes regeln.



Die Landessatzung schreibt zum Thema regionale Struktur:

-> Der Landesverband gliedert sich in Bezirks- (Regierungsbezirke), Kreis- (Landkreise, kreisfreie Städte, Städteregionen) und Ortsverbände (Stadtbezirke, Stadtteile, Gemeinden). 
-> In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.

Letzteres beschreibt die aktuelle Situation in Form der Büropiraten. 

Interessant übrigens auch die Definition der AKs:

-> Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW und somit zur innerparteilichen Willensbildung. 

Demnach darf der AK Kommunalpolitik nach der für uns gültigen Satzung nur Positionen des Landesverbandes erarbeiten. Das heißt, wenn wir beispielsweise eine Position zum Thema "Werbemittel in der Ratinger Innenstadt" erarbeiten - muß über diese auf dem Landesparteitag abgestimmt werden.



Die Rolle der Büropiraten wird in dieser GO festgelegt. Der erste Satz faßte es ganz gut zusammen:

-> Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind. 


Zusammenfassung

Ich bin kein Jurist und wäre sehr dankbar, wenn jemand mit juristischem Sachverstand nochmals mein Verständnis prüft. Nach meinem Verständnis würde ich folgendes ableiten:

- Solange wir keinen Kreisverband haben gelten für uns ausnahmslos nur die Regelungen für den Landesverband
- Das einzige was eine KMV tun kann, ist die Bürpiraten vorschlagen (bestätigt müssen diese vom Landesvorstand werden) und einen Kreisverband gründen
- Ich sehe keine rechtliche und satzungsmäßige Grundlage, daß die KMV über irgendwelche Positionspapiere, Wahlprogramme oder ähnliches entscheiden kann. Aus meiner Sicht kann das nur der Landesverband mittels Landesparteitag.
- Ich sehe nicht, wo geschrieben steht, daß für eine KMV die gleiche Regeln gelten wie für einen Landesparteitag. Die KMV muß nicht regelmäßig einberufen werden und es gibt auch keine Regelung für Fristen. Sie kann aber muß nicht stattfinden.

Leute, ich  hoffe, daß mich hier irgendjemand widerlegen kann. Ansonsten passen Kommunalpolitik und Verwaltung durch Piratenbüro nicht zusammen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn der eine oder andere versuchen würde, meine Recherche kritisch zu hinterfragen.

Piratige Grüße

Storzenbecher (Manfred Götz)
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