Jetzt aufarbeiten: Schrecken einer Silvesternacht
Polizei und Justiz arbeiten seit Wochen die Übergriffe am Kölner Bahnhof in der Silvesternacht auf. Jetzt soll sich auch ein
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag mit den Vorfällen vor dem Kölner Hauptbahnhof beschäftigen. Darauf haben sich vier der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen verständigt. Wir wollen das ganze Bild betrachten: Es
muss selbstverständlich auch die Frage der Verantwortlichkeiten geklärt werden. Das gilt für alle beteiligten Behörden. Auf diesen Untersuchungsauftrag haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, Grüne und FDP verständigt. Geklärt werden soll, wie es zu den Ereignissen
kommen konnte, wie und in welchem Umfang staatliche Stellen durch fehlerhaftes Handeln zu den tragischen Ereignissen beigetragen haben. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aufgabenwahrnehmung der Landesbehörden, insbesondere der Landespolizei, im Zusammenwirken
mit der Bundespolizei und der Stadt Köln.
Wir wollen eine umfassende und lückenlose Aufklärung der Umstände der widerwärtigen Taten in der Silvesternacht. Dabei geht
es uns um die Aufklärung der Geschehnisse, jedoch ebenso um Prävention, damit sich etwas Ähnliches nicht wiederholen kann. Das sind wir vor allem den Opfern schuldig.
Über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses wird am Mittwoch im Landtag beraten und beschlossen.
Drucksache
16/10798 (Antrag der Fraktionen
von SPD, CDU, Grüne und FDP), 16/10869 (Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, FDP und Piraten)
Jetzt beachten: Erschreckt, erniedrigt, entwürdigt - die Opfer
Beleidigung ist ein Delikt, Belästigung wiederum nicht. Und eine sexuelle Handlung ist nicht gleich jedes sexuelle Handeln.
Das Strafgesetz erkennt nur Handlungen an, „die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind“. Dabei muss Frauen anfassen ein Tabu sein und nein auch nein heißen. Doch Grapschen, wie in der Kölner Silvesternacht passiert,
ist oft straffrei. Es ist eben kein Kavaliersdelikt. Vielmehr ist es entwürdigend, es macht hilflos, es verletzt.
Was diese Frauen durchmachen mussten, ist schockierend. Diese Frauen, die ungewollt zu Opfern wurden, brauchen jetzt unsere
Hilfe. Doch die derzeitige Zuspitzung auf die mutmaßliche Herkunft der Täter führt dazu, dass die Opfer fast vollständig aus dem Blickfeld geraten. Das wollen und werden wir nicht zulassen. Deshalb bringen wir gemeinsam mit der Grünen-Fraktion den Antrag "Opfer
nicht aus dem Blick verlieren – Täter ermitteln und bestrafen" am Mittwoch in die Plenarsitzung ein.
Die aktuell entbrannte Debatte wegen der Übergriffe in Köln ist auch eine Chance, das große Ausmaß sexueller Gewalt in öffentlichen
Räumen zu beleuchten. Sexuelle Gewalt gibt es in allen Schichten, betroffen sind alle Altersgruppen: Mädchen, Frauen und Seniorinnen, aber auch Jungen und Männer. Für uns ist klar: Jeder Übergriff ist einer zu viel – egal, von wem und gegen wen.“
Drucksache
16/10787 (Antrag der Fraktionen
von SPD und Grüne)
Jetzt beginnen: Weniger Werbung im WDR
Von vielen Seiten wird der Ausstieg – oder zumindest eine Reduzierung – der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert.
Auch weil dieser von den Bürgerinnen und Bürgern über den sogenannten Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Aber ebenso weil er in Konkurrenz zum privaten Rundfunk stehe.
Wir werden das Thema Werbereduzierung jetzt mit der anstehenden Novelle des WDR-Gesetzes anstoßen: Ab 2017 soll die Werbung
im WDR-Hörfunk stufenweise stetig weniger werden.
Am Mittwoch wird der nordrhein-westfälische Landtag über den Gesetzentwurf der Landesregierung debattieren. Darin soll die
Werbezeit von jetzt 90 Minuten werktäglich ab 2017 auf 75 Minuten begrenzt werden. Geworben werden kann dann noch auf zwei Sendewellen. Ab 2019 sind dann jedoch nur noch auf einem Sender für maximal 60 Minuten lang am Tag Werbepausen vorgesehen.
Auf diese Änderungen kann sich der WDR durch die Übergangszeit langfristig einstellen und vorausschauend planen. Zugleich
sichern wir unsere vielfältige Radiolandschaft mit WDR und den 45 Lokalradios. Viele Lokalradios, die auf eine Werbefinanzierung angewiesen sind, befinden sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Nun können die Lokalradios, ihre Veranstaltergemeinschaften
und die sie wirtschaftlich tragenden NRW-Verlage zuverlässig weiter agieren. Das ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen Senders und den Belangen der Lokalradios. Insgesamt bringt die Novelle des WDR-Gesetzes mehr Transparenz,
eine Stärkung des dualen Rundfunks und mehr Beteiligungsmöglichkeiten.
Drucksache
16/9727 (Gesetzentwurf der Landesregierung),
16/10811 (Beschlussempfehlung)
Jetzt absichern: Puffer für Pensionen
Für das Jahr 2024 wird in den Amtsstuben NRWs die Spitze der Pensionierungswelle erwartet. Deshalb will die Landesregierung
nun weiter vorsorgen. Sie will den Puffer für den erwarteten Höhepunkt mit 165.000 Pensionärinnen und Pensionären mit jährlich 200 Millionen Euro weiter aufgestocken. Damit stehen ab 2017 mehr als zehn Milliarden Euro in dem dafür vorgesehenen Pensionsfonds
bereit. Er setzt sich aus den bisher getrennten Sondervermögen der Beamtenversorgung von Bund und Land zusammen. Den entsprechenden Gesetzentwurf soll der Landtag am Mittwoch beschließen.
Mit dem neuen Pensionsfonds sichern wir die Ruhestandsbezüge auch weiterhin. Die Landesregierung hat sich für die vereinfachte
Lösung mit einem einheitlichen Pensionsfonds entschieden, die bereits in Bayern praktiziert wird. Mit einem Unterschied: Das Land NRW führt 200 Millionen Euro, also den doppelten Betrag im Vergleich zu Bayern, zu.
Außerdem werden die rot-grünen Koalitionsfraktionen am Mittwoch noch einen Änderungsantrag zum Pensionsfonds einbringen: Darin
geht es um den gesetzlich festverankerten Beirat aus Ministerien und Gewerkschaften, der die strategische Ausrichtung des Fonds begleiten soll. Das ist eine Anregung seitens der Gewerkschaften während der öffentlichen Beratungen des Gesetzentwurfs. Außerdem
sollen auch weiterhin die Anlagerichtlinien im zuständigen Ausschuss beraten werden, um eine transparente Arbeit zu sichern.
In einem weiteren Entschließungsantrag geht es obendrein um nachhaltiges Investieren mit dem Fondsgeld und den Ausschluss
einer möglichen Privatisierung des Fonds.
Drucksache
16/9568 (Gesetzentwurf der Landesregierung),
16/10432 (Beschlussempfehlung)
Jetzt voranbringen: Frühe Förderung weiter verstärken
Jedes Kind hat sein eigenes Tempo, hat seine eigenen Stärken und Schwächen. Bis Babys und kleine Kinder das erste Mal laufen
oder das erste Wort brabbeln, müssen sie viel ausprobieren und erlernen. Manchen Kindern fehlen bestimmte Anreize. Diese können Kinder in ihrer Entwicklung einschränken, verlangsamen oder sogar sehr stark behindern. Manchmal kann es sein, dass es Verzögerungen
oder Auffälligkeiten gibt, die eine spezielle Unterstützung des Kindes erfordern. Ein Schock für die Eltern, wenn die mögliche Diagnose des Kinderarztes lautet: Ihr Kind ist behindert oder von einer Behinderung bedroht. Doch je früher Beeinträchtigungen oder
Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden, desto besser kann vorgebeugt und geholfen werden. Genau dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen die Frühförderung. Das ist ein Hilfsangebot für Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter.
Es werden unter anderem ärztliche, heilpädagogische, psychologische und therapeutische, aber auch spezielle Hilfen für die
Erziehungsberechtigten angeboten.
Rechtliche Grundlage für diese komplexen Leistungen ist die Rahmenvereinbarung Frühförderung NRW. Vertragspartner sind die
kommunalen Spitzenverbände, die gesetzlichen Krankenkassen und die Freie Wohlfahrtspflege.
Die Rahmenempfehlung wiedrum, die kürzlich novelliert wurde, regelt die inhaltlichen und fachlichen Standards, beispielsweise
die personellen Anforderungen und Qualifikationen, aber auch die Leistungserbringung und -vergütung.
Allerdings sind wir noch nicht am Ziel eines gleich guten und flächendeckenden Angebots in NRW angekommen. Es gibt zwischen
Rheinland und Westfalen sehr unterschiedliche Ausprägungen. Daher wollen wir zusammen mit dem grünen Koalitionspartner das Hilfsangebot weiter stärken und die in der Rahmenempfehlung formulierten Ziele und Absichten verbindlicher ausgestalten. Dafür muss die
Rahmenempfehlung in eine Rahmenvereinbarung überführt werden. Dadurch wären die Kostenträger und die Leistungserbringer vertraglich verpflichtet, die vereinbarten Standards umzusetzen. Das wiederum schafft mehr Planungssicherheit.
Zudem fordern wir die Landesregierung in unserem gemeinsamen Antrag auf, sich für bundeseinheitliche Festlegungen und Standards
zu Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Qualität und die Einrichtung einer Schiedsstellenlösung einzusetzen, um ein einheitliches Leistungsangebot auf gesetzlicher Grundlage zu ermöglichen. Unser Ziel ist, dass alle leistungsberechtigten Kinder sowie deren Eltern
und Angehörige künftig noch besser als bisher darauf vertrauen können, unabhängig vom Wohnort ein qualitativ und auch einheitliches Angebot der Frühförderung nutzen zu können.
Der Antrag wird am Donnerstag im Plenum beraten.
Drucksache
16/10786 (Antrag der Fraktionen
von SPD und Grüne)
Fotonachweis:
Untersuchungsausschuss: dpa/picture-alleance
Gewalt gegen Frauen: Urheber: vadymvdrobot - fotolia.com
WDR: Urheber: Imaginis - fotolia.com
Pension/Geld: Urheber: M. Schuppich - fotolia.com
Frühförderung: Urheber: kristall - fotolia.com
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