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[NRW-Koeln-Info] WG: Pressemitteilung: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer
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- Subject: [NRW-Koeln-Info] WG: Pressemitteilung: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer
- Date: Tue, 17 Nov 2015 13:50:12 +0000
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Von: Deutsches Institut für Menschenrechte Pressestelle
[presseverteiler AT institut-fuer-menschenrechte.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 14:49
An: Kuster, Marie
Betreff: Pressemitteilung: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat
Vorbildcharakter für andere Bundesländer
DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressemitteilung: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für
andere Bundesländer
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle
Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem "Gesetz zur Stärkung
der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene
voranbringen will. Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum
Gesetzesentwurf im Landtag Nordrhein-Westfalen erklärt Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des
Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt
für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg
gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer."
Terminhinweis: Öffentliche Anhörung im Düsseldorfer Landtag
Am 18. November 2015 findet ab 10:00 Uhr eine öffentliche Anhörung des
Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag
(Link:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/1400/E16-1454.jsp
) statt. Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, ist als Sachverständiger vor Ort und
steht Ihnen für Interviews zur Verfügung.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat
gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die
Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen:
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zum
"Ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in
Nordrhein-Westfalen" (Drucksache 16/9761) (Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=643&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=f6d4f5188f7a47926f4462c5c45c635f
)
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg AT institut-fuer-menschenrechte.de
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- [NRW-Koeln-Info] WG: Pressemitteilung: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer, marie.kuster, 17.11.2015
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