Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-herford - [Herford] Sache für Herford :)

nrw-herford AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-herford mailing list

Listenarchiv

[Herford] Sache für Herford :)


Chronologisch Thread 
  • From: Dennis Deutschkämer <m.rony.mobile AT googlemail.com>
  • To: "nrw-herford AT lists.piratenpartei.de" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Herford] Sache für Herford :)
  • Date: Thu, 11 Aug 2016 12:38:51 +0200
  • Authentication-results: mail.intern.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass (2048-bit key) header.d=googlemail.com

Kam bei uns in den RT an... das befasst sich jemand mit der Transparenzsatzung, welche ihr in Kirchlengern gestellt habt.

-----------

betr. Meine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten NRW

Zum Thema TranzpaenzSatzung bin ich auf eine Aussage eines Beigeordneten 
gestoßen, der symptomatisch für die Kommunal Politik NRW ist:
Hier eine Veröffentlichung NW zur Stadt Kirchlengern NRW gefunden bei 
http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg
Dieses veranlasste mich zu einer Anfrage beim 
Landesdatenschutzbeauftragten - Siehe Kopie am Ende.

Aus der Antwort LDI entnehme ich das es nur ein Widerspruch gibt, 
bezüglich IFG und Transparenz Satzung ,
das IFG fordert natürliche Personen, der Entwurf Transparenz Satzung 
lässt auch Juristische Personen zu.
(Sicherlich sollten Gemeinnützige Vereine und Öffentliche Organisationen 
die im Interesse der Bürger arbeiten direkt Informationen erhalten 
dürfen.)

Somit ist doch die Aussage des Beigeordneten der Stadt Kirchlenger 
falsch ! ? irreführend ? !
"Das Widerspricht den Regelungen des InformationsFreiheitsgesetzes NRW, 
das für Gemeinden gilt, so Stefan Junkermann"
(Dieses Satz habe ich zum Anlass meiner Anfrage LDI genommen)
Somit das IFG als Ausrede ? - sollte Herr Junkermann hier nicht 
Rede und Antwort stehen ? oder hat dieser mir geschickt diesen einen 
Punkt genutzt ?

Zur Vorbereitung an alle Kommunal Piraten zu solchen Aussagen - 
zur Verbreitung /Weiterleitung.

mfg

PS
Das ist noch ein Punkt gewesen, Schriftform für Bürger Anregungen, ist 
das noch Zeitgemäß, sollte es den Bürgern nicht leichter gemacht werden 
?
sollte das Landesrecht und Kommunal-Satzungen nicht auf die Moderene 
angepasst werden ?



Verberge zitierten Text
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Ihre Anfrage vom 11.07.2016, Aktenzeichen: 209.2.2.1-2332/16
Datum: 25.07.2016 17:05
Von: LDI NRW <Poststelle AT ldi.nrw.de>


-------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem o.g. Schreiben erkundigen Sie sich, ob die Satzungsempfehlung
für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen in NRW in
Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) steht. Ein
Vergleich des § 3 Abs. 1 S. 1 der Satzungsempfehlung mit § 4 Abs. 1
IFG NRW zeigt, dass diese Frage nicht bejaht werden kann: Nach dem IFG
NRW sind ausschließlich natürliche Personen anspruchsberechtigt,
wohingegen die Satzungsempfehlung auch für juristische Personen ein
Informationsrecht vorsieht.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.



------------------------------------------------------------------------


Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

E-Mail: poststelle AT ldi.nrw.de

Internet: www.ldi.nrw.de [1]

Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:
www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc [2]



Links:
------
[1] http://www.ldi.nrw.de/
[2] http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc


----------------------------------
Kopie der Anfrage vom 11.07.16


An den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen


Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich ist Ihnen die Transparenzsatzung 
http://www.nrw-blickt-durch.de/fa/pdf/transparenz_satzung_nrw.pdf
bekannt

In der Neues Westfälichen Kirchlenger hat ein Artikel gestanden wo 
der Stadtrat eine Transpaenzzatung abgelehnt hat.
"Rat gegen Kommunale Transpaenz Satzung

http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg

Hier ist folgende Begründung enthalten:
Hierzu soll eine Veröffentlichlungs Pflicht im Hinblick auf 
Informationen geschaffen werden

(Geheimhaltung Information wurden in dem TransparenzSatzung Entwurf 
nicht angefordert)

"Das widerspricht den Regelen des Informations Freiheitsgesetzen NRW, 
das für die Gemeinden gibt . (Stefan Junkermann)
Damit würde die (Transparenz) Satzung im Widerspruch zu einem Landes 
rechtlichen Regelung stehen.

Steht so eine Transparenz-Satzung wie mit Link vorhanden, gegen das 
Informations Freiheits Gesetz NRW ?
Wie ist die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten NRW zu dieser 
Frage ?

Mit freundlichen Grüßen


  • [Herford] Sache für Herford :), Dennis Deutschkämer, 11.08.2016

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang