nrw-herford AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-herford mailing list
Listenarchiv
- From: Dennis Deutschkämer <m.rony.mobile AT googlemail.com>
- To: "nrw-herford AT lists.piratenpartei.de" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Herford] Sache für Herford :)
- Date: Thu, 11 Aug 2016 12:38:51 +0200
- Authentication-results: mail.intern.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass (2048-bit key) header.d=googlemail.com
Kam bei uns in den RT an... das befasst sich jemand mit der Transparenzsatzung, welche ihr in Kirchlengern gestellt habt.
-----------
betr. Meine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten NRW
Zum Thema TranzpaenzSatzung bin ich auf eine Aussage eines Beigeordneten
gestoßen, der symptomatisch für die Kommunal Politik NRW ist:
Hier eine Veröffentlichung NW zur Stadt Kirchlengern NRW gefunden bei
http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg
Dieses veranlasste mich zu einer Anfrage beim
Landesdatenschutzbeauftragten - Siehe Kopie am Ende.
Aus der Antwort LDI entnehme ich das es nur ein Widerspruch gibt,
bezüglich IFG und Transparenz Satzung ,
das IFG fordert natürliche Personen, der Entwurf Transparenz Satzung
lässt auch Juristische Personen zu.
(Sicherlich sollten Gemeinnützige Vereine und Öffentliche Organisationen
die im Interesse der Bürger arbeiten direkt Informationen erhalten
dürfen.)
Somit ist doch die Aussage des Beigeordneten der Stadt Kirchlenger
falsch ! ? irreführend ? !
"Das Widerspricht den Regelungen des InformationsFreiheitsgesetzes NRW,
das für Gemeinden gilt, so Stefan Junkermann"
(Dieses Satz habe ich zum Anlass meiner Anfrage LDI genommen)
Somit das IFG als Ausrede ? - sollte Herr Junkermann hier nicht
Rede und Antwort stehen ? oder hat dieser mir geschickt diesen einen
Punkt genutzt ?
Zur Vorbereitung an alle Kommunal Piraten zu solchen Aussagen -
zur Verbreitung /Weiterleitung.
mfg
PS
Das ist noch ein Punkt gewesen, Schriftform für Bürger Anregungen, ist
das noch Zeitgemäß, sollte es den Bürgern nicht leichter gemacht werden
?
sollte das Landesrecht und Kommunal-Satzungen nicht auf die Moderene
angepasst werden ?
Verberge zitierten Text
Zum Thema TranzpaenzSatzung bin ich auf eine Aussage eines Beigeordneten
gestoßen, der symptomatisch für die Kommunal Politik NRW ist:
Hier eine Veröffentlichung NW zur Stadt Kirchlengern NRW gefunden bei
http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg
Dieses veranlasste mich zu einer Anfrage beim
Landesdatenschutzbeauftragten - Siehe Kopie am Ende.
Aus der Antwort LDI entnehme ich das es nur ein Widerspruch gibt,
bezüglich IFG und Transparenz Satzung ,
das IFG fordert natürliche Personen, der Entwurf Transparenz Satzung
lässt auch Juristische Personen zu.
(Sicherlich sollten Gemeinnützige Vereine und Öffentliche Organisationen
die im Interesse der Bürger arbeiten direkt Informationen erhalten
dürfen.)
Somit ist doch die Aussage des Beigeordneten der Stadt Kirchlenger
falsch ! ? irreführend ? !
"Das Widerspricht den Regelungen des InformationsFreiheitsgesetzes NRW,
das für Gemeinden gilt, so Stefan Junkermann"
(Dieses Satz habe ich zum Anlass meiner Anfrage LDI genommen)
Somit das IFG als Ausrede ? - sollte Herr Junkermann hier nicht
Rede und Antwort stehen ? oder hat dieser mir geschickt diesen einen
Punkt genutzt ?
Zur Vorbereitung an alle Kommunal Piraten zu solchen Aussagen -
zur Verbreitung /Weiterleitung.
mfg
PS
Das ist noch ein Punkt gewesen, Schriftform für Bürger Anregungen, ist
das noch Zeitgemäß, sollte es den Bürgern nicht leichter gemacht werden
?
sollte das Landesrecht und Kommunal-Satzungen nicht auf die Moderene
angepasst werden ?
Verberge zitierten Text
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Ihre Anfrage vom 11.07.2016, Aktenzeichen: 209.2.2.1-2332/16
Datum: 25.07.2016 17:05
Von: LDI NRW <Poststelle AT ldi.nrw.de>
-------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem o.g. Schreiben erkundigen Sie sich, ob die Satzungsempfehlung
für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen in NRW in
Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) steht. Ein
Vergleich des § 3 Abs. 1 S. 1 der Satzungsempfehlung mit § 4 Abs. 1
IFG NRW zeigt, dass diese Frage nicht bejaht werden kann: Nach dem IFG
NRW sind ausschließlich natürliche Personen anspruchsberechtigt,
wohingegen die Satzungsempfehlung auch für juristische Personen ein
Informationsrecht vorsieht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle AT ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de [1]
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:
www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc [2]
Links:
------
[1] http://www.ldi.nrw.de/
[2] http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
----------------------------------
Kopie der Anfrage vom 11.07.16
An den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen die Transparenzsatzung
http://www.nrw-blickt-durch.de/fa/pdf/transparenz_satzung_nrw.pdf
bekannt
In der Neues Westfälichen Kirchlenger hat ein Artikel gestanden wo
der Stadtrat eine Transpaenzzatung abgelehnt hat.
"Rat gegen Kommunale Transpaenz Satzung
http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg
Hier ist folgende Begründung enthalten:
Hierzu soll eine Veröffentlichlungs Pflicht im Hinblick auf
Informationen geschaffen werden
(Geheimhaltung Information wurden in dem TransparenzSatzung Entwurf
nicht angefordert)
"Das widerspricht den Regelen des Informations Freiheitsgesetzen NRW,
das für die Gemeinden gibt . (Stefan Junkermann)
Damit würde die (Transparenz) Satzung im Widerspruch zu einem Landes
rechtlichen Regelung stehen.
Steht so eine Transparenz-Satzung wie mit Link vorhanden, gegen das
Informations Freiheits Gesetz NRW ?
Wie ist die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten NRW zu dieser
Frage ?
Mit freundlichen Grüßen
Betreff: Ihre Anfrage vom 11.07.2016, Aktenzeichen: 209.2.2.1-2332/16
Datum: 25.07.2016 17:05
Von: LDI NRW <Poststelle AT ldi.nrw.de>
-------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem o.g. Schreiben erkundigen Sie sich, ob die Satzungsempfehlung
für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen in NRW in
Einklang mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) steht. Ein
Vergleich des § 3 Abs. 1 S. 1 der Satzungsempfehlung mit § 4 Abs. 1
IFG NRW zeigt, dass diese Frage nicht bejaht werden kann: Nach dem IFG
NRW sind ausschließlich natürliche Personen anspruchsberechtigt,
wohingegen die Satzungsempfehlung auch für juristische Personen ein
Informationsrecht vorsieht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle AT ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de [1]
Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse:
www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc [2]
Links:
------
[1] http://www.ldi.nrw.de/
[2] http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
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Kopie der Anfrage vom 11.07.16
An den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich ist Ihnen die Transparenzsatzung
http://www.nrw-blickt-durch.de/fa/pdf/transparenz_satzung_nrw.pdf
bekannt
In der Neues Westfälichen Kirchlenger hat ein Artikel gestanden wo
der Stadtrat eine Transpaenzzatung abgelehnt hat.
"Rat gegen Kommunale Transpaenz Satzung
http://piratenpartei-herford.de/wp-content/uploads/2016_01_12_NW_digiPaper.jpg
Hier ist folgende Begründung enthalten:
Hierzu soll eine Veröffentlichlungs Pflicht im Hinblick auf
Informationen geschaffen werden
(Geheimhaltung Information wurden in dem TransparenzSatzung Entwurf
nicht angefordert)
"Das widerspricht den Regelen des Informations Freiheitsgesetzen NRW,
das für die Gemeinden gibt . (Stefan Junkermann)
Damit würde die (Transparenz) Satzung im Widerspruch zu einem Landes
rechtlichen Regelung stehen.
Steht so eine Transparenz-Satzung wie mit Link vorhanden, gegen das
Informations Freiheits Gesetz NRW ?
Wie ist die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten NRW zu dieser
Frage ?
Mit freundlichen Grüßen
- [Herford] Sache für Herford :), Dennis Deutschkämer, 11.08.2016
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