nrw-herford AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-herford mailing list
Listenarchiv
[Herford] Fw: WG: Schlappe für die Telekom: Gericht erklärt Drosselung für unzulässig
Chronologisch Thread
- From: "Hannes Gesmann" <VOHT AT gmx.de>
- To: "Herford Mailingliste" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Herford] Fw: WG: Schlappe für die Telekom: Gericht erklärt Drosselung für unzulässig
- Date: Wed, 30 Oct 2013 20:01:30 +0100 (CET)
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herford>
- List-id: <nrw-herford.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Feed: t3n News
Bereitgestellt am: Mittwoch, 30. Oktober 2013 13:13
Autor: t3n News
Betreff: Schlappe für die Telekom: Gericht erklärt Drosselung für unzulässig
Die Telekom darf nicht wie geplant die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen einschränken. Das besagt eine Entscheidung des Kölner Landgerichts. Telekom: Gericht sieht Drosselung von Flatrates als nicht rechtens an. (Grafik: Deutsche Telekom) Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Das Urteil betrifft die Drosselung auf 384 Kilobit sowie die auf zwei Megabit pro Sekunde. Als Begründung hieß es, dass Kunden mit dem Begriff Flatrate eine gleichbleibende Geschwindigkeit assoziieren und nicht mit Einschränkungen rechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist wahrscheinlich, dass der Telekommunikationsgigant gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird. Deutsche Telekom: Mit Drosselung keine Freunde gemachtIm Mai 2013 hatte die Telekom ihre Vertragbedingungen dahingehend geändert, dass der Konzern die DSL-Geschwindigkeit ihrer Festnetzkunden ab einem verbrauchten Datenvolumen von 75 Gigabyte drosseln darf. Diese Änderung sollte ab dem Jahr 2016 greifen. Die Telekom geriet daraufhin massiv in die Kritik und wurde im Internet als „Drosselkom“ verspottet. |
- [Herford] Fw: WG: Schlappe für die Telekom: Gericht erklärt Drosselung für unzulässig, Hannes Gesmann, 30.10.2013
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.