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nrw-herford - Re: [Herford] Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen

nrw-herford AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-herford mailing list

Listenarchiv

Re: [Herford] Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen


Chronologisch Thread 
  • From: Hannes Gesmann <hgesmann AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "Claudia Stock" <c.stock AT kreis-herford.de>
  • Cc: NRW Herford <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Herford] Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Date: Wed, 21 Mar 2012 23:45:27 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herford>
  • List-id: <nrw-herford.lists.piratenpartei.de>

Hallo Frau Stock,

vielen herzlichen Dank für die Informationsreiche E-Mail!!

Die nächste Frage, die sich mir stellt, bezieht sich dann auch schon auf
die Unterstützungsunterschriften, mit deren Einholung wir dann
hoffentlich schon in Kürze beginnen können:

Wir werden das entsprechende Formular 14a ja pro Kreiswahlvorschlag in
mehrfacher Ausführung erhalten – ist es möglich, von dem unausgefüllten
Formular auch selbst weitere Kopien anzufertigen? Optimale wäre für uns
die Möglichkeit, auch elektronische Kopien anzufertigen, sodass die
unausgefüllten Formulare schneller unter den Mitgliedern im Kreis
verteilt werden können.
Ich meine mich zu erinnern, dass bei der letzten Landtagswahl das Siegel
des Kreises als für die Akzeptanz des ausgefüllten Formulars maßgebend
angesehen wurde – ich möchte nur vermeiden, dass nachträglich ein Teil
der Formulare nicht akzeptiert wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Beste Grüße,
Hannes Gesmann


On 20.03.2012 16:09, Wahl (Kreis Herford) wrote:
> Sehr geehrter Herr Gesmann,
>
>
>
> bezüglich unseres heutigen Telefonates übersende ich Ihnen die
> erforderlichen Vordrucke für die Kreiswahlvorschläge und die beizufügenden
> Anlagen.
>
>
>
> Da die Piratenpartei weder im Landtag noch im Bundestag vertreten ist,
> müssen mit dem Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten der
> Wahlkreise Unterstützungsunterschriften nebst Wahlrechtsbescheinigung mit
> eingereicht werden (§ 19 Abs. 2 LWahlG NRW). Ich bitte Sie insbesondere
> bei Ausgabe der Formulare für Unterstützungsunterschriften darauf zu
> achten, dass diese je Wahlkreis 90 (Herford I) und 91 (Herford II)
> vorbereitet werden müssen.
>
>
>
>
>
> Entsprechend der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von
> Kreiswahlvorschlägen, die in den nächsten Tagen vom Kreiswahlleiter
> veröffentlicht wird, übersende ich Ihnen vorab folgende weitere
> Informationen:
>
>
>
> Die Kreiswahlvorschläge sollen nach dem Muster der beigefügten Anlage 11a
> LWahlO eingereicht werden.
>
>
>
> Ein Kreiswahlvorschlag muss enthalten:
>
>
>
> - den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei oder
> Wählergruppe, die den Wahlvorschlag einreicht; Wahlvorschläge von
> Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern können durch ein Kennwort
> gekennzeichnet sein.
>
>
>
> - Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift
> (Hauptwohnung) der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
>
>
>
> - Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin/einen Bewerber enthalten.
> Eine Bewerberin/ein Bewerber darf - unbeschadet ihrer/seiner Bewerbung in
> der Landesliste- nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.
>
>
>
> Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
>
>
>
> - eine Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberin/des vorgeschlagenen
> Bewerbers nach dem Muster der Anlage 12a LWahlO, dass sie/er der
> Aufstellung zustimmt und dass sie/er für keinen anderen Kreiswahlvorschlag
> ihre/seine Zustimmung zur Benennung als Bewerberin/Bewerber gegeben hat.
> Die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Erklärung kann auch auf dem
> Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a LWahlO abgegeben werden,
>
>
>
> - eine Bescheinigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach
> dem Muster der Anlage 13 LWahlO, dass die Bewerberin/der Bewerber wählbar
> ist; die Bescheinigung kann auch auf dem Wahlvorschlag nach dem Muster der
> Anlage 11a LWahlO abgegeben werden,
>
>
>
> - sofern der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird, eine
> Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung der Partei zur
> Aufstellung der Bewerberin/des Bewerbers, im Falle eines Einspruchs nach §
> 18 Abs. 6 LWahlG auch eine Niederschrift über die wiederhole Abstimmung,
> mit den nach § 18 Abs. 8 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides
> statt; bei Wahlvorschlägen nach § 18 Abs. 4 LWahlG brauchen die
> Niederschrift und die Versicherungen an Eides statt nur einem Wahlvorschlag
> beigefügt zu werden. Die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 9a
> LWahlO, die Versicherungen an Eides statt sollen nach dem Muster der Anlage
> 10a gefertigt sein.
>
>
>
> - die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst den
> Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen bzw. Unterzeichner (§
> 23 Abs. 2 Nr. 2 und 3 LWahlO), sofern der Wahlvorschlag von
> Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss.
>
>
>
>
>
> Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens 3 Mitgliedern des
> Vorstandes des Landesverbandes, darunter der/dem Vorsitzenden oder
> ihrer/seine Stellvertretung, persönlich und handschriftlich zu
> unterzeichnen. Hat eine Partei keine Landesverband oder keine einheitliche
> Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den vorständen
> der nächst niedrigeren Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis
> liegt, unterzeichnet sein.
>
>
>
> Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag
> ununterbrochen seit deren letzten Wahl vertreten sind oder deren
> Parteieigenschaft nicht bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag
> festgestellt worden ist, haben außerdem einzureichen:
>
>
>
> - den Nachweis, dass der für das Land zuständige Vorstand nach
> demokratischen Grundsätzen gewählt ist, und zwar durch eine Ausfertigung
> der bei der Wahl gefertigten Niederschrift oder durch die schriftliche
> Erklärung mehrerer bei der Wahl anwesender Personen,
>
>
>
> - die Satzung des für Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesverbandes,
>
>
>
> - das für die Gesamtpartei geltende Programm.
>
>
>
> Hat eine Partei diese Nachweise dem Landeswahlausschuss erbracht, so genügt
> eine vom Landeswahlleiter darüber erteilte Bescheinigung. Anträge auf
> Erteilung einer Bescheinigung über den nach § 23 Abs. 4 LWahlO
> erforderlichen Nachweis, können mit den entsprechenden Unterlagen bis zum
> 02.04.2012 bei der Landeswahlleiterin des Landes Nordrhein Westfalen,
> Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf eingereicht werden.
>
>
>
>
>
>
>
> Die Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen
> Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit
> deren letzen Wahl vertreten sind, müssen ferner von mindestens 100
> Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich
> unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von parteilosen
> Bewerberinnen/Bewerbern; hier müssen mindestens 3
> Unterzeichnerinnen/Unterzeichner ihre Unterschriften auf dem
> Kreiswahlvorschlag selbst leisten. Diese Unterschriften sind auf amtlichen
> Formblättern nach dem Muster der Anlage 14a LWahlO zu erbringen. Die
> Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei
> geliefert. Bei der Anforderung sind der Familienname, der Vorname und der
> Wohnort der vorzuschlagenden Bewerberin/ des vorzuschlagenden Bewerbers und
> die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe (Kennwort), die den
> Kreiswahlvorschlag einreichen will, anzugeben. Diese Angaben werden von
> dem Kreiswahlleiter im Kopf der
Formblätter vermerkt.
>
>
>
> Die Wahlberechtigten, die eine Kreiswahlvorschlag unterstützen, müssen ihn
> auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterschreiben; neben der
> Unterschrift sind die Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und
> zur Anschrift (Hauptwohnung) der/des Unterzeichnenden sowie der Tag der
> Unterzeichnung vor der/vom Unterzeichnenden persönlich und handschriftlich
> auszufüllen.
>
>
>
> Für jede Unterzeichnerin/jeden Unterzeichner ist eine Bescheinigung
> ihrer/seiner Gemeinde über ihre/seine Wahlberechtigung im Wahlkreis zum
> Zeitpunkt der Unterzeichnung nach dem Muster der Anlage 15 LWahlO
> beizufügen. Die Bescheinigung kann auch auf dem Formblatt für eine
> Unterstützungsunterschrift (Anlage 14 a LWahlO) erteilt werden. Wer für
> einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen,
> dass die/der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt. Die
> Wahlrechtsbescheinigungen werden von Stadt-u. Gemeindeverwaltungen
> gebührenfrei ausgestellt; sie dürfen dabei nicht festhalten, für welchen
> Wahlvorschlag die erteilte Bescheinigung bestimmt ist.
>
>
>
> Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte darf nur einen
> Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge
> unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen
> ungültig. Die gleichzeitige Unterzeichnung einer Landesliste bleibt
> unberührt. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberin/den
> Bewerber ist zulässig.
>
>
>
> Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen erst nach Aufstellung
> der Bewerberin/des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder
> Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften
> sind ungültig.
>
>
>
> In jedem Wahlvorschlag soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende
> Vertrauensperson bezeichnet sein (Name, Anschrift). Fehlt diese
> Bezeichnung, so gilt die erste Unterzeichnerin/der erste Unterzeichner als
> Vertrauensperson. Die/der zweite als stellvertretende Vertrauensperson.
>
>
>
> Die Kreiswahlvorschläge werden unverzüglich nach Eingang geprüft. Werden
> Mängel festgestellt, so fordert der Kreiswahlleiter die Vertrauensperson
> auf, die Mängel rechtzeitig zu beseitigen. Mängel, die einen gültigen
> Wahlvorschlag nicht zustande kommen lassen, können nur bis zum Ablauf der
> Einreichungsfrist beseitigt werden.
>
>
>
> Ich bitte, die Kreiswahlvorschläge so rechtzeitig vor dem 10. April 2012,
> 18.00 Uhr einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der
> Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig.
>
>
>
>
>
> Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
>
> Claudia Stock
> ----------------------------------------------------------------------
>
>
> Kreis Herford
>
> Personal, Organisation, Kommunales
>
> -Kreistagsbüro-
> Amtshausstraße 3, 32051 Herford
> Tel.: 0049 5221 - 13 13 71
> Fax: 0049 5221 - 13 1713 71
>
> mailto: c.stock AT kreis-herford.de <mailto:c.stock AT kreis-herford.de>
>
> http://www.kreis-herford.de
>
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>



  • Re: [Herford] Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen, Hannes Gesmann, 21.03.2012

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