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Betreff: Kreis Heinsberg -- NRW
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- From: Norbert <norbert.boxberg AT piratenpartei-nrw.de>
- To: thomas.gaul AT piratenpartei.de
- Cc: nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-Heinsberg] Analoge Anwendung Der §§ 16 bis 18 unserer Satzung
- Date: Sat, 3 Apr 2021 17:53:05 +0200
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Grüß Dich Thomas
Wenn sich auf der Einnahmeseite des Haushaltsentwurfes wesentliche Veränderungen abzeichnen, also Mindereinnahmen zu erwarten sind, dann muss der BuSchatzi gem. § 16 Abs. 1, Satz 2 einen Nachtragshaushalt erstellen. Denn die veranschlagten Kosten sind nicht mehr gedeckt und die Zuordnung dieser Kosten gem. § 17 unserer Satzung ist nicht mehr gewährleistet. Der BuSchatzi wäre in diesem Falle verpflichtet, eine Haushaltssperre bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zu verhängen.
Der § 18 unserer Satzung ist hier analog anzuwenden, wenn diese Verminderung der Einnahmen so kurz vor dem Abschluss des Geschäftsjahres eintreten würde und somit die Erstellung eines Nachtragshaushaltes nicht mehr möglich wäre. In diesem Falle müssten diese Mindereinnahmen im folgenden Geschäftsjahr von den Einnahmen direkt abgesetzt werden, so wie dieses bei den Kosten in einem solchen Falle vorgeschrieben ist. Hierzu ist es jetzt wichtig festzustellen, ab welchem Zeitpunkt der BuSchatzi Kenntnis von den Mindereinnahmen hatte bzw. haben musste. In den hier vorliegenden Fällen verhält es sich wie folgt:
- Die Mindereinnahmen bei der Parteienfinanzierung sind spätestens ab dem Zeitpunkt bekannt, sobald der Bescheid der Bundestagsverwaltung in der BGS eingetroffen ist. Die Höhe der hier zu erwartenden Mindereinnahmen kann vom BuSchatzi aber schon ab dem Zeitpunkt abgeschätzt werden, sobald ihm die Parameter für die Berechnung der Parteienfinanzierung für das entsprechende Kalenderjahr bekannt sind oder bekannt sein könnten.
- Aus dem Eingang der Spendeneinnahmen der vergangenen Jahren lässt sich abschätzen, ob hier mit einem verminderten Spendenaufkommen gerechnet werden muss. So kann eine Berichtigung des entsprechenden Haushaltansatzes jederzeit erfolgen. Man muss diese Kontrolle halt auch durchführen.
- Beim Übertrag eines Guthabens aus dem Vorjahr bezüglich des P-Shops steht nicht erst am Ende des Geschäftsjahres fest, dass der Ansatz bezüglich des Guthabens aus dem Vorjahr zu hoch eingeschätzt wurde. Eine derartige Fehleinschätzung dürfte nicht den dem Jahr erfolgen, in dem der P-Shop im Laufe des 3. Quartals des Vorjahres geschlossen wurde.
Der BuSchatzi kann nicht nur auf den augenblicklichen Kontenstand der Bankkonten schauen, um die Frage des BuVo’s zu beantworten, ob Geld für ein Vorhaben vorhanden sei. Er kann auch nicht nur darauf schauen, ob in dem entsprechenden Titel des Haushaltplanes hierfür die Mittel noch frei sind. Es muss auch darauf geachtet werden, ob diese Kosten auch durch die Einnahmen abgedeckt sind. Sonst könnte der Vorwurf von „Luftbuchungen“ erhoben werden und hier gilt es, schon den Anschein einer solchen „Luftbuchung“ zu vermeiden.Das Argument, wegen der Pandemie sei keine Etatüberschreitung eingetreten, ist eine unzulässige und unprofessionelle Augenwischerei.
Ebenso unzulässig wie unprofessionell ist das Argument des BuSchatzi, bis zur Verabschiedung des Haushaltplanes innerhalb des 1. Quartals des laufenden Geschäftsjahres, wurde das Prinzip der vorläufigen Haushaltsführung beachtet. Der § 16 Abs. 2 unserer Satzung hebt den § 16 Abs. 1, Satz 1 unserer Satzung nicht auf.
Thomas, ich denke hier sehr streng etatistisch. Auch wenn die Etatpositionen stets geschätzte Werte sind, so müssen diese Schätzungen sich doch an den realen Voraussetzungen orientieren. Es geht nicht, dass die Ausgaben um 1/3 die Einnahmen übersteigen und dieses in der Hoffnung, schon irgendwie durchzukommen. Der Vermögenshaushalt weist Rückstellungen aus. Entweder wird im Haushaltsentwurf dargestellt, dass Mittel und wenn ja, in welcher Höhe aus welcher Rückstellung entnommen werden oder es wird eine entsprechende Kreditaufnahme angekündigt. Das Problem hier besteht darin, dass unsere Satzung und unsere Finanzordnung weder etwas zur der Frage der Rückstellungen noch zur Frage der Kreditaufnahme etwas sagt. Da wir jedoch über kein nennenswertes Vermögen verfügen, wäre also die Bildung von Rückstellungen für periodisch auftretenden Aufwendungen (Wahlkämpfe) dringend angezeigt. Wir müssen auch hier professioneller werden und können nicht immer nur „von der Hand in den Mund“ leben und denken.
Herzliche Grüße
Norbert
Piratenpartei im
Kreis Heinsberg
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- [NRW-Heinsberg] Analoge Anwendung Der §§ 16 bis 18 unserer Satzung, Norbert, 03.04.2021
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