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nrw-essen - [NRW-Essen] §13a BauGB – ist Murks: Abriss und Neubau, - oder "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen"

nrw-essen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der Essener Piraten

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[NRW-Essen] §13a BauGB – ist Murks: Abriss und Neubau, - oder "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen"


Chronologisch Thread 
  • From: Olaf Swillus <olaf.swillus AT swiola.de>
  • To: <nrw-essen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-Essen] §13a BauGB – ist Murks: Abriss und Neubau, - oder "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen"
  • Date: Thu, 09 Aug 2012 16:49:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-essen>
  • List-id: Mailingliste der Essener Piraten <nrw-essen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: osw


Gerade habe ich einen Artikel fertig gestellt,
der noch in einer Zeitschrift veröffentlicht werden wird.
Wenn das geschehen ist, gebe ich gerne noch Bescheid.
Für Euch aber schon mal vorab der Artikel, der in wohlgesetzten Worten
zusammenfasst warum §13a BauGB Murks ist, und warum man auf die Anwendung
dieses Verfahrens bei der Planung verzichten sollte,
dass man das auch kann, und dass die Stadt Düsseldorf es tatsächlich vor macht.

Für viele Essener Kommunalpolitiker, die §13a BauGB als Gesetz,
sozusagen als gottgegeben annahmen, könnte das eine Offenbarung sein.

Das nächste Mal, wenn etwas nach "§ 13a BauGB" geplant werden soll,
wäre es also an der Zeit "§ 13a BauGB" aus den unten geschilderten
Gründen abzulehnen, und mehr Bürgerbeteiligung zu fordern.


*** Von Abriss und Neubau
oder "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen" ***

In einem städtischen Dokument der Verwaltung
zur Neubebauung Herthstr/Gummertstr. in Essen heißt es:

Das Planverfahren soll auf der Grundlage des §13a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Bebauungspläne der Innenentwicklung dienen der Wiedernutzbarmachung
von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen
der Innenentwicklung. Sie können in einem beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden. Die Voraussetzungen zur Anwendung
des beschleunigten Verfahrens gem. §13a BauGB sind erfüllt.

Zum "Anlass der Planung und Planungsziele" führt die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplanentwurf "Herthastraße/Gummertstraße“ aus:

Nach Aufgabe des im nordöstlichen Bereich des Plangebietes
ansässigen Gewerbebetriebes wird eine den Standortqualitäten
angemessene Folgenutzung angestrebt. Im Zusammenhang mit dieser
Umnutzung der Gewerbebrache bietet sich eine Neuordnung
der ***untergenutzten Wohnbauflächen**** im südlich anschließenden
Bereich sowie die Einbeziehung der westlich anschließenden,
ebenfalls untergenutzten Kleingewerbefläche an.

Nun wurde offenkundig, dass mit "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen" der Abriss von Häusern gemeint war, in dem Menschen wohnen, die wegen des sogenannten "beschleunigten Verfahrens" noch nicht darüber informiert worden sind. Sie hatten es kurzfristig aus der Zeitung erfahren und sind nun fassungslos darüber. Auch die meisten Bezirkspolitiker, die allesamt diesem Bebauungsplan zugestimmt hatten, ahnten nicht, was sich hinter diesen Worten verbarg.

Nun ist die Aufregung groß. Statt zu beschleunigen hat das sogenannte "beschleunigte Verfahren" nach §13a BauGB dazu geführt, dass über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg eifrig geplant worden ist. Die weit gediehenen Planungen müssen jetzt wieder umgeworfen werden, denn eine Anwohnerinitiative kämpft nun erbittert gegen den Abriss ihrer Häuser.

Das wurde am 4. August bei einer Diskussion sehr deutlich:
http://www.derwesten.de/staedte/essen/gummertstrasse-buerger-wollen-sich-nicht-vertreiben-lassen-id6949405.html

*** §13a BauGB – ist Murks ***

Am 1.1.2007 trat das "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" in Kraft, mit welchem das Baugesetzbuch (BauGB) in Teilen überarbeitet wurde.
Bestandteil dieser Novellierung war der neue Paragraph 13a, der das "beschleunigte Verfahren" für Bebauungspläne der Innenentwicklung erstmalig in das bundesdeutsche Bauplanungsrecht einführte. Von Anfang an stieß das neue Gesetz bei Fachleuten auf viel Kritik: In einer Studie „Nachhaltige Innenentwicklung durch beschleunigte Planung?“ des Instituts für Raumordnung und Entwicklungsplanung der Universität Stuttgart, hieß es z.B.

Kritiker der neuen Regelung verweisen schließlich auch auf Erfahrungen,
die gezeigt hätten, dass der konsequente und frühzeitige Einsatz
von Eingriffsregelung und Umweltprüfung zur Konfliktvermeidung
und in Folge dessen zu angemessenen planerischen Lösungen beitrage.
Die vermeindliche Verfahrensbeschleunigungen würden in der Praxis
nicht eintreten oder auf ernsthafte Bedenken aus der Bürgerschaft stoßen …

Quelle: http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/98405/BWR28002-Siedentop.pdf?command=downloadContent&filename=BWR28002-Siedentop.pdf

Genau das hat sich in Essen mal wieder bestätigt.

Ein Blick ins Ratsinformationssystem der Stadt Essen (RIS) zeigt, dass es in Essen von Bebauungsplänen nach § 13a BauGB nur so wimmelt. Ob immer die Voraussetzungen zur Anwendung dieses Verfahrens erfüllt waren, hat übrigens keine praktische Bedeutung, denn eine sogenannte Heilungsvorschrift (§ 214 Abs. 2a Nr.1 BauGB) legt fest, dass eine fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für die Anwendung des $ 13a BauGB für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unbeachtlich ist. Kritiker aus der Fachwelt hatten schon früh davor gewarnt, dass diese Bestimmung zu Mißbrauch einladen und zu einer Flut von Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB führen könne.

Im ihrem Kommunalwahlprogramm von 2009 setzt sich die LINKE.Essen „Für eine solidarische und ökologische Stadtentwicklung“ ein. Das Ziel sei eine „lebenswerte und vielfältige Stadt für alle Einwohnerinnen und Einwohner.“: Weiter heißt es: „Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Wohnungsbau, Naherholung, öffentliche Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten müssen auf die Bedürfnisse der großen Mehrheit der Bevölkerung ausgerichtet sein.“ Und: „Unser Maßstab ist die Verbesserung der sozialen Bedingungen, der Lebensverhältnisse für die Masse der Bevölkerung.“

Das läßt sich nur erreichen, wenn auch in der Stadtplanung die Bürger mit einbezogen werden und auf sogenannte „beschleunigte Verfahren“ nach $ 13a BauGB künftig verzichtet wird.

Tatsächlich gibt es eine Stadt, deren Grundsatz es ist § 13a BauGB überhaupt nicht anzuwenden. Diese Stadt heißt Düsseldorf: Zitat aus: http://www.duesseldorf.de/planung/umwelt/umweltpruefung/schritt5baugb.shtml

Statt einer nachhaltigen Innenentwicklung wird jedoch
mit diesem Planungsinstrument in erster Linie eine ungesteuerte
Innenbebauung gefördert.
Da dies nicht im Interesse der Landeshauptstadt ist,
wird der §13a BauGB in Düsseldorf nicht angewendet,
d.h. Bebauungspläne der Innenentwicklung werden
im rechtssicheren Normalverfahren aufgestellt.

Für viele Essener Kommunalpolitiker, die §13a BauGB bisher als Gesetz,
sozusagen als gottgegeben annahmen, könnte das eine Offenbarung sein.

Das nächste Mal, wenn etwas nach "§ 13a BauGB" geplant werden soll,
wäre es also an der Zeit die Anwendung des "§ 13a BauGB"
aus den genannten Gründen abzulehnen, und mehr Bürgerbeteiligung zu fordern.

Olaf Swillus, 9.8.2012




  • [NRW-Essen] §13a BauGB – ist Murks: Abriss und Neubau, - oder "Neuordnung der untergenutzten Wohnbauflächen", Olaf Swillus, 09.08.2012

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