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nrw-ennepe-ruhr - Re: [Ennepe-Ruhr] Unterstützung der Kundgebung "Wir möchten Integration - Gebt uns die Chance dazu!“ in Witten

nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Kreisverbands Ennepe-Ruhr der Piratenpartei

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Re: [Ennepe-Ruhr] Unterstützung der Kundgebung "Wir möchten Integration - Gebt uns die Chance dazu!“ in Witten


Chronologisch Thread 
  • From: Roland Löpke <roland.loepke AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ennepe-Ruhr] Unterstützung der Kundgebung "Wir möchten Integration - Gebt uns die Chance dazu!“ in Witten
  • Date: Tue, 26 Apr 2016 09:03:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ennepe-ruhr>
  • List-id: <nrw-ennepe-ruhr.lists.piratenpartei.de>

Hallo Stefan,

das klingt irgendwie nach Asterix bei den Römern oder nach Reinhard Mey ... Erteilung auf ein Antragsfomular ... und darf einfach nicht wahr sein ...

Ahoi.   Roland

Am 25.04.2016 um 13:57 schrieb Stefan Borggraefe:
Hallo lieber Vorstand,

Hiermit beantrage ich, dass die Piratenpartei NRW dies Kundgebung "Wir möchten 
Integration - Gebt uns die Chance dazu!“ unterstützt und zur Teilnahme mit 
aufruft. Den Aufruf zur Teilnahme würden lokale Piraten vor Ort übernehmen und 
nach außen als Aufruf der "Piratenpartei Witten" darstellen.

Hier eine Beschreibung der Hintergründe der Kundgebung:

In Witten soll am 28. April um 11 Uhr die Kundgebung "Wir möchten Integration 
- Gebt uns die Chance dazu!“ stattfinden. Der Anmelder ist ein Wittener Bürger 
und Journalist, der in der Flüchtlingshilfe sehr engagiert ist. Er hat mich 
wegen einer Unterstützung durch die Piratenpartei angesprochen.

Hintergrund: Die rund 50 ehemaligen Geflüchteten aus der Notunterkunft 
Jahnhalle, die in seit 8 Monaten in Witten leben, sowie unzählige anderen, hat 
man bis heute das Grundrecht einen Asylantrag zu stellen, verwehrt. Sie haben 
lediglich eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA). Nach 
EU Richtlinie 2013/32, Art. 6 Abs. 1, muss innerhalb von 3 Tagen, ein 
Asylantrag angenommen werde. Dieses Recht wird täglich in Deutschland 
gebrochen. Die Verwaltungsgerichte sagen, das nach 6 Montane ohne 
Antragstellung, es zulässig ist, gegen die Bundesrepublik wegen Untätigkeit zu 
klagen. 

Freitag, 22. April, waren etwa 45 Geflüchtete mit ihrer Sprachlehrerin beim 
BAMF in Dortmund, dort sagte man, dass es am Ausländeramt Witten liege, dass 
bis jetzt nicht passiert sei. Am 25. April morgens waren sie dann gemeinsam im 
Rathaus bei Ausländeramt. Dort versicherte man, dass es nicht an ihnen liege. 
Das Ausländeramt habe Anfang des Jahres eine Liste mit allen BüMA-Inhabern an 
das BAMF gesendet, damit diese chronologisch abgearbeitet werden können, nur 
sei nichts passiert.

Da die Geflüchteten weiter kommen wollen in ihrem Bestreben, sich in Witten zu 
integrieren und eine neue Existenz aufzubauen, sind sie darauf angewiesen, 
endlich ihr Asylverfahren beginnen zu können. Ohne Anerkennung als 
Asylbewerber stehen ihn nach dem ersten Deutschkurs, keine weiteren Kurse, 
auch nicht der Integrationskurs, zu. Das heißt, vermutlich erst einem  halben 
bis ganzes Jahr nach Antragstellung, denn so lange dauern die Verfahren zu 
Zeit. Die Integration kann erst starten1,5 bis 2 Jahren nach Ankunft in 
Deutschland starten.

Viele Grüße,

Stefan






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