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nrw-ennepe-ruhr - [Ennepe-Ruhr] Sachkundiger Bürger für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Witten gesucht

nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Kreisverbands Ennepe-Ruhr der Piratenpartei

Listenarchiv

[Ennepe-Ruhr] Sachkundiger Bürger für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Witten gesucht


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Borggraefe <ich.bin AT pirat.borggraefe.com>
  • To: nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ennepe-Ruhr] Sachkundiger Bürger für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Witten gesucht
  • Date: Tue, 15 Jul 2014 00:07:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ennepe-ruhr>
  • List-id: <nrw-ennepe-ruhr.lists.piratenpartei.de>

Hallo zusammen,

Hans-Günther muss leider aus gesundheitlichen Gründen bei der Ausschussarbeit
ausscheiden. :-(

Wir sollten daher nun einen sachkundigen Bürger vom Stadtrat nachwählen
lassen. Hat jemand Interesse daran, in diesem Ausschuss in Witten
mitzuarbeiten oder kennt jemand eine kompetente Person für den Job?

Hier nochmal die Beschreibung, worum es in diesem Ausschuss geht:


Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
=========================================

Vorberatung aller Planungs- und Stadtentwicklungsangelegenheiten,
einschließlich der notwendigen Abwägung sowie Vorberatung von städtebaulichen
Sanierungsvorhaben.

Entscheidung in Planungs- und Stadtentwicklungsfragen, die keiner
koordinierenden Entscheidung im HFA oder einer abschließenden Entscheidung im
Rat bedürfen, insbesondere bei Planungsvorhaben anderer Planungsträger.

Aufgaben der Denkmalpflege gemäß § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und
der dazu erlassenen Satzung, und zwar Vorberatung aller Maßnahmen sowie
Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste (§ 3 DSchG), die
Erhaltung von Denkmälern (§ 7 DSchG) und die Nutzung von Baudenkmälern und
ortsfesten Bodendenkmälern (§ 8 DSchG).

Entscheidung aller Planungen und aller Maßnahmen zur Innenstadterneuerung
sowie in Angelegenheiten für den Bereich Wohnen.

Entscheidung in allen Angelegenheiten des Umweltschutzes und der
Umweltsanierung und der städtischen Grünflächen (einschließlich Friedhöfe und
Forsten).

Entscheidung über umweltrelevante Angelegenheiten der Abfallbeseitigung und
Stadtreinigung.

Vorberatung in allen Angelegenheiten des Grünflächenbereichs, des
Umweltschutzes und der Umweltsanierung, die die allgemeine Freiflächenplanung
und Bauleitplanung berühren.

Die Verwaltung hat vor Erteilung einer Baugenehmigung nach § 34 BauGB den
zuständigen Fachausschuss zu unterrichten, soweit das beantragte Bauvolumen
4.000 m3 umbauten Raum übersteigt.

Vorberatung und Begleitung städtischer Bauvorhaben.

Bei der Erteilung von Baugenehmigungen nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben während der Planaufstellung) nimmt der Ausschuss Kenntnis.

Kenntnisnahme von allen Bauvorhaben gemäß § 35 BauGB und § 34 BauGB, soweit
es
sich um Überschneidungsfälle zu § 35 BauGB handelt.

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