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nrw-ennepe-ruhr - Re: [Ennepe-Ruhr] PM ÖPNV Stammtisch Gevelsberg

nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Kreisverbands Ennepe-Ruhr der Piratenpartei

Listenarchiv

Re: [Ennepe-Ruhr] PM ÖPNV Stammtisch Gevelsberg


Chronologisch Thread 
  • From: Jörg Müller <joerg AT jojoshome.de>
  • To: nrw-ennepe-ruhr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ennepe-Ruhr] PM ÖPNV Stammtisch Gevelsberg
  • Date: Tue, 04 Mar 2014 10:38:17 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ennepe-ruhr>
  • List-id: <nrw-ennepe-ruhr.lists.piratenpartei.de>

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Hash: SHA1

Am 04.03.2014 09:57, schrieb Christian Gebel:
> Hallo Jörg, nur in Ausnahmen: Bei der Partei abhängig Beschäftige
> sowie Wahlhelfer und Ratsmitglieder sind während der Ausübung
> ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dies auf alle
> Mitglieder auszuweiten, ist in der gesetzlichen Unfallversicherung
> nicht vorgesehen und bei den privaten Versicherungsträgern nicht
> bezahlbar. Sollte es aber zu einem schweren Unfall kommen, sollte
> sich der Geschädigte unbedingt an die Partei wenden, denn
> gegebenenfalls gibt es auch dort noch Möglichkeiten. MfG, at
>

Hallo Christian,

es gibt da eine Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

<http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a329-unfallversichert-im-engagement.pdf?__blob=publicationFile>

Da liest sich das etwas anders, zumindest wird da eine freiwillige
Versicherung in der VBG von Parteimitgliedern in Ausübung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit für Parteizwecke explizit erwähnt.

Da heißt es auf Seite 12 zur freiwilligen Versicherung:

"Freiwillige Versicherung für Personen, die ehrenamtlich für Parteien im
Sinne des Parteiengesetzes tätig sind

Auch Personen, die sich ehrenamtlich für politische Parteien engagieren,
haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 5
SGB VII).
Dies betrifft solche Personen, die in Parteigremien, Ausschüssen,
Kommissionen oder Arbeitskreisen der Parteien an der inhaltlichen
Erarbeitung und Durchsetzung der politischen Vorstellungen der Partei
mitwirken oder die politischen Positionen der Parteien in deren
Auftrag oder mit deren Einwilligung nach außen in Reden, Diskussionen
oder Gesprächen inhaltlich vertreten.

Auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen betreffend
Tätigkeiten für Gremien in Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
oder für Parteien ist dann versichert. Zuständig ist in der Regel die
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (http://www.vbg.de)."

Das klingt zumindest anders als, "ist in der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht vorgesehen". Ob und was das dann kostet ist
natürlich eine andere Frage.

LG

Jojo
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