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Betreff: Infos für Duisburger Piraten
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- From: hpweyer <hpw.agpos AT gmail.com>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-Duisburg] WG: Das alte Wahlrecht ist verfassungswidrig
- Date: Sun, 29 Jul 2012 01:37:43 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Weiterleitung zur Information.
Gruss hpweyer
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Das alte Wahlrecht ist verfassungswidrig - darum fordern wir ein
neues
Von: "Ralf-Uwe Beck - Mehr Demokratie e.V." <email AT mehr-demokratie.de>
An: hpw AT ag-pos.de
Cc:
Sehr geehrter Herr Weyer,
gemeinsam mit Ihnen und mehr als 3.000 Menschen haben wir gegen das
Bundeswahlgesetz geklagt. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt
– einstimmig. Um es gleich vorweg zu sagen: Wir haben die Bürgerklage
gewonnen! Das ist ein Riesenerfolg. Maximal 15 Überhangmandate – mehr darf es
zukünftig im Bundestag nicht mehr geben. Und auch weitere Regeln des
Wahlgesetzes sind verfassungswidrig. Eine klare Klatsche für die
schwarz-gelbe Koalition, die erst die Frist für ein neues Wahlrecht
verstreichen ließ und dann ein Gesetz vorlegt, dass mehr dem Machterhalt und
weniger einem demokratischen Wahlrecht dient. Dem ist jetzt ein Riegel
vorgeschoben.
Nun muss das Bundestagswahlrecht überarbeitet werden. Fraglich ist, wie es
sich so gestalten lässt, dass es tatsächlich nicht mehr als 15
Überhangmandate geben kann. Am besten wäre freilich, sich gleich gänzlich von
Überhangmandaten zu verabschieden. Wir werden sehen. Viel Zeit ist nicht.
Denn im September 2013 sind Bundestagswahlen. Bis dahin muss unser Wahlrecht
neu geregelt sein. Viel Arbeit für Regierung und Bundestag. Und für uns. Wir
werden die Ausarbeitung selbstverständlich sehr kritisch begleiten.
Bei der Gelegenheit ein Wort in eigener Sache: Mehr Demokratie wächst gerade
über sich hinaus. Es ist unglaublich viel Arbeit, eine Klage beim
Bundesverfassungsgericht einzureichen und am Ende sogar noch zu gewinnen.
(Neben der Wahlrechtsklage läuft noch unsere Klage zu ESM und Fiskalpakt.)
Dabei dürfen wir in unserem Kerngeschäft nicht nachlassen, dem Ausbau der
direkten Demokratie. Eigentlich ist unsere Basis für all die Arbeit zu
gering. Eigentlich. Erfolgreich sind wir ja (meistens) dennoch. Wir müssen
aber dringend unsere Mitgliederbasis verbreitern. Bundesweit 6.200 Mitglieder
– das sind viele Menschen, aber nicht genug, um die Arbeit durchzuhalten.
Deshalb sage ich es gerade heraus: Bitte werden Sie Mitglied bei Mehr
Demokratie. 78 Euro ist der Jahresbeitrag, das sind 6,50 Euro im Monat. Einen
ermäßigten Beitrag gibt es auch: 30 Euro. Je mehr Mitglieder wir sind, um so
wirksamer können wir politisch arbeiten. Das ist keine Floskel, es ist unsere
Realität. Denn Mehr Demokratie bekommt keinen einzigen Euro öffentliche
Fördermittel. Das sichert unsere Unabhängigkeit. Bitte werden Sie Mitglied.
Mit einem Klick, sind Sie bei uns
https://www.mehr-demokratie.de/mitglied-werden.html
Zurück zum Wahlrecht: Es muss jetzt etwas geschehen. Eine grundlegende
Überarbeitung des Wahlrechts schon bis zur nächsten Bundestagswahl wird dabei
kaum zu erwarten sein. Dafür ist die Zeit zu knapp. Aber die Tür dafür ist
aufgestoßen. Wir werden weiter darauf drängen, dass die Wählerinnen und
Wähler mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages
bekommen. Wir haben einen neuen Aufruf im Internet gestartet.
Hier geht es zur Unterzeichnung
https://www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-urteil.html Wir machen Druck für
mehr Demokratie beim Wählen!
Einen schönen Sommer wünscht Ihnen
mit herzlichen Grüßen
Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher Mehr Demokratie
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Impressum
Kontaktadresse
Mehr Demokratie e.V.
Ralf-Uwe Beck
email AT mehr-demokratie.de
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Geschäftsführung: Roman Huber
Kassenwartin: Katrin Tober
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn
Vereinsregister-Nummer 5707
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Dies ist ein Service von mehr Demokratie e. V.,
Der Bürgeraktion für bundesweite Volksabstimmungen.
- [NRW-Duisburg] WG: Das alte Wahlrecht ist verfassungswidrig, hpweyer, 29.07.2012
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