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[NRW-Duisburg] WG: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
Chronologisch Thread
- From: Hans-Peter Weyer <hpw.agpos AT googlemail.com>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-Duisburg] WG: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
- Date: Mon, 04 Jun 2012 15:51:17 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
ich geb das mal für den AK-Kommunalpolitik hier weiter. Vielleich sind da ja
Links bei, die ihr mit in Eure Wikiseite übernehmen wollt.
Gruss hpweyer
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75
Von: MKC <MKC AT news.piratenpartei.de>
An: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
Cc:
Servus,
ich zitiere mal einen Leckerbissen:
§ 75 (2) GO NRW : "*Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der
Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder
übersteigt.*"
Rein Gefühlsmäßig fallen mir direkt sehr viele Kommunen ein die gegen
das Gesetz verstoßen... :) interessant ist, dass Sie erst dagegen
verstoßen, wenn Sie defakto mehr Ausgeben als 133% ihres Einkommens.
Oder anders: du hast 100.000 € im Jahr, dann musst du dich so lange
nicht rechtfertigen, wie du nicht mindestens 133.334 € ausgibst.
Habe nach ein bisschen einarbeiten und lesen folgendes gefunden:
Erklärung von HaushaltsSteuerung.de
http://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-ausgleichsruecklage.html
Beitrag der Freien Wähler
http://aktuell.meinestadt.de/bielefeld/2012/04/18/freie-waehler-informieren-was-ist-eigentlich-die-ausgleichsruecklage/
- etwas dramatisiert, aber trotzdem ne gute Erläuterung.
übrigens: das wäre das normal verständliche:
Rücklagenverordnung (1936) siehe §3
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/gemeindeordung35-ruecklagen.htm
Meines Erachtens nach und sollte mir nicht jemand etwas anderes dazu
erklären können, ist es ein Zahlenspiel, dass den Anschein von seriöser
Finanzpolitik erzeugen soll...
Denn wenn der Haushalt dann doch überzogen wird, dann geschieht dies ohne
Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Und die "Rücklage" ist in Wahrheit eine nicht vorhandene Geldsumme.
--
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- [NRW-Duisburg] WG: Re: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Ausgleichsrücklage / GO NRW $75, Hans-Peter Weyer, 04.06.2012
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