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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Bericht der Presse über uns Duisburger Piraten

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] Bericht der Presse über uns Duisburger Piraten


Chronologisch Thread 
  • From: Thorpirat <thorpirat AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Bericht der Presse über uns Duisburger Piraten
  • Date: Fri, 11 May 2012 08:42:51 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

die stimmberechtigten Mitglieder (nicht die Bürger) der Piratenpartei haben sich entsprechend dem Parteiengesetz eine Satzung, Geschäftsordnung, Wahlprogramm, Grundsätze etc. gegeben. Mit dem Eintritt in die Piratenpartei hast du diese Regeln akzeptiert!

Die Politik innerhalb der Piratenpartei wird von ihren Mitglieder beschlossen! Als offene Partei, bieten wir jedoch jedem Bürger die Mitarbeit an. Die Bürger können also Vorschläge einbringen, jedoch nicht bestimmen, welche Punkte wir davon aufnehmen und zu unserer Politik machen (das können nur Piraten).

---
Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland.
---

Freut mich, wenn ich helfen konnte.

Gruß

Thorsten

Am 10.05.2012 23:52, schrieb Frank Leiendecker:

Hallo Armin,

wie sieht es mit Menschen, Bürger aus bei den Piraten,
habe leider nichts gefunden.

Arbeite immer mit meinem Gewissen---))) zum wohle der Partei,
nicht immer zum wohle der Mitpiraten.

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind
Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden
und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;
wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit
eintritt.
(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.





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