nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Infos für Duisburger Piraten
Listenarchiv
- From: Hans-Peter Weyer <hpw.agpos AT googlemail.com>
- To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-Duisburg] WG: [nrw-öa]Info für alle Listenkandidaten
- Date: Thu, 29 Mar 2012 23:45:36 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
- List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
Die folgenden Ausführungen unserer Rechtsabteilung gelten auch für alle
Direktkandidaten!
Hans-Peter Weyer
Pressesprecher PIRATEN Duisburg
Tel. 0203-5090895
Mobil 0172-2583569
-------- Originalnachricht --------
Betreff: [nrw-öa]Info für alle Listenkandidaten
Von: DS Lawfox <dslawfox AT googlemail.com>
An: Mailingliste der AG Öffentlichkeitsarbeit NRW
<nrw-ag-oeffentlichkeitsarbeit AT lists.piratenpartei.de>
Cc:
Ahoi Piraten...
... die ihr auf die Landesliste NRW gewählt worden seid.
Aus Gründen und auf Veranlassung informiere ich euch kurz über wesentliche
rechtliche Aspekt in Zusammenhang mit eurem jetzigen und ggf. künftigen
Status.
1.
Inzwischen ist sicher bekannt geworden, dass jedem Listenkandidaten
aufgrund § 3 Abgeordnetengesetz NRW (AbgG) innerhalb der letzten zwei
Monate vor dem Wahltag auf Antrag der zur Vorbereitung der Wahl
erforderliche Wahlvorbereitungsurlaub bis zu zwei Monaten zu gewähren ist.
Ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts oder des Lohnes besteht für die
Dauer der Beurlaubung indessen nicht.
Alles Weitere ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es ist jedoch ratsam, etwaige Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen
schriftlich zu fixieren.
2.
Wichtig für die Listenkandidaten und insbesondere diejenigen, die ggf. in
den Landtag einziehen, ist die Vorschrift des § 2 AbgG.
Bezüglich eines bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht beginnend mit der
Aufstellung des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder
mit der Einreichung des Wahlvorschlags Kündigungsschutz; § 2 Abs. . D.h.,
dass sämtliche Arbeitsverhältnisse der 42 Listenkandidaten ab dem Zeitpunkt
der Annahme der Wahl geschützt sind.
Für diejenigen, die aufgrund der Wahl nicht in den Landtag einziehen, gilt
mit dem Tag nach der Wahl: Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gemäß den
Pflichten und Rechten aufgrund des Arbeitsvertrags. Denn die Bewerbung um
ein Mandat endet mit dem Tag der Wahl, was einschließt, dass auch der
Sonderurlaub gem. § 2 Abs.
Für diejenigen, die aufgrund Wahl in den Landtag einziehen, gilt der
Kündigungsschutz während des gesamten Mandats und 1 Jahr nach dessen
Beendigung.
Fälle, in denen gewisse "Unentbehrlichkeiten" innerhalb des
Arbeitsverhältnisses bestehen, bedürfen sicher der besonderen Betrachtung.
Hier wird es auf Vereinbarungen und Absprachen mit dem jeweiligen
Arbeitgeber ankommen. Es besteht z.B. die Möglichkeit - das
Arbeitsverhältnis besteht ja auch während des Mandatsverhältnisses fort,
wobei allerdings keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung
besteht, jedoch auch kein Anspruch auf Vergütung - Regelungen zu treffen,
welche es dem Arbeitnehmer (= Mandatsträger) ermöglichen, bestimmte
Tätigkeiten (z.B. Beratungsleistungen) freiwillig zu erbringen (nicht
notwendigerweise kostenlos), solange die Mandatsausübung hierdurch nicht
beeinträchtigt wird. Die Pflichten zur Angabe von "Nebeneinkünften" bleiben
hiervon unberührt.
Alle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sollten der guten Ordnung halber
schriftlich fixiert werden.
Die Ausübung des Mandats hat jedenfalls Vorrang.
Beste Grüße
Dietmar aka DSLawFox <http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:DSLawFox>
On Twitter: @dslawfox
--
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Nrw-ag-oeffentlichkeitsarbeit AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ag-oeffentlichkeitsarbeit
- [NRW-Duisburg] WG: [nrw-öa]Info für alle Listenkandidaten, Hans-Peter Weyer, 29.03.2012
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