Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-duisburg - [NRW-Duisburg] Anforderungsprofil Oberbürgermeisters

nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Infos für Duisburger Piraten

Listenarchiv

[NRW-Duisburg] Anforderungsprofil Oberbürgermeisters


Chronologisch Thread 
  • From: duisblog <duisblog AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-Duisburg] Anforderungsprofil Oberbürgermeisters
  • Date: Thu, 16 Feb 2012 08:59:03 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Dann hatte ich noch eine Idee. (Schon klar, die hätte ich am Montag haben sollen, kam mir aber erst später, vielleicht auch erst als Ergebnis von Montag).

Es zeichnet sich in den letzten Tagen immer deutlicher ab, dass die Suche nach einem neuen OB von Ralf Jäger geleitet nur unter den Parteien und "Neuanfang" aber ohne die Bürger stattfinden wird. (Neuanfang ist übrigens öffentlich nicht mehr zu erreichen. Die Webseite ist veschwunden, die facebook-Gruppe zur Abwahl wurde beendet, eine neue eröffnet, die aber nur für Mitglieder zugänglich ist.)

Die Piraten veranstalten kurzfristig ein Bürger-Seminar (über die Begriffe muss man noch mal nachdenken), auf dem Anforderungen an den neuen OB erarbeitet werden.

In der GO-NRW wird die Stellung des Bürgermeisters so beschrieben:

§ 62 (Fn 26)
Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

(2) Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 132 ergehen, unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

(3) Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.

(4) Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.

(Anmerkung: Die GO spricht immer von Bürgermeister, damit ist aber in freien kreisfreien Städten der OB gemeint).

Dieses Bürgerseminar wird über eine ganzen Tag stattfinden, am Wochenende.

Phase 1: Wir laden einen Politikwissenschaftler ein, der uns und den Bürgern erklärt, was ein Bürgermeister ist/kann/darf/muss.

Phase 2: Die einzelnen Tätigkeits-Bereiche des Oberbürgermeisters.
2.a. Fachliche Qualifiktionen
2.b. Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit in Duisburg
2.c. ... Muss noch weiter ausgearbeiet werden.

Phase 3: Zusammenfassung zu einem "Anforderungsprofil", quasi eine Art Stellenausschreibung.

Einbezogen werden muss dabei der Personalrat der Stadt.

Problem: Für wie viele Leute muss/kann man das planen? Kann/muss/soll man sich dazu anmelden?

Wenn wir das machen wollen, dürfen wir nicht lange zögern, sonst ist der Zug abgefahren.

Das ist einfacher zu machen als ein "Casting" oder sowas, erfüllt aber einen ganz ähnlichen Zweck.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang