nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: Markus Wetzler <markusvonkrella AT piratenpartei-nrw.de>
- To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de, krefeld-talk AT lists.piratenpartei-nrw.de
- Subject: [Ddorf-Talk] Satzungsänderungantrag für ein Delegiertensystem
- Date: Fri, 17 Apr 2015 08:11:42 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
- List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>
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Hash: SHA512
Moin,
wer es einrichten kann und gegen ein Delegiertensystem ist, möge bitte
dringend zum LPT am Wochenende nach Gelsenkirchen kommen.
Warum der #SÄA001 nicht zustimmungsfähig ist:
https://markusvonkrella.wordpress.com/2015/04/17/warum-saa001-insgesamt-nicht-zustimmungsfahig-ist-lptnrw151/
Für Klickfaule:
Warum SÄA001 insgesamt nicht zustimmungsfähig ist? Bitte schön:
1. 6d(4)-(9) Bauchgefühl und eigene Meinung: wenn wir auf dem LPT ein
wie auch immer gestaltetes DELEGIERTENSYSTEM beschließen, treten viele
weitere Piraten aus der Partei UND der Fraktion aus. Kaarst
beispielsweise würde vermutlich von 5 Aktiven Piraten mindestens 3
verlieren. Kaarst wäre tot. Der Landesverband wäre tot. Ich VERKAUFE
meine basisdemokratische Seele nicht!
2. §6d(1) konkurriert inhaltlich zu §6a:
Vorschlag von Foti (6d Absatz 1) ist bereits geregelt in 6a(1):
- -> 6d (1) Der Parteitag ist öffentlich, jedes Parteimitglied ist
berechtigt, am Landesparteitag teilzunehmen. Durch Vorstandsbeschluss
kann in begründeten Fällen die Teilnahme an den Parteitagen auf
Parteimitglieder beschränkt werden. Soll dieser Beschluss für den
ganzen Parteitag gelten, so muss er in der Einladung mitgeteilt
werden. Durch Beschluss des Parteitages kann die Öffentlichkeit für
den ganzen Parteitag oder einzelne Beratungspunkte wiederhergestellt
oder ausgeschlossen werden.
- -> 6a „(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf
Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich
öffentlich und unter Zulassung von Gästen“
wobei die Zulassung von Gästen mit der TO (in Gelsenkirchen TOP 0.2)
noch einmal bestätigt wird
§6d kann also aufgrund der Konkurrenz zu 6a so nicht stehenbleiben und
ist ansonsten aus meiner Sicht sowieso vollkommen überflüssig.
Vielmehr sollten wir einfach das Wort grundsätzlich aus 6a (1)
streichen und gut ist.
3. §6d (2) „Rederecht haben alle Mitglieder des Landesverbandes“
Ich bin immer dafür gewesen, das auch Gäste Rederecht erhalten sollen,
egal ob im Stadtrat, auf Parteitagen, auf Stammtischen oder sonst wo.
Meine Meinung bleibt da unumstöslich. Mit diesem Absatz würden wir das
Rederecht auf Mitglieder des Landesverbandes einschränken.
4. §6d (3) „Den Mitgliedern des Geschäftsführenden Bundesvorstandes
kann jederzeit das Wort erteilt werden.“
Das wird bereits in §5 (3) der Geschäftsordnung geregelt: „Die
Versammlungsleitung erteilt Rederecht beziehungsweise entzieht dieses,
wobei eine angemessene Redezeit sicher gestellt werden muss.“ Dieser
Absatz ist also vollkommen überflüssig.
5. §17 Erweiterungsantrag zur Finanzordnung
Ich bin kein Finanzmensch und ich überblicke die Tragweite dieses
Änderungsantrages zur Finanzordnung nicht. Grundsätzlich bin ich hier
aber skeptisch, was die Erteilung von Befugnissen Einzelner an
Einzelne angeht und hier entsprechend auch NICHT zustimmen.
LG
@markusvonkrella
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- [Ddorf-Talk] Satzungsänderungantrag für ein Delegiertensystem, Markus Wetzler, 17.04.2015
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