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nrw-duesseldorf-talk - [Ddorf-Talk] Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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[Ddorf-Talk] Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag


Chronologisch Thread 
  • From: EiligeIntuition <EiligeIntuition AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Ddorf-Talk] Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag
  • Date: Wed, 17 Oct 2012 23:11:01 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


"(...) Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag

Nach dem Ende des Mandats erhalten die ehemaligen Abgeordneten ein zu versteuerndes Übergangsgeld, welches der Wiedereingliederung in ihrem früheren Beruf dienen soll. Für jedes Jahr der Mandatsausübung wird das Übergangsgeld einen Monat lang ausgezahlt, höchstens jedoch für 18 Monate. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält momentan für ein Jahr im Bundestag ein Übergangsgeld von 7.668 €, für 18 Jahre und mehr stehen ihm insgesamt 138.024 € zu (zu zahlen in 18 Monatsraten à 7.668 €).

Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte auf das Übergangsgeld komplett angerechnet.(...)"

"(...)Altersbezüge

Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.

Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 €; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 €. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 % der Abgeordnetenentschädigung.(...)"

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung




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