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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Änderungsantrag zur Satzung

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Änderungsantrag zur Satzung


Chronologisch Thread 
  • From: EiligeIntuition <EiligeIntuition AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Änderungsantrag zur Satzung
  • Date: Fri, 13 Jul 2012 12:23:05 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Artur schrieb:
fuexxchen schrieb:
Ahoi,

ich habe auch noch einen Änderungsantrag zur Satzung. in §6a, Absatz 5, wird der Ausdruck 'beim Vorstand' eingefügt:

§6a - Mitgliederversammlung
...
(5) Satzungsänderungsanträge sind *beim Vorstand* unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens 10 Tagen einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf.

Ich werde diesen Antrag zur nächsten KMV an vorstand-duesseldorf[at]piratenpartei-nrw.de http://mailto:vorstand-duesseldorf%5Bat%5Dpiratenpartei-nrw.de schicken.

LG UlrichB.

Hallo Ulrich, geht in die richtige Richtung reicht aber m.E. nicht aus. Wir müssen glaube ich erst mal festlegen welche Anträge es gibt: Satzungsänderung, Misstrauen, Programm und sonstige denke ich und für die alle Form und Frist festlegen. Zudem könnte man überlegen ob es noch so was wie begründete Dringlichkeitsanträge geben soll,die ohne diese Fristen gestellt werden können wenn z.B 2/ 3 der KMV zustimmen.

Gruß Artur

/"Satzungsanträge"/?

Und was ist mit allen anderen Anträgen?

Die - jeweilige/n - Frist/en muss/müssen sich überdies auf einen bereits fixen Termin (z.B. vor dem geplanten KMV-Termin) beziehen. Das habe ich, wenn ich mich recht entsinne, schon einmal gepostet. Sonst macht eine Frist allein keinen Sinn.

"Dringlichkeitsanträge" sollten nach Möglichkeit - mit ausdrücklicher Begründung ihrer Dringlichkeit (nicht wg. ihres Inhaltes) - imho nur mit entsprechendem Quorum, wie Artur schon anführt, auf der Mitgliederversammlung eingebracht und beraten werden.

Die ausdrückliche Begründung der Dringlichkeit ist dahingehend wichtig, dass nicht ständig keine übermäßig hohe Anzahl möglicher Dringlichkeitsanträge im letzten Augenblick auf die TO gelangen, ohne dass eine inhaltliche Vorbereitung für eine sachgemäße Diskussion seitens der Mitglieder möglich ist. Ein Fakt, dessen Bedeutung nicht zu unterschätzen und sorgfältig abzuwägen ist.

Außerdem gerät durch u.U. langwierige Diskussionen und Beschlussfassungen über die Zulassung auf die Tagesordnung die gesamte TO jedesmal in Gefahr, aus dem Ruder zu laufen.

G.




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