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nrw-duesseldorf-talk - [Ddorf-Talk] Bericht aus freitag.de :Die Piraten wollen das Urheberrecht überwinden. Aber wie das genau gehen soll, wissen sie selber noch nicht

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Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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[Ddorf-Talk] Bericht aus freitag.de :Die Piraten wollen das Urheberrecht überwinden. Aber wie das genau gehen soll, wissen sie selber noch nicht


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Theine-Dimt <m.theine-dimt AT s4pc.com>
  • To: "nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de" <nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ddorf-Talk] Bericht aus freitag.de :Die Piraten wollen das Urheberrecht überwinden. Aber wie das genau gehen soll, wissen sie selber noch nicht
  • Date: Mon, 11 Jun 2012 10:19:31 +0200
  • Accept-language: de-DE
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  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Bericht über eines unserer Kernthemen im Freitag:

Kühe an Bord!

Die Piraten wollen das Urheberrecht überwinden. Aber wie das genau gehen soll, wissen sie selber noch nicht

Das Grundsatzprogramm der Piraten äußert sich zum Urheberrecht in erstaunlicher Schlichtheit. Im Kern reduzieren sich die Forderungen auf zwei Punkte: Erstens soll nicht-kommerzielles Kopieren in Zukunft generell erlaubt und gefördert werden. Und zweitens soll die Geltungsdauer des Urheberrechts (das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt) deutlich verkürzt werden.

Beschreibung: Copyright hin- und her: Wie eine Überwindung des Urheberrechts aussehen könnte ist noch unklar (Illustration: der Freitag)Copyright hin- und her: Wie eine Überwindung des Urheberrechts aussehen könnte ist noch unklar (Illustration: der Freitag)

Darüber hinaus versprechen die Piraten, die Persönlichkeitsrechte der Urheber voll anzuerkennen und einen „fairen Ausgleich“ zwischen Nutzern und Urhebern anzustreben. Doch viele Urheber bleiben misstrauisch, weil sich die beiden Hauptforderungen der Piraten widersprechen.

Zur Forderung Nr. 1: Das nicht-kommerzielle Kopieren

Dieser Programmpunkt ist den Piraten der wichtigste. Er beginnt mit einigen Sätzen zur technisch bedingten Umwälzung unserer Gesellschaft, um das „freie Kopieren“ als neues Naturrecht zu etablieren:

„Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potenzial der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von sogenanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegensteht.“

Das alte Verständnis vom „geistigen Eigentum“ wird vom Grundsatzprogramm der Piraten abgelehnt. Das „Monopolrecht“ der Urheber, mit ihrer Arbeitsleistung nach Belieben verfahren zu dürfen, wird bestritten. Die Piraten wollen, dass schöpferische Leistungen allen Menschen gehören, weil sie a) auf den schon erbrachten schöpferischen Leistungen anderer aufbauen und b) durch ihre leichte Kopierbarkeit die Entwicklungschancen aller Menschen vergrößern.

Der schöpferische Prozess soll vergesellschaftet werden ­– während die übrigen Arbeitsprozesse weiter der kapitalistischen Verwertungslogik unterliegen. Begründung: Der schöpferische Prozess sei von Anfang an ein gemeinschaftlicher. Die Erbringer geistiger Leistungen würden nichts anderes tun, als aus vorhandenen Werken mithilfe einiger Umwandlungstechniken neue Werke herzustellen – so wie eine Kuh aus dem Gras einer saftigen Wiese Milch herstellt. Die Milch gehört nach dem Melken ja auch nicht der Kuh (der Vergleich hinkt, aber er gefällt mir trotzdem).

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Weiter im Piratentext:

„Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern (durch Kopierschutz etc.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch (!), daher lehnen wir diese Verfahren ab.
[...] Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich (!) betrachtet werden sollte
[...]Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essenzielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar […]“

Wir halten also Folgendes fest: Erstens: Kopieren ist nach Auffassung der Piraten eine Art Naturrecht. Zweitens: Systeme, die das freie Kopieren einschränken, machen „aus einem freien Gut ein wirtschaftliches“. Und drittens ist jede Beschränkung der Kopiermöglichkeiten „unmoralisch“. Die schöpferischen Leistungen von Urhebern sind nach Meinung der Piraten ein „freies Gut“, das durch künstliche Verknappung zur kapitalistischen Ware wird. Den Urhebern, die unter Umständen jahrelang an einem Werk gearbeitet haben, wird so die Möglichkeit genommen, die Verwertung ihrer Arbeitsleistung nach eigenem Gutdünken festzulegen. Es geht ihnen wie den Milchkühen, die über die Verwertung ihrer Milch nichts mitzureden haben. (Allerdings bekommen sie Kost und Logis gratis – mithin das Äquivalent des bedingungslosen Grundeinkommens.)

Das Urheberbild der Piraten unterscheidet sich somit vom dem der Verwerter in einer wichtigen Nuance: Für die Piraten sind Urheber Milchkühe, die von der Allgemeinheit nach Bedarf gemolken werden können. Für die Verwerter sind sie dagegen Zitronen, die man bis zum letzten Tropfen auspressen darf. Beide Vorgänge werden – von Piraten wie von Verwertern – als „natürlich“ bezeichnet.

Zur Forderung Nr. 2: Die Ur­heberpersönlichkeitsrechte

Dieser Punkt beginnt mit einem Satz, der konträr zur ersten Hauptforderung der Piraten steht. Er lautet:

„Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an.“

Nimmt man die Kernaussagen des geltenden Urheberpersönlichkeitsrechts, so stimmen die Piraten folgenden Leitsätzen „in vollem Umfang“ zu:

Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (Paragraf 12 UrhG)
Der Urheber hat das Recht auf Aner­kennung seiner Urheberschaft am Werk. (Paragraf 13 UrhG)
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. (Paragraf 14 UrhG)

Der bleibende Grundwiderspruch

Damit sind wir beim Grundwiderspruch angelangt, den die Piraten bislang nicht befriedigend auflösen können: Einerseits erkennen sie die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihren Werken „in vollem Umfang“ an, andererseits wollen sie das freie nicht-kommerzielle Kopieren von Werken im Sinne eines unbeschränkten Nutzerrechtes gesetzlich verankern. Eine solche Begrenzung des Urheberrechts – etwa in Form einer Schrankenregelung – würde tief in das Urheber-Persönlichkeitsrecht eingreifen. (Die Grünen haben zu diesem Rechtsproblem ein aufwendiges Rechtsgutachten erstellen lassen.)bWer die Persönlichkeitsrechte der Urheber „in vollem Umfang“ anerkennt – wie die Piraten –, muss den Urhebern jedoch zusichern, dass sie allein darüber bestimmen können, ob und wie ihre Werke zu veröffentlichen sind. Zu dieser Verfügungsgewalt gehören auch Beschränkungen und Verbote (das heißt „künstliche Verknappungen“).

Ansprüche

Um den inneren Widerspruch ihres Programms zuzudecken, fordert die Piratenpartei einen vage bleibenden „Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Urheber und denen der Öffentlichkeit“. Hier hätte man gern etwas Konkretes erfahren, aber genau in diesem Punkt halten sich die Piraten bedeckt. Während sie die „Ansprüche der Nutzer“ klar umreißen, bleiben die „Ansprüche der Urheber“ im Nebel:

Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung (!) von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essenzieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung (!) in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Ver­kürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.“

Die Interessen der Urheber finden sich im Piratenprogramm also lediglich in der Allerwelts-Formel vom „fairen Ausgleich“. Doch dieses inhaltslose Trostpflästerchen kann den Urhebern nicht reichen. Sie möchten wissen, was die Piraten unter einem „fairen Ausgleich“ konkret verstehen.

Die Piraten arbeiten an einer Neupositionierung

Mittlerweile haben die Piraten, die sich mit der Materie beschäftigen, auch begriffen, dass sie ihr Urthema Urheberrecht besser durchdringen und erklären müssen. Das „Argumentationspapier“, das rund drei Dutzend Piraten um Christian Hufgard beim Bundesparteitag im Dezember 2011 in Offenbach vorgelegt haben, ist ein Beispiel dafür. Es konnte sich gegen einen von Andi Popp und anderen eingebrachten Konkurrenzantrag durchsetzen. Dieses „Argumentationspapier“, das später ins Bundeswahlprogramm der Piraten einfließen soll, ist ein minimaler Fortschritt gegenüber dem existierenden Grundsatzprogramm. Es ist differenzierter und zeugt von größerer Kenntnis der komplexen Materie. Aber es gleicht noch immer einer Materialsammlung – nicht einem durchdachten Konzept oder gar einem großen Wurf.

Auch die kürzlich in einer überhasteten Reaktion veröffentlichten 101 Statements künstlerisch tätiger Piraten führen nicht weiter. Auch hier heißt es, man wolle das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht antasten, aber im Grunde will man es doch. Dieser Grundwiderspruch in der Argumentation durchzieht alle Piraten-Äußerungen zum Thema. Daniel Neumann, J. Martin und Jessica Karger schreiben etwa auf der Webseite der Ruhrbarone: „Einen Rechtsbegriff ,geistiges Eigentum‘ gibt es in Deutschland nicht. Er müsste also zunächst gesetzlich definiert werden, um ihn dann wieder abzuschaffen. Geistiges Eigentum ist damit bestenfalls eine Metapher für kreative Leistungen und Ideen.“

Zwei Möglichkeiten

Die gleichen Autoren verweisen in ihrem Beitrag aber auf ihr „Argumentationspapier“. Dort steht Folgendes: „Man mag zum Thema ,geistiges Eigentum‘ philosophisch stehen, wie man will. Die juristische Realität geht aber davon aus, dass es so etwas gibt. Sich davor zu verschließen, bringt die Diskussion nicht weiter.“

Was also tun? Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten, den inneren Widerspruch der Piraten beim Thema Urheberrecht aufzulösen: Entweder plädieren sie für die Einführung einer Schrankenregelung, wodurch die nicht-kommerzielle Privatkopie auch gegen den Willen der Urheber erlaubt wird (das wäre dann eine Kulturflatrate nach dem Modell der grünen Bundestagsfraktion). Oder sie machen sich für die komplette Abtrennung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus dem Urheberrecht stark. Dieses würde dadurch zu einem reinen, übertragbaren Vermögensrecht (nach dem Modell der Schweiz oder der USA), während die Urheberpersönlichkeitsrechte in ein noch zu schaffendes Persönlichkeitsrecht ausgelagert würden. Rechtsdogmatiker würden Letzteres sehr begrüßen. Ob es für die Urheber besser wäre, darf natürlich bezweifelt werden. Der Streit darüber dauert in Deutschland schon mehr als 100 Jahre an.

Die Piraten aber müssen sich mit diesem fundamentalen Problem endlich auseinandersetzen und dürfen nicht länger um den heißen Brei herumreden. Matthias Schrade vom Bundesvorstand der Piraten hat dazu einen „Runden Tisch“ vorgeschlagen. Möglicherweise kann dieses bewährte Möbelstück tatsächlich helfen, den inneren Widerspruch des Piratenprogramms aufzulösen.

Hintergrund

Wolfgang Michal ist Herausgeber des Online-Magazins Carta und Mitbegründer des Berufs­verbandes „Freischreiber“

 

http://www.freitag.de/positionen/1220-k-he-an-bord

 

 



  • [Ddorf-Talk] Bericht aus freitag.de :Die Piraten wollen das Urheberrecht überwinden. Aber wie das genau gehen soll, wissen sie selber noch nicht, Michael Theine-Dimt, 11.06.2012

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