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nrw-ak-tierschutz - Re: [nrw-ak-tierschutz] Rasselisten

nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW

Listenarchiv

Re: [nrw-ak-tierschutz] Rasselisten


Chronologisch Thread 
  • From: swagi 666 <swagi AT richertigers.com>
  • To: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW <nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [nrw-ak-tierschutz] Rasselisten
  • Date: Sun, 26 Aug 2012 14:41:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-tierschutz>
  • List-id: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW <nrw-ak-tierschutz.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jens,

die Rasselisten in Ihrer jetzigen Form sind an sich ersichtlich im Landeshundegesetz LHundG. Hierzu gibt es eine sehr delikate Fragestellung, welche ich hier jetzt einmal in den Raum werfe:

Besagte Rassen aus dem LHundG sind:
"Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander"

Für eben besagte Rassen gibt es seit 2002 (seit In-Kraft-Treten des LHundG) im §9 explizit ein Zucht- und Handelsverbot. Daher ist eine Anfrage im Bezug auf diese Rassen mMn ziemlich absurd.

Da sich allerdings immer wieder neue Hunde dieser Rassen in NRW einfinden (ich habe zumindest immer wieder junge Hunde dieser Rassen in Behandlung), dürfte die Frage der Überwachung hier gestellt werden.

Eine zweite Rasseliste findet sich in §10. Hier sind aufgeführt:

"Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander"

Auch dies sind vor dem Gesetz "gefährliche Hunde", allerdings gibt es hier kein Zuchtverbot.

Generell ist aber gerade in NRW eine Anfrage bezüglich "Rasselisten" völlig lachhaft, da das LHundG in §3 (3) eine "Einzelfallregelung" vorsieht, welche keinen Rassebezug hat.

Es macht Sinn, sich diese Enzelfallregelung noch einmal genau anzusehen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass plakativ der kleine Dackel, der ein Kind in die Wade beisst, nach entsprechender Anezige eben auch sofort als "gefährlicher Hund" gilt (was ich befürworte).

Daher kurz zusammengefasst: Wer in NRW nach einer Position zur Rasseliste fragt, hat sich offenkundig nie mit dem LHundG auseinandergesetzt. Das LHundG enthält eben gerade keinen "Rassismus", weil es unabhängig von der Rasse die GEfährlichkeit eines Hundes im Einzelfall anerkennt - und das ist auch gut so.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung,
swagi


Am 16.08.12 16:08, schrieb jens.ballerstaedt AT landtag.nrw.de:
Hallo liebe AKler

Da wir zu dem Thema eine Anfrage bekommen haben wär es total super, wenn
ihr uns mit Informationen zum Thema Rasselisten bei Hunden zukommen
lassen könntet.

Was sind da Eurer Meinung nach die Probleme, wo besteht Handlungsbedarf.

Danke schonmal im Vorraus

Jens





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