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nrw-ak-tierschutz - [nrw-ak-tierschutz] Treffen DGHT

nrw-ak-tierschutz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW

Listenarchiv

[nrw-ak-tierschutz] Treffen DGHT


Chronologisch Thread 
  • From: Claudia <claudia.hagenschulte AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "NRW-AK-Tierschutz AT lists.piratenpartei.de" <NRW-AK-Tierschutz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [nrw-ak-tierschutz] Treffen DGHT
  • Date: Sat, 9 Jun 2012 14:55:29 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-tierschutz>
  • List-id: Mailingliste des Arbeitskreis Tierschutz NRW <nrw-ak-tierschutz.lists.piratenpartei.de>


Zur Info: Wir haben uns heute wie angekündigt mit einem Vertreter der DGHT auf
der Terrasistika getroffen. Ich würde das Treffen rückblickend als kontruktiv
und informativ bezeichnen.Wichtig hervorzuheben ist in meinen Augen, dass auch
die DHGT für die Schaffung von "Zugangsbeschränkungen" in der Exoten- /
Reptilienhaltung ist.

Im Laufe des Gespächs kam der Gedanke eines modularen Sachkundenachweises, der
aus mehrern Stufen besteht (Stufe 1: einfach zu haltend, Stufe 2: schwierig zu
haltend, Stufe 3: giftige / gefährliche Tiere, die Gliederung ist nur ein
erster
Gedanke gewesen). Dieser könnte dann analog als Ergänzung zum Heimtiergesetz
auch auf andere Heimtiere übertragen werden und wäre ein Schritt weg von den
Spontankäufen.

Es bestand ein Konsenz bei allen Beteiligten, dass die Haltung und der Handel
mit giftigen / gefährlichen Tieren unbedingt einer Regelung bedarf. Ein Ansatz
wäre z.B., dass entsprechend interessierte Halter VOR der Anschaffung a) die
entsprechende Sachkunde für das jeweilige Tier nachweisen muss und b) die
Haltung VOR der Anschaffung eine Genehmgung beantragen muss. Der Halter erhält
dann einen entsprechenden "Gifttierführerschein" (meine spontane
Wortschöpfung),
auf dem alle giftigen Tiere vermerkt sind, die er erwerben und halten darf.
Der
Verkäufer darf darf dann nur die entsprechenden Tiere abgeben. Für die
Erteilung
einer Genehmigung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung notwendig.

Ich hab das jetzt aus dem Gedächtnis geschrieben, daher bitte ergänzen und
Feedback geben.



  • [nrw-ak-tierschutz] Treffen DGHT, Claudia, 09.06.2012

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