Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nrw-ak-soziales - [NRW-AK-Soziales] Elternbeitragsbefreiung / -Reduzierung systemübergreifend

nrw-ak-soziales AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-soziales mailing list

Listenarchiv

[NRW-AK-Soziales] Elternbeitragsbefreiung / -Reduzierung systemübergreifend


Chronologisch Thread 
  • From: <manfred.schramm AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "'Infos zu Bildung, Mumble-u, RL-Treffen'" <nrw-ak-bildungspolitik AT lists.piratenpartei.de>, <nrw-ak-soziales AT lists.piratenpartei.de>, "nrw-ak-kommunalpolitik" <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NRW-AK-Soziales] Elternbeitragsbefreiung / -Reduzierung systemübergreifend
  • Date: Thu, 23 Apr 2015 20:31:23 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-soziales>
  • List-id: <nrw-ak-soziales.lists.piratenpartei.de>

Moin,

ich bitte um Mithilfe. :)

Mit der 2. KiBiZ-Revision führte NRW die Geschwisterkindregel auch bei
Geschwistern im beitragsfreien letzten Kita-Jahr ein. (KiBiZ, §23, 5 -
Elternbeiträge und Elternbeitragsfreiheit, ab 1.8.2014))
Das bedeutet, dass Eltern, die ein Kind im letzten Kita-Jahr haben und ein
weiteres jüngeres Kind in der Kita haben, für beide Kinder vom Beitrag
befreit werden können oder dass der Beitrag für das jüngere Kind reduziert
werden kann. Das setzt jedoch nicht jedes Jugendamt so um.
Dieser Satz (§23,5) gilt auch für die Geschwisterkinder von Kindern, die eine
Ganztagsbetreuung im Primarbereich (Grundschule) wahrnehmen.

Manche Kommunen gewähren in dieser Kombination Ermäßigung, manche nicht.
(An dieser Stelle der Hinweis: schaut doch mal nach, wie es in eurer Kommune
gehandhabt wird.)

So, weiter geht es.
Nun gibt es viele Kommunen, die sich kein eigenes Jugendamt leisten und die
Aufgabe Elementarbildung / Kindesbetreuung (aka Kita und Kindertagespflege)
dem Kreisjugendamt überlassen.
Wir nähern uns der eigentlichen Frage.
In Kommunen mit eigenem Schulamt, aber ohne eigenes Jugendamt müsste dieser
Paragraf des KiBiZ (Geschwisterkindregel) auch gelten.
Nun haben jedoch die Stadt (Schulamt) und der Kreis (Jugendamt) getrennte und
unabhängige Datenerhebung und -Haltung.
Die Stadt weiß nichts vom jüngeren Geschwisterkind in Kita oder
Kindertagespflege, der Kreis weiß nichts vom älteren Geschwisterkind in der
Grundschule. Die Daten sind aus Datenschutzgründen nicht ohne weiteres zu
erbitten / erheben.
Die Eltern wissen nichts (in der Regel) von der Möglichkeit des Kreises, den
Elternbeitrag für das jüngere Kind zu reduzieren oder ihn ganz auszusetzen.

So, jetzt die eigentliche Frage: ist einem von uns ein Kreis bekannt, der für
eine solche Situation eine Lösung hat, lebt, gerade erarbeitet oder abgelehnt
hat?
Falls ja: bitte melden! :-)

Ich könnte mir vorstellen, dass der Kreis in Zusammenarbeit mit den Kommunen
wie folgt vorgehen könnte:
Bei der Anmeldung zur Kita bzw. vor jedem neuen Kitajahr werden die Eltern
(mit Erläuterung des Sachverhalts) gefragt, ob das angemeldete Kita/KTP-Kind
ein Geschwisterkind in der Grundschule (ganztags) hat. Die Eltern können
(freiwillig und ohne Zwang) die Frage beantworten.
Das Kreisjugendamt bittet die Eltern, die die Frage mit ja beantwortet haben,
(vor der Festlegung des Elternbeitrags) um einen Nachweis der Betreuung ihres
Kindes in der Grundschule (Kopie des Betreuungsvertrags).
Ist der Nachweis erbracht, kann das Kreisjugendamt den Elternbeitrag für das
jüngere Kind gemäß Satzung ermäßigen oder erlassen.

Ich erbitte Kommentare.


Grüße aus dem schönen Wesel,
Masch aka Manfred Schramm
@Hhhhmmmmasch





  • [NRW-AK-Soziales] Elternbeitragsbefreiung / -Reduzierung systemübergreifend, manfred.schramm, 23.04.2015

Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang