nrw-ak-soziales AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-soziales mailing list
Listenarchiv
- From: Sven Sladek <sven AT sladek.de>
- To: mailing AK <nrw-ak-soziales AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Nrw-ak-soziales] Fwd: [AG Recht] Anfrage vom AK Arbeit & Soziales NRW
- Date: Mon, 30 Nov 2009 08:50:51 +0100
- Authentication-results: mail.piratenpartei.de (MFA); dkim=pass header.i= AT googlemail.com
- Authentication-results: mail.piratenpartei.de (MFA); domainkeys=pass header.sender=sladi70 AT googlemail.com
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- List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-soziales>
- List-id: <nrw-ak-soziales.lists.piratenpartei.de>
Hiho Sozi's,
leider keine guten Nachrichten von der AG Recht, siehe unten...
Gruß,
Sven
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: christian loeffelmacher <christian.loeffelmacher AT piratenpartei-hessen.de>
Datum: 30. November 2009 08:14
Betreff: Re: [AG Recht] Anfrage vom AK Arbeit & Soziales NRW
An: ag-recht AT lists.piratenpartei.de
moin moin,
wenn man nun ungeprüft davon ausgeht, dass einige passagen
verfassungswidrig sind, dann sind die möglichkeiten als piraten
dagegen vorzugehen dennoch sehr beschränkt.
für eine klage ist zunächst erforderlich, dass der kläger klagebefugt
ist. das heisst er müsste in eigenen rechten betroffen sein. die
piraten sind eine partei, sie werden also keine leistungen nach dem
sgb II erhalten. es wird somit an der notwendigen betroffenheit
fehlen. eine sog. popularklage, also die geltendmachung von fremden
rechten vor gericht, ist in deutschland nur in speziell gesetzlich
geregelten fällen möglich.
eine verfassungsbeschwerde scheidet aus, da diese bevor sie erhoben
werden darf, eine erschöpfung des rechtsweges voraussetzt. das heisst,
der beschwerdeführer muss zunächst im gesamten instanzenzug mit seinem
begehren gescheitert sein. erst dann darf er verfassungsbeschwerde
erheben.
eine besonderheit besteht, wenn man ein gesetz direkt angehen will.
denn hierfür gibt es keinen rechtswegs. allerdings muss die VB dann
binnen eines jahres seit inkrafttreten des gesetzes erhoben werden,
vgl. § 93 III bverfgg. das sgb II besteht aber schon länger als ein
jahr.
zu denken wäre noch an eine normenkontrollklage. diese kann jedoch nur
auf antrag der bundesregierung, einer landesregierung oder eines
drittels der mitglieder des bundestages erhoben werden ( abstrakte
normenkontrolle). soweit ein gericht das entsprechende gesetz für
verfassungswidrig hält, kann es sich auch direkt an das
bundesverfassungsgericht wenden ( konkrete normenkontrolle).
beides ist für die PP nicht einschlägig.
beste grüsse,
christian
Sven Sladek schrieb:
>
> Hallo liebe AG Recht,
>
> ich bin Mitglied des Arbeitskreises Arbeit & Soziales NRW mit dem
> Ziel, einen Parteistandpunkt zu eben jenen Themen bis zur Landtagswahl
> zu erarbeiten. Bei Sichtung des 2. Sozialgesetzbuches (Hartz IV
> Gesetz) ist uns aufgefallen, das einige der dort vorhandenen Passagen
> z.T. massiv dem Grundgesetz widersprechen.
>
> Nun würde uns interessieren, ob wir als Piratenpartei nicht irgendwie
> die Möglichkeit haben (sofern wir das sauber erarbeiten) eine Art
> Verfassungsbeschwerde oder etwas ähnliches anzustreben. Dazu wollte
> ich von euch mal einen Rat einholen.
>
> Es würde mich freuen, wenn ihr euch da mal kurz Gedanken zu machen und
> mir eine kleine Antwort dazu geben könntet.
>
> Liebe Grüße,
> Fizz / Piraten NRW
>
_______________________________________________
AG-Recht mailing list
AG-Recht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/ag-recht
--
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Fizz
- [Nrw-ak-soziales] Fwd: [AG Recht] Anfrage vom AK Arbeit & Soziales NRW, Sven Sladek, 30.11.2009
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